Generalanwalt: Ungarische Kriminalisierung von Flüchtlingshilfe widerspricht EU-Recht

Menschenrechtsorganisationen haben die Stellungnahme des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs vom Donnerstag gelobt, wonach die Kriminalisierung von Unterstützung für Asylsuchende in Ungarn gegen EU-Recht verstößt.

EURACTIV.com / Telex
ProimmigrationprotestHungary
Ab wann wird's in Ungarn kriminell? Bild einer Demonstration in Budapest im Jahr 2018.

Menschenrechtsorganisationen haben die Stellungnahme des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs vom Donnerstag gelobt, wonach die Kriminalisierung von Unterstützung für Asylsuchende in Ungarn gegen EU-Recht verstößt.

Die ungarische Regierung hatte ihre sogenannten “Stop Soros”-Gesetze bereits im Juni 2018 gebilligt: Auf Grundlage dieses Gesetzespakets war die „Erleichterung und Unterstützung der illegalen Migration“ laut Strafgesetzbuch des Landes eine Straftat geworden. Die Europäische Kommission kritisierte die Gesetzgebung und verklagte Ungarn schließlich im Dezember 2019.

Generalanwalt Athanasios Rantos teilte nun mit, diese Kriminalisierung stelle ein ungerechtfertigtes Hindernis für die Ausübung gewisser EU-Bürgerrechte dar. Es gebe ein EU-Recht zur Unterstützung von Menschen, die internationalen Schutz beantragen. Er riet den Richterinnen und Richtern des EU-Gerichtshofs, das ungarische Gesetz zu kippen.

Der Europäische Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg ist zwar nicht an solche Stellungnahmen gebunden, folgt in seinen endgültigen Urteilen aber zumeist dem Rat der Generalanwaltschaft.

Menschenrechtsorganisationen begrüßten die Stellungnahme. Das ungarische Helsinki-Komitee – das zuvor betont hatte, man werde Asylsuchenden ungeachtet der Gesetze weiterhin Hilfe leisten – erklärte, die Stellungnahme sei ein „wichtiger Schritt zur Abschaffung der berüchtigten ‚Stop Soros‘-Gesetze“.

Die gestrige Stellungnahme ist nur die jüngste in einer Reihe von juristischen Zurechtweisungen der EU-Gerichte bezüglich der ungarischen Migrations- und Asylpolitik.

Im Dezember vergangenen Jahres war beispielsweise festgestellt worden, dass die „Pushback“-Praxis der ungarischen Behörden illegal ist. Menschen wurden dabei daran gehindert, auf ungarischem EU-Territorium Asyl zu beantragen und stattdessen mit Gewalt zurück nach Serbien gedrängt. Allerdings wird die Praktik weiterhin angewendet.

Im Frühjahr letzten Jahres entschied der Gerichtshof darüber hinaus, dass die „Transitzonen“ an den ungarischen Grenzen einer Inhaftierung gleichkommen, und forderte die Regierung in Budapest auf, diese Lager zu schließen.

Jourová kritisiert Ungarn erneut

Derweil hatte die Kommissarin für Werte und Transparenz, Věra Jourová, am Mittwoch erneut betont, Ungarn sei eine „kranke, keine illiberale Demokratie“ (ill, not illiberal). Sie wiederholte damit ihre Kritik vom vergangenen Herbst, die die ungarische Regierung dazu veranlasst hatte, Jourovás Rücktritt zu fordern und anzukündigen, man werde „alle politischen Kontakte“ mit der tschechischen Kommissarin einstellen.

Regierungssprecher Zoltán Kovács ließ per Twitter verlautbaren, Jourová habe erneut „die Demokratie in Ungarn verunglimpft, unser Land und unser Volk beleidigt – und den Ruf der Kommission beschädigt, die eigentlich über der Politik stehen soll.“

Jourovás wiederholte Äußerungen seien aus ungarischer Sicht „der Beweis, dass sie für ihr Amt ungeeignet ist“, so Kovács weiter.