Freizügigkeit: EU-Verfahren gegen Deutschland
Ausweisung von Roma, diskriminierendes Einwanderungsrecht: In der Wirtschaftskrise setzen einige Mitgliedsstaaten auf diskriminierende Maßnahmen gegen ausländische EU-Bürger. Seit Sommer 2010 hat die EU-Kommission knapp 800 Verstöße gegen die Freizügigkeitsrichtlinie registriert. Gegen Deutschland und neun andere EU-Staaten laufen Vertragsverletzungsverfahren.
Ausweisung von Roma, diskriminierendes Einwanderungsrecht: In der Wirtschaftskrise setzen einige Mitgliedsstaaten auf diskriminierende Maßnahmen gegen ausländische EU-Bürger. Seit Sommer 2010 hat die EU-Kommission knapp 800 Verstöße gegen die Freizügigkeitsrichtlinie registriert. Gegen Deutschland und neun andere EU-Staaten laufen Vertragsverletzungsverfahren.
Die EU-Freizügigkeitsrichtlinie garantiert allen EU-Bürgern und ihren Familienangehörigen, sich innerhalb der EU frei zu bewegen und aufzuhalten. Nicht alle Mitgliedsstaaten setzen dieses Recht korrekt um. Seit dem Sommer 2010 hat die Kommission in insgesamt 786 Fällen Mängel festgestellt. Die Probleme konnten in 711 Fällen (etwa 90 Prozent) durch Gespräche oder Gesetzesänderungen behoben werden, teilte die EU-Kommission gestern mit.
Da 75 Fälle noch nicht abgeschlossen sind, hat die EU-Kommission seit März 2011 Vertragsverletzungsverfahren gegen zehn Mitgliedsstaaten eingeleitet: Deutschland, Großbritannien, Litauen, Malta, Österreich, Polen, Schweden, Spanien, Tschechien und Zypern. Die Kommission prüft derzeit noch, ob auch Belgien gegen den freien Personenverkehr verstößt.
Diskriminierung von EU-Bürgern
"In wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind einige Mitgliedsstaaten möglicherweise versucht, Maßnahmen zu ergreifen, die diskriminierende Auswirkungen auf EU-Bürger oder ihre Familienangehörigen haben", heißt es in der Pressemitteilung der Kommission. Dabei seien im Wesentlichen drei Bereiche betroffen: Einreise und Aufenthalt von Familienangehörigen, einschließlich Lebenspartnern; Ausstellung von Visa und Aufenthaltskarten für Familienangehörige aus Drittstaaten und Garantien gegen Ausweisungen.
"Ich möchte sicherstellen, dass alle EU-Bürger ihr Recht auf Freizügigkeit wahrnehmen können. Die Ereignisse im letzten Sommer waren ein Weckruf für Europa", sagte EU-Justizkommissarin Viviane Reding. Die Kommission werde nicht zögern, "ihre Stimme zu erheben, wenn Mitgliedsstaaten dieses Grundrecht und insbesondere die verfahrensrechtlichen Garantien, die die EU-Bürger vor willkürlicher oder unverhältnismäßiger Ausweisung schützen sollen, nicht ordnungsgemäß anwenden", so Reding weiter.
Verfahren gegen Deutschland
Gegen Deutschland wurde bereits am 16. Juni ein Vertragsverletzungsverfahren geröffnet, sagte ein Kommissionssprecher heute gegenüber EURACTIV.de. Die Bundesregierung sei am 22. Juni über die Bedenken der EU-Kommission informiert worden und habe am 22. August schriftlich darauf geantwortet. Die Erläuterungen Deutschlands würden noch ausgewertet, hieß es bei der Kommission gegenüber EURACTIV.de.
Die Bundesregierung muss offenbar beim Einwanderungs- und Ausländerrecht nachbessern, berichtete das Handelsblatt gestern. Bisherige Regelungen bezüglich Zuzug von Verwandten, Sprachtests für Homosexuelle und die Erteilung von Arbeitserlaubnissen würden gegen die EU-Richtlinie verstoßen.
Keine Probleme mit Frankreich und Dänemark
Frankreich stand im vergangenen Sommer in der Kritik, weil Präsident Nicolas Sarkozy angeordnet hatte, Roma auszuweisen, die sich illegal im Land aufhielten. Im Juni dieses Jahres hat der französische Innenminister Claude Gueant angekündigt, weitere 28.000 rumänische Einwanderer, zumeist Roma auszuweisen. Er begründete diese Maßnahme damit, dass 80 Prozent der Straßendiebstähle in Paris von rumänischen Minderjährigen verübt würden und damit ein bedeutendes Problem für die französischen Behörden geworden seien.
Die EU-Kommission teilte gestern mit, dass die französische Regierung am 16. Juni die von der Kommission geforderten Gesetzesänderungen angenommen habe, mit denen die Einhaltung der Freizügigkeitsrichtlinie gewährleistet wird. "Dazu gehört auch die Annahme der Bestimmungen, die die EU-Bürger gegen willkürliche Ausweisungen oder diskriminierende Behandlung schützen sollen", heißt es in der Pressemitteilung der Kommission.
Frankreich und Italien standen in diesem Frühjahr zudem für ihren Umgang mit dem Ansturm von Flüchtlingen aus Nordafrika unter besonderer Beobachtung der EU-Kommission. Eine Prüfung hatte ergeben, dass beide Länder nicht gegen EU-Recht verstoßen hätten, aber den "Geist der Schengen-Regeln über den freien Grenzverkehr" nicht voll respektiert hätten (EURACTIV.de vom 26. Juli 2011).
Auf Dänemark, das in diesem Sommer Kontrollen an den Schengen-Binnengrenzen zu Deutschland und Schweden wieder eingeführt hat, geht die EU-Kommission nicht gesondert ein. Dänemark wird in einer Reihe mit 13 anderen Mitgliedsländern genannt, die inzwischen Gesetzentwürfe vorgelegt haben, um die uneingeschränkte Einhaltung der Freizügigkeitsrichtlinie zu gewährleisten.
Dabei hatte die EU-Binnenkommissarin Cecilia Malmström im Juli erklärt, sie sorge sich weiterhin, ob die intensivierten Binnengrenzkontrollen Dänemarks mit den EU-Verträgen und der Schengen-Vereinbarung vereinbar sei (Euractiv.de vom 19. Juli 2011).
mka
Links
EU-Kommission: Vertragsverletzungsverfahren aufgrund Verstöße gegen freien Personenverkehr (25. August 2011)
Weitere Beiträge zum Thema auf EURACTIV.de
EU-Kommission: Dänemarks Grenzkontrollen nicht gerechtfertigt (19. Juli 2011)
Frankreich und Italien stören "Geist von Schengen" (26. Juli 2011)