Großbritannien erlaubt Einsatz bienenschädlicher Pestizide im Notfall
Die britische Regierung hat den Einsatz grundsätzlich verbotener, bienenschädlicher Neonicotinoid-Pestizide das dritte Jahr in Folge auf Basis einer Ausnahmeregelung erlaubt - nur wenige Tage nachdem die EU diese Praxis untersagt hatte.
Die britische Regierung hat den Einsatz grundsätzlich verbotener, bienenschädlicher Neonicotinoid-Pestizide das dritte Jahr in Folge auf Basis einer Ausnahmeregelung erlaubt – nur wenige Tage nachdem die EU diese Praxis untersagt hatte.
Die Regierung in London gab am Montag (23. Januar) bekannt, dass sie den Einsatz des verbotenen Pestizids Thiamethoxam – ein sogenanntes Neonicotinoid – auf Zuckerrüben in England für das Jahr 2023 zulassen werde, da die Ernte durch das Rübengelb-Virus gefährdet sei.
Die Entscheidung erfolgte lediglich vier Tage, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärt hatte, dass Ausnahmeregelungen in EU-Ländern für mit ausdrücklich verbotenen Neonicotinoiden behandeltes Saatgut nicht im Einklang mit dem europäischen Recht stehen.
Neonicotinoide, die chemisch dem Nikotin ähneln, sollen Insekten abwehren und sind in den letzten Jahren in die Kritik geraten, weil sie zum Schwund der Bienenpopulationen beitragen, indem sie ihren Orientierungssinn, ihr Gedächtnis und ihre Fortpflanzungsweise beeinträchtigen.
Das Rübengelb-Virus stellt eine ernsthafte Bedrohung für den europäischen Zuckerrübensektor dar. So meldeten die französischen Rübenanbauer:innen im Jahr 2020 auf nationaler Ebene einen Ertragsrückgang von 30 Prozent, der durch das Virus und den fehlenden Zugang zu Neonicotinoiden verursacht wurde.
Das Ministerium für Umwelt, Ernährung und ländliche Angelegenheiten (DEFRA) erklärte, es gebe strenge Auflagen und das Pestizid dürfe nur dann eingesetzt werden, wenn eine unabhängige Modellierung einen Anstieg des Auftretens des Gelbfiebervirus um 63 Prozent oder mehr vorhersage.
Der britische Landwirtschaftsminister Mark Spencer erklärte, die Entscheidung sei getroffen worden, nachdem man die „potenzielle Gefahr eines Ausbruchs des Rübengelbvirus auf die Zuckerrübenernte des Landes und die Auswirkungen, die dies auf die britische Zuckerproduktion haben könnte“, erkannt habe.
Die Notfallgenehmigung sei eine „notwendige Maßnahme“ zum Schutz der Industrie.
Es ist das dritte Mal in Folge, dass das Vereinigte Königreich eine solche Ausmahme genehmigt hat.
Erst im vergangenen Monat hatte sich die britische Regierung bei der UN-Biodiversitätskonferenz (COP15) in Montreal für ein globales Ziel zur Reduzierung von Pestiziden ausgesprochen.
Die Entscheidung zur Gewährung der Ausnahmeregelung steht auch im Widerspruch zu den Schlussfolgerungen des britischen Sachverständigenausschusses für Pestizide (ECP), der von dem Schritt abgeraten hatte.
Umweltschützer:innen kritisierten die Genehmigung als Beispiel für die „Scheinheiligkeit“ der britischen Regierung.
„Dieser jüngste Schritt steht in völligem Widerspruch zu den strengeren Zielen zur Reduzierung von Pestiziden, für die sich das Vereinigte Königreich auf der COP15 eingesetzt hat“, heißt es in einer Erklärung der Pesticide Collaboration, einer Koalition aus Gesundheits-, Umwelt-, Landwirtschafts- und Verbrauchergruppen, Wissenschaftler:innen und Gewerkschaften.
Die Gruppe bezeichnete den Schritt als „totales Versagen der Verantwortung“ und beklagte die langsamen Fortschritte bei der Suche nach Alternativen zu Neonicotinoiden.
„In den vergangenen Jahren hat das DEFRA darauf bestanden, dass die Zuckerindustrie Fortschritte bei der Suche nach Alternativen machen müsse, aber wir haben noch keine Ergebnisse gesehen“, so Amy Heley, Referentin bei der Pesticide Collaboration.
Die Ausnahmeregelung sei „einfach ein weiteres Beispiel dafür, dass die Regierung ihre eigenen Versprechen, die Umwelt zu verbessern und die menschliche Gesundheit zu schützen, nicht einhält.“
Das Vereinigte Königreich ist kein großer Zuckerrübenproduzent und produzierte in den letzten Jahren zwischen 900.000 und 1,1 Millionen Tonnen Rübenzucker. Da dies nicht ausreicht, um die Inlandsnachfrage zu decken, importiert das Vereinigte Königreich Rohrohrzucker für die Raffination beispielsweise aus Brasilien und Belize, und Weißzucker aus der EU und anderen Ländern.
Aus Kreisen der EU-Zuckerindustrie hieß es gegenüber EURACTIV, man sähe die in Großbritannien gewährte Ausnahmeregelung nicht als direkte Bedrohung für die Wettbewerbsfähigkeit der Produzent:innen in der EU.
[Bearbeitet von Alice Taylor]