Französische Verbraucher vor geplanter Verdoppelung der Strompreise geschützt

Die französische Energieregulierungsbehörde (CRE) hat vorgeschlagen, den für 80 Prozent der Haushalte geltenden Strompreis zu verdoppeln. Die Regierung dürfte jedoch nicht darauf eingehen, da sie den Tarifschutz bereits bis Ende 2023 verlängert hat.

EURACTIV France
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Grund für die vorgeschlagene Erhöhung sind die außergewöhnlich hohen Preise, die in den letzten beiden Jahren durchschnittlich 218 Euro pro Megawattstunde (MWh) betrugen und im Jahr 2022 einen Durchschnitt von 369 Euro/MWh erreichten. [Shutterstock / HJBC]

Die französische Energieregulierungsbehörde (CRE) hat vorgeschlagen, den für 80 Prozent der Haushalte geltenden Strompreis zu verdoppeln. Die Regierung dürfte jedoch nicht darauf eingehen, da sie den Tarifschutz bereits bis Ende 2023 verlängert hat.

Die französische Energieregulierungsbehörde CRE hat vorgeschlagen, die Endkundenpreise für Strom ab Februar um 108 Prozent zu erhöhen – 176 Euro mehr pro Megawattstunde mehr als momentan.

Grund für die vorgeschlagene Erhöhung sind die außergewöhnlich hohen Preise, die in den letzten beiden Jahren durchschnittlich 218 Euro pro Megawattstunde (MWh) betrugen und im Jahr 2022 einen Durchschnitt von 369 Euro/MWh erreichten.

Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass die französische Regierung dem Rat der CRE folgen wird, da sie bereits den im letzten Jahr eingeführten Tarifschutz verlängert hat.

Infolgedessen wird der regulierte Strompreis für die Verbraucher:innen ab dem 1. Januar nur um 15 Prozent steigen.

Nicht alle sitzen im gleichen Boot

Allerdings sind nicht alle Französ:innen durch den regulierten Strompreis geschützt.

Der Tarif gilt nur für Haushalte, kleine Gebietskörperschaften und Kleinstunternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als zwei Millionen Euro und einer Anschlussleistung von höchstens 36 Kilowatt. Privatpersonen und Unternehmen, die ihren Strom auf Korsika und in den Überseegebieten verbrauchen, profitieren ebenfalls von der Regelung.

Für Haushalte, die mit kollektiver Elektrizität beheizt werden, gibt es eine besondere Beihilfe, welche dem Tarifschutz entspricht. Darüber hinaus sollen kleine und mittlere Unternehmen sowie Kleinstunternehmen, für die der Tarifschutz nicht gilt, durch einen staatlich bereitgestellten Puffer unterstützt werden.

Regelung nur vorübergehend möglich

Die von der Regierung seit Beginn der Energiekrise eingeführten Hilfen können jedoch nicht unbegrenzt bestehen bleiben, und im Parlament wird bereits über andere Lösungen nachgedacht.

Einige schlagen vor, den EU-Elektrizitätsmarkt durch die Einführung strengerer Kontrollen gegen Spekulation zu schützen und zu langfristigen Verträgen zurückzukehren.

Vor allem auf der linken Seite des politischen Spektrums werden Stimmen laut, sich von jeglicher Marktlogik zu lösen und regulierte Einzelhandelspreise einzuführen, die nicht für alle gelten und nicht umstandslos erhöht werden können.

Dies hatte der kommunistische Senator Fabien Gay in einer Resolution vorgeschlagen, die Anfang des Monats abgelehnt wurde. Laut der abgelehnten Resolution wurden die regulierten Strompreise für die Verbraucher:innen in den letzten zehn Jahren 14 Mal erhöht, von 0,167 Euro pro Kilowattstunde im Jahr 2011 auf heute 0,174 Euro/kWh.

Lesen Sie den französischen Originalartikel hier.

[Bearbeitet von Frédéric Simon and Alice Taylor]