Europas Uneinigkeit bei Sterbehilfe
Jährlich reisen Dutzende unheilbar kranke Patientinnen und Patienten aus ganz Europa nach Belgien oder in die Schweiz – nicht auf der Suche nach Hoffnung, sondern nach einem würdevollen Tod.
Jährlich reisen Dutzende unheilbar kranke Patientinnen und Patienten aus ganz Europa nach Belgien oder in die Schweiz – nicht auf der Suche nach Hoffnung, sondern nach einem würdevollen Tod.
Da aktive Sterbehilfe in den meisten EU-Staaten weiterhin verboten sind, bleibt Betroffenen oft nur der Weg über die Grenze, um ihr Leiden zu beenden. Die ungleiche Rechtslage innerhalb Europas erschwert es schwerkranken Menschen, ihren Lebensabend selbstbestimmt und wohnortnah zu planen.
Im Jahr 2024 reisten 120 Patientinnen und Patienten nach Belgien, um dort Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen – 102 von ihnen waren französische Staatsangehörige. Belgien ist der einzige EU-Staat, das Sterbehilfe auch für ausländische Bürger erlaubt. Die Praxis – definiert als die Verabreichung eines tödlichen Mittels durch eine Ärztin oder einen Arzt – ist streng reguliert, aber grenzüberschreitend zugänglich.
Nicht selten wurde in diesem Zusammenhang zynisch von „Sterbetourismus“ gesprochen. Doch wie Anne Raynaud, Leiterin der Jugendsektion der französischen Vereinigung für das Recht auf einen würdevollen Tod (ADMD), betont: „Für die meisten Menschen am Lebensende hat die Bitte um Sterbehilfe mit Tourismus nichts zu tun.“
Der Grund, warum so viele französische Patientinnen und Patienten ins Ausland reisen, sei einfach, sagt sie: „Wer heute in Frankreich selbstbestimmt sterben will, hat keine legale Möglichkeit dazu.“
Ein europäischer Flickenteppich
Die Französinnen und Franzosen sind mit ihrer Frustration nicht allein. Denn legale Optionen für unheilbar Kranke gibt es bislang nur in wenigen Ländern.
Belgien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal und Spanien haben aktive Sterbehilfe legalisiert – allerdings meist nur für ihre eigenen Bürger oder Menschen mit Wohnsitz im Land.
Assistiertes Sterben – bei dem Patientinnen und Patienten das tödliche Medikament selbst einnehmen – ist nach Gerichtsurteilen in Österreich und Deutschland erlaubt (seit 2019 beziehungsweise 2022).
Die Schweiz ist das einzige europäische Land, das auch Ausländerinnen und Ausländern Zugang zum assistierten Suizid gewährt. Offizielle Statistiken dazu gibt es nicht, doch die bekannteste Organisation des Landes, Dignitas, meldete im vergangenen Jahr 280 begleitete Suizide – ein Rekordwert. Die meisten Betroffenen waren aus dem Ausland: 57 kamen aus Frankreich, 37 aus dem Vereinigten Königreich und 22 aus Italien.
Im Vereinigten Königreich wurden inzwischen erste Schritte in Richtung eines Gesetzes für Sterbehilfe unternommen. In der italienischen Region Toskana wurde im Juni erstmals ein assistierter Suizid nach einem neuen Regionalgesetz durchgeführt – möglicherweise ein Modell für andere Regionen.
Auch in Frankreich hat die Nationalversammlung im Mai für ein Gesetz gestimmt, das assistiertes Sterben erlaubt. Der Entwurf muss im Herbst aber noch den konservativeren Senat passieren – eine parteipolitisch nicht eindeutig verlaufende Debatte.
Selbst in Malta, einem traditionell katholischen Land mit einem strikten Abtreibungsverbot, läuft derzeit eine öffentliche Konsultation zur Frage der freiwilligen Sterbehilfe.
In anderen Ländern, die das Thema bisher abgelehnt haben, taucht es ebenfalls wieder auf der politischen Agenda auf. In Tschechien etwa wird Sterbehilfe zu einem zentralen Thema der Parlamentswahlen im Oktober.
Doch nicht überall geht die Debatte voran: In Slowenien hat ein staatliches Beratungsgremium ein neues Gesetz zur Sterbehilfe blockiert – mit Verweis auf ungelöste ethische, juristische und philosophische Fragen.
Anne Raynaud von der Vereinigung für das Recht auf einen würdevollen Tod (ADMD) warnt indes: Selbst wenn entsprechende Gesetze beschlossen würden, dauere deren Umsetzung oft Monate. „Viele Betroffene haben diese Zeit schlicht nicht mehr – sie sind gezwungen, ins Ausland zu gehen, um ihr Leiden zu beenden.“
Ein europäischer blinder Fleck
Trotz des klaren Bedarfs hat die EU-Kommission bislang erklärt, in der Frage untätig bleiben zu wollen.
Auf Anfragen von Abgeordneten antwortete die Kommission, dass „die Zuständigkeit für Gesundheitsfragen – auch für die Betreuung Sterbenskranker sowie ethische Fragestellungen – bei den Mitgliedstaaten liegt“.
Diese Zurückhaltung auf EU-Ebene trifft besonders die Schweiz. Dignitas etwa fordert internationale Leitlinien: „Ein internationaler Ansatz ist notwendig, weil die Wünsche und Bedürfnisse der Menschen weltweit ähnlich sind“ – müsse aber auch „kulturelle und gesellschaftliche Unterschiede“ berücksichtigen.
Die Schweizer Organisation EXIT, die ausschließlich schweizer Bürgerinnen und Bürger betreut, hält hingegen wenig von einer gesamteuropäischen Regelung: „Eine EU-weite Regelung ist weder nötig noch realistisch“, teilte sie auf Anfrage von Euractiv mit.
Aus Sicht von EXIT wäre es ausreichend, wenn jedes Land selbst Sterbehilfe legalisiere.
Deutschlands Erfahrung zeigt, welchen Unterschied rechtliche Veränderungen auf nationaler Ebene machen können. Nachdem das Bundesverfassungsgericht das Verbot der Sterbehilfe aufgehoben hatte, ging die Zahl der deutschen Staatsangehörigen, die dafür in die Schweiz reisten, deutlich zurück – von 85 pro Jahr auf nur noch fünf im Jahr 2023.
Raynaud von der ADMD betont aber: Assistierter Suizid sei nicht für alle geeignet. „Patienten, die körperlich nicht in der Lage sind, die tödliche Substanz selbst einzunehmen, bleiben ausgeschlossen.“
Hinzu kommt eine soziale Schieflage: In der Schweiz kostet ein begleiteter Suizid mehr als 10.000 Euro. In Belgien liegt der Betrag bei etwa einem Zehntel. Für viele geht es jedoch nicht nur um Geld – sondern um emotionale Belastung.
Ob in Belgien oder der Schweiz – wie Raynaud sagt, würden die meisten Menschen ihren letzten Weg lieber zu Hause oder im Kreis der Familie gehen.
(bms, aw, cs)