Französische Ratspräsidentschaft wirbt für Kompromisse bei DSA

Nach dem dritten politischen Trilog zum Gesetz über digitale Dienste (DSA) am Dienstag bereitete die französische Ratspräsidentschaft am Donnerstag einen Kompromisstext über "dark patterns", Schutz von Minderjährigen und Entschädigungen vor.

EURACTIV.com
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Das EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA) ist ein Gesetzesvorschlag zur Regulierung von Online-Diensten und -Inhalten. [[Cristian Storto/Shutterstock]]

Nach dem dritten politischen Trilog zum Gesetz über digitale Dienste (DSA) am Dienstag bereitete die französische Ratspräsidentschaft gestern (16. März) einen Kompromisstext über „dark patterns“, Schutz von Minderjährigen und Entschädigungen vor.

Bei dem hochrangigen Treffen Anfang dieser Woche wurden praktisch alle strittigen Punkte zurück auf die technische Ebene verwiesen, mit dem Ziel, Ende März einen weiteren Trilog abzuhalten.

Zur Vorbereitung der Verhandlungen mit dem EU-Parlament teilte die französische Ratspräsidentschaft den anderen Mitgliedstaaten einen Kompromisstext zu „dark patterns“, dem Schutz von Minderjährigen und Entschädigungen mit, der von EURACTIV eingesehen wurde.

„Dark patterns“

Das Europäische Parlament hat einen brandneuen Artikel, speziell zu sogenannten „dark patterns“ eingeführt. Dabei handelt es sich um Techniken, die eingesetzt werden, um die Nutzer zu manipulieren, damit sie etwas gegen ihren Willen tun, zum Beispiel um die Zustimmung für die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu erzwingen.

Der EU-Rat hat ebenfalls einen Artikel zu „dark patterns“ aufgenommen. Die darin enthaltene Definition beschränkt sich jedoch weitgehend auf Online-Marktplätze, beispielsweise um jemanden zu einem Kauf zu verleiten.

„Die Anbieter von Online-Plattformen dürfen ihre Online-Schnittstellen, die erforderlich sind, um den Verpflichtungen im Rahmen dieser Verordnung nachzukommen, nicht in einer Weise gestalten, organisieren oder betreiben, die die Dienstleistungsempfänger entweder absichtlich oder de facto täuscht oder manipuliert, indem sie deren Autonomie, Entscheidungsfreiheit oder Wahlmöglichkeiten untergräbt oder beeinträchtigt“, heißt es in dem Kompromisstext.

Die Abgeordneten haben eine nicht abschließende Liste von Handlungen aufgestellt, die als „dark patterns“ eingestuft werden würden, wie etwa die wiederholte Aufforderung an die Nutzer, ihre Zustimmung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu geben oder die Beendigung eines Vertrages wesentlich umständlicher zu gestalten, als ihn zu schließen.

Diese Liste ist im Vorschlag der Ratspräsidentschaft nicht enthalten, die jedoch einen zusätzlichen Erwägungsgrund vorsieht. Darüber hinaus räumt der Kompromisstext der Kommission die Möglichkeit ein, unter Beratung eines Gremiums nationaler Behörden Leitlinien für die Anwendung dieser Bestimmungen auf bestimmte Praktiken zu erlassen.

Schutz von Minderjährigen

Die Ratspräsidentschaft schlägt einen neuen Artikel über den Online-Schutz von Minderjährigen vor. Diese Maßnahmen würden nur für Online-Plattformen gelten, die sich „hauptsächlich an Minderjährige richten oder überwiegend von ihnen genutzt werden“.

In diesen Fällen sollten die Plattformen die vom Parlament vorgeschlagenen Maßnahmen ergreifen, einschließlich eines hohen Maßes an Datenschutz, Sicherheit und „der eingebauten Sicherheit“ („Security by design“).

Wichtig ist, dass der Text darauf hinweist, dass diese Bestimmungen „den Anbieter einer Online-Plattform nicht dazu verpflichten, zusätzliche Informationen zu verarbeiten, um das Alter des Empfängers des Dienstes zu ermitteln.“

Auch in diesem Fall kann die Kommission in Absprache mit dem Vorstand den Plattformen Hinweise zur Anwendung dieser Vorschriften geben.

Ein weiterer Erwägungsgrund soll diese Bestimmungen mit Beispielen für „Tools zur Altersverifizierung; Tools zur elterlichen Kontrolle; Tools, die Minderjährigen helfen sollen, Missbrauch zu melden oder Unterstützung zu erhalten; leicht erkennbare Hinweise auf anbieterunabhängige Beratungs-, Hilfe- und Meldeoptionen oder altersgerechte Standardeinstellungen und Voreinstellungsoptionen“ verdeutlichen.

Entschädigung

Auf Initiative von Verbraucherorganisationen führten EU-Gesetzgeber spezifische Maßnahmen für die Entschädigung von Plattformnutzern im Falle von Verstößen ein.

Dieselben Verbrauchergruppen warnten jedoch, dass der Wortlaut des Parlamentstextes den bestehenden Verbraucherschutz ungewollt einschränken könnte, da er sich auf das Konzept des direkten Schadens oder Verlustes bezieht, was in vielen Fällen schwer nachzuweisen sein könnte.

Während des Trilogs zeigte sich die französische Ratspräsidentschaft bereit, den Grundsatz zu akzeptieren, obwohl nicht klar war, welche Form der Text annehmen würde. Der Kompromiss der Präsidentschaft übernimmt den Text des Parlaments in vollem Umfang, mit Ausnahme der Streichung des Wortes „direkt“, womit die Bedenken der Verbraucherverbände berücksichtigt worden sind.

[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]