Gericht ordnet Freilassung von Sarkozy an – weitere Verfahren erwartet
Der frühere französische Präsident war zu fünf Jahren Haft verurteilt worden – wegen mutmaßlicher libyscher Finanzierung seines Wahlkampfs 2007.
PARIS – Der frühere französische Präsident Nicolas Sarkozy kommt aus der Haft frei, nachdem das Pariser Berufungsgericht einem Antrag seiner Anwälte auf Beendigung der Untersuchungshaft stattgegeben hat.
Sarkozy war im September zu fünf Jahren Haft verurteilt worden wegen der mutmaßlichen libyschen Finanzierung seines Präsidentschaftswahlkampfs 2007 und saß seit Ende Oktober drei Wochen lang in der Pariser Haftanstalt La Santé.
In seinem Urteil am Montag erklärte das Gericht, dass „die Fortsetzung der vorläufigen Haft nicht gerechtfertigt ist“.
Sarkozy bleibt jedoch unter richterlicher Aufsicht. Er darf französisches Staatsgebiet nicht verlassen und keinen Kontakt zu Justizminister Gérald Darmanin aufnehmen, der ihn am 29. Oktober im Gefängnis besucht hatte.
In Teilen der französischen Justiz wird die Aufmerksamkeit, die Darmanin Sarkozy widmete – der Minister hatte früher als dessen Sprecher gearbeitet – als Beeinträchtigung der Unabhängigkeit der Justiz kritisiert.
Während seiner Videokonferenz-Anhörung am Montag beschrieb Sarkozy seine Haftbedingungen als „sehr hart“ und „ermüdend“.
„Ich hätte nie gedacht, dass ich bis zu meinem 70. Lebensjahr warten müsste, um das Gefängnis zu erleben“, sagte er.
Sarkozy verbrachte die gesamte Haftzeit in Einzelhaft, mit zwei in der Nachbarzelle untergebrachten Polizeibeamten zu seinem Schutz. Er durfte vier Besuche pro Woche empfangen.
Die Richter im Fall der Libyen-Finanzierung kamen zu dem Schluss, dass Sarkozy als Organisator einer kriminellen Vereinigung agierte, die darauf abzielte, „Korruption auf höchstmöglicher Ebene nach der Wahl zu ermöglichen“.
Auch wenn er nun das Gefängnis verlässt, sind Sarkozys juristische Verfahren noch lange nicht beendet. Sein Berufungsprozess soll im März beginnen.
Am 26. November wird zudem erwartet, dass der Kassationsgerichtshof darüber entscheidet, ob das auf Berufung verhängte sechsmonatige Hafturteil wegen der illegalen Finanzierung seines gescheiterten Präsidentschaftswahlkampfs 2012 bestätigt oder aufgehoben wird.
Bereits im Dezember 2024 war der frühere Präsident im sogenannten „Abhörfall“ zu drei Jahren Haft verurteilt worden, wovon ein Jahr unter elektronischer Überwachung zu verbüßen war.
(jl)