EuGH: Verpflichtende Angabe zum Geschlecht beim Fahrkarten-Kauf verstößt gegen EU-Datenschutzregeln

Der Europäische Gerichtshof urteilte am Donnerstag, dass die verpflichtende Angabe des Geschlechts beim Ticketkauf für Bahnreisende gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung verstößt.

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Der Europäischer Gerichtshof (EuGH) entschied gegen den französischen Bahnbetreiber SNCF, der von seinen Fahrgästen bisher verlangt hatte, sich bei der Online-Buchung von Zugtickets als „Monsieur“ oder „Madame“ zu bezeichnen. [[Photo by Javier Mostacero Carrera/Getty Images]]

Der Europäische Gerichtshof urteilte am Donnerstag, dass die verpflichtende Angabe des Geschlechts beim Ticketkauf für Bahnreisende gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung verstößt.

Der Europäischer Gerichtshof (EuGH) entschied gegen den französischen Bahnbetreiber SNCF, der von seinen Fahrgästen bisher verlangt hatte, sich bei der Online-Buchung von Zugtickets als „Monsieur“ oder „Madame“ zu bezeichnen. Das Gericht sah darin als eine unnötige Information im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Die Klage wurde von der französischen Organisation Mousse eingereicht, die sich laut ihrer Website „für Gerechtigkeit für die LGBTQI-Gemeinschaft einsetzt“.

Die Gruppe hat jedoch nicht das Buchungsformular der SNCF angefochten, weil es keine Alternativen zur binären Bezeichnung Monsieur/Madame enthält, sondern sich auf die Datenschutz-Grundverordnung berufen, um zu argumentieren, dass die Notwendigkeit jeglicher Bezeichnung für die Buchung eines Zugtickets überzogen ist.

Das Gericht bekräftigte, dass die Datenerhebung nach der Datenschutz-Grundverordnung „angemessen und erheblich sein und sich auf das beschränken muss, was im Hinblick auf die Zwecke, für die diese Daten verarbeitet werden, erforderlich ist“.

Die Urteile des Gerichtshofs sind endgültig und können nicht angefochten werden.

[Bearbeitet von Owen Morgan/Victoria Becker]