Frankreich und Deutschland: „dritter Weg“ für Energieliberalisierung [DE]
Frankreich und Deutschland werden diese Woche auf die Kommissionsvorschläge zur Liberalisierung des EU-Energiemarktes reagieren. Der Alternativplan, in den EURACTIV Einsicht hatte, beinhaltet, dass die Kontrolle über Energieerzeugung und -übertragung innerhalb der nationalen Grenzen bleiben würde. Dies würde großen Energiekonzernen ermöglichen, an ihren Anlagen festzuhalten.
Frankreich und Deutschland werden diese Woche auf die Kommissionsvorschläge zur Liberalisierung des EU-Energiemarktes reagieren. Der Alternativplan, in den EURACTIV Einsicht hatte, beinhaltet, dass die Kontrolle über Energieerzeugung und -übertragung innerhalb der nationalen Grenzen bleiben würde. Dies würde großen Energiekonzernen ermöglichen, an ihren Anlagen festzuhalten.
- Netzgesellschaften
Das Kernstück der deutsch-französischen Initiative – dargelegt in Form von Änderungsanträgen zu den Kommissionsvorschlägen über die Liberalisierung des Energiemarktes – bildet die Angelegenheit des Eigentums an und der Kontrolle von Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern, die den Zugang zu Energienetzen kontrollieren und die den Stromfluss auf nationaler Ebene organisieren.
Anstatt das Eigentum und/oder die Kontrolle von Netzbetreibern von den Konzernen loszureißen, wie dies von der Kommission erwogen wird, schlagen Frankreich und Deutschland vor, dass die Unternehmen in Netzgesellschaften umgewandelt werden. Somit würden für die Tochterunternehmen (Netzbetreiber) eine eigene Geschäftsführung und ein eigener Vorstand eingesetzt werden. Diese bedeutet, dass der Einfluss der Mutterkonzern (der Energiehersteller) klar begrenzt wäre.
Unter einem solchen System hätte der Mutterkonzern keinerlei Kontrolle über das Tagesgeschäft der Netzbetreiber. Deren eigenes Management hätte effektive Entscheidungsgewalt, und wäre unabhängig vom integrierten Energiekonzern (Mutterkonzern). Dies gelte, so der Entwurf, für Anteile, die notwendig seien, um ein Netz zu betreiben, zu erhalten oder auszubauen.
Dies ist einer von der Kommission dargestellten Möglichkeit ähnlich, die vorsieht, dass ein rechtmäßiger Besitz an Netzbetreibern weiterhin bestehen bliebe, unter der Bedingung, dass ein unabhängiger Systembetreiber eingesetzt würde. Letzterer soll Interessenkonflikte verhindern sowie Investitionen in Infrastruktur sicherstellen und Konkurrenten einen gerechten Zugang zu Netzen gewähren.
Die deutsch-französischen Pläne verwerfen jedoch die Idee eines unabhängigen Systembetreibers, um die Aufsicht und die Kontrolle einer dritten Partei verhindern.
- Freiheit, zu investieren, jedoch mit Einschränkungen
Die Idee der Kommission, einen unabhängigen Systembetreiber einzusetzen, würde dem Mutterkonzern die Kontrolle über Investitionsentscheidungen der Netzbetreiber entziehen. Deutschland und Frankreich lehnen diese Idee ab, da sie dem Mutterkonzern das Recht geben wollen, den jährlichen Finanzplan des Netzbetreibers abzusegnen. Er soll ebenso das Recht haben, Limitierungen des Verschuldungsgrades des Tochterunternehmens zu bestimmen.
Der Mutterkonzern sollte keine Anweisungen für das Tagesgeschäft oder für einzelne Entscheidungen, die den Bau oder die Erneuerung eines Übertragungsnetzes betreffen, erteilen. Dies würde jedoch nur unter der Bedingung zutreffen, dass diese Entscheidungen nicht die Bedingungen des gebilligten Finanzplans überschritten.
Netzbetreiber würden ein Initiativrecht für zehnjährige Investitionsentscheidungen erhalten, die in Zusammenarbeit mit dem Mutterkonzern ausgearbeitet würden, auf der Grundlage einer realistischen Hypothese über die Entwicklung, den Verbrauch und den Austausch mit anderen Ländern.
Die Pläne würden dann an nationale Behörden übermittelt werden. Diese würden anschließend eine öffentliche Konsultation in die Wege leiten. Während diesem Prozess hätten alle relevanten Netznutzer die Möglichkeit, Änderungen am Plan vorzuschlagen.
Die nationalen Behörden würden das Recht behalten, Netzbetreiber zu zwingen, bestimmte Investitionen zu tätigen, die während des Konsultationsprozesses als notwendig befunden würden.
- Zusammenschaltung
Der Plan ist bemüht, auf Bedenken hinsichtlich eines gerechten Netzzugangs zu reagieren: Er schlägt vor, dass Netzbetreiber neuen Kraftwerken nicht den Zugang zum Netz, mit Begründung, es mangele an Infrastruktur oder Kapazität, verweigern sollten. Dies würde bedeuten, dass Netzbetreiber ihre Netze ausbauen müssten, um neuen Marktteilnehmern den Zugang zu ermöglichen.
- Wer reguliert wen?
Der Plan schlägt vor, das Netzbetreiber ein ‚Programm für rechtskonformes Handeln’ entwerfen sowie einen ‚unabhängigen Beamten für rechtskonformes Handeln’ einsetzen sollten. Dies soll sicherstellen, dass die Entscheidungen der Netzbetreiber nicht benachteiligend sind. Das Programm der Netzbetreiber für rechtskonformes Handeln würde der Prüfung der nationalen Regulierungsbehörden unterzogen werden.
Die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden wurde von Befürwortern der Entflechtung wiederholt in Frage gestellt. Diese sind der Meinung, dass neue Marktteilnehmer von den Regulierungsbehörden benachteiligt würden, die etablierte Energiekonzerne unterstützten.
Die Kommission hat vorgeschlagen, den nationalen Regulierungsbehörden mehr Befugnisse und größere Unabhängigkeit zu gewähren, sowie eine neue europäische Agentur zu errichten, die die Einhaltung der Vorschriften bei nationalen und grenzüberschreitenden Energieübertragungsaktivitäten beaufsichtigt.
Die begrenzten Befugnisse einer neuen Agentur sind jedoch von den europäischen Regulierungsbehörden scharf kritisiert worden. Diese schlagen vor, dass ein effektiver EU-Energiemarkt nicht ohne eine starke europäische Regulierungsbehörde geschaffen werden könne, die die nationalen Behörden überwachen würde (EURACTIV vom 25. Januar 2008).
Die Kommission erachtet jedoch bisher eine starke EU-Regulierungsbehörde nicht als politisch umsetzbar.