Europa ermahnt Online-Händler
Die EU-Kommission warnt Verbraucher vor Elektrohändlern im Internet. Mehr als die Hälfte der Websites verstößt gegen den Verbraucherschutz oder macht irreführende Preisangaben. In Deutschland wird die Liste der fehlerhaften Anbieter allerdings nicht veröffentlicht. Die Verbraucherzentrale gibt Entwarnung.
Die EU-Kommission warnt Verbraucher vor Elektrohändlern im Internet. Mehr als die Hälfte der Websites verstößt gegen den Verbraucherschutz oder macht irreführende Preisangaben. In Deutschland wird die Liste der fehlerhaften Anbieter allerdings nicht veröffentlicht. Die Verbraucherzentrale gibt Entwarnung.
„Mehr als die Hälfte der Online-Händler für Verbrauchselektronik zieht die Konsumenten regelrecht über den Tisch“, warnt EU-Kommissarin Meglena Kuneva. 55 Prozent der untersuchten Websites weisen Regelverstöße auf. Dies ist das Ergebnis einer europaweiten Analyse. Insgesamt wurden 369 Websites getestet, auf denen Verbraucher Digitalkameras, Handys, tragbare Musikgeräte, DVD-Player, PCs und Konsolen für Computerspiele erwerben können.
Falsche Angaben
Am häufigsten werden falsche Angaben über die Rechte der Verbraucher gemacht. So wird dem Konsument beispielsweise mitgeteilt, dass eine Rückgabe der Ware ausgeschlossen sei oder ihm bei der Rückgabe der Kaufpreis nicht erstattet, sondern nur gutgeschrieben wird. Richtig ist jedoch, dass im Internet erworbene Güter in jedem Fall innerhalb von sieben Tagen und ohne Angabe von Gründen umgetauscht werden können. Auch eine Garantie von mindestens zwei Jahren ist per EU-Bestimmung festgelegt. Angaben, die darunter liegen, sind Betrug.
Laut EU-Richtlinie müssen Händler die Ware außerdem genau bezeichnen und den Gesamtpreis einschließlich aller Steuern angeben. Versandkosten müssen gesondert aufgeführt werden. Auf 45 Prozent der Websites waren Angaben zu Versandkosten nur schwer zu finden oder falsch. In manchen Fällen wurde den Kunden sogar eine kostenfreie Lieferung zugesichert, in Wirklichkeit aber der Versand berechnet. „In den kommenden Monaten wird noch vieles zu tun sein, um in dieser Branche gehörig aufzuräumen“, warnt Kuneva.
Händler in die Schranken weisen
Nach Informationen der Kommission werden zunächst die nationalen Behörden die Händler auffordern, ihre Websites den Richtlinien der EU anzupassen. Sollten die Online-Händler weiterhin gegen die geltenden Bestimmungen verstoßen, werden rechtliche Schritte eingeleitet. Geldbußen oder sogar die Sperrung der Websites hält die Europäische Kommission für mögliche Sanktionsmaßnahmen. „Da es sich dabei um ein europaweites Phänomen handelt, bedarf es einer gesamteuropäischen Lösung“, fordert die EU-Kommissarin.
In Deutschland sind es sogar zwei Drittel der Online-Händler, die irreführende oder falsche Angaben über Verbraucherrecht und Preise machen. Von 29 getesteten Websites in Deutschland bleiben 21 weiter unter der Kontrolle der Behörden. Nach Informationen des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) handelt es sich um Anbieter, die über Suchmaschinen leicht gefunden werden oder um Webseiten, die bereits aufgrund von Verbraucherbeschwerden bekannt waren.
Deutschland veröffentlicht keine Namen
Für die Verbraucher in Deutschland wird sich zunächst einmal nichts ändern. Während Island, Lettland und Norwegen die Namen der mangelhaften Websites veröffentlicht haben, ist dies hierzulande nicht vorgesehen. „Eine Veröffentlichung der Namen wäre unpassend“, sagte Kerstin Hoppe vom Bundesverband der Verbraucherzentrale gegenüber EURACTIV.de. Die Verstöße von deutschen Online-Händlern seien keineswegs gravierend. Die Verbraucherzentrale hat elf der 29 Anbieter getestet und acht Abmahnungen verschickt. Teilweise seien die Abmahnungen aber nicht nötig oder sogar unberechtigt gewesen, so Hoppe.
„Bisher handelt es sich nur um Verdachtsmomente“, sagt auch der Pressesprecher Andreas Tief des BVL. Eine Auflistung der Namen führe zu Wettbewerbsverzerrung, die sich eventuell im Nachhinein als unberechtigt herausstellt.
Die Mängel der Websites, die das BVL untersucht hat, seien jedoch durchaus ernst zu nehmen. Hierbei handelt es sich um sieben Anbieter, die ihren Sitz im europäischen Ausland haben. Die Kontaktaufnahme mit den Betreibern läuft über die Partnerbehörden. Das Verfahren mit den jeweiligen Websites verlaufe von Land zu Land unterschiedlich, so Tief. Eine europäische Harmonisierung sei jedoch wünschenswert.
Luisa Jacobs