Hauskauf in Deutschland für EU-Bürger teurer

EU-Bürger zahlen in deutschen Gemeinden oft mehr für Haus und Grund als Einheimische. Diese diskriminierende Behandlung auf dem deutschen Immobilienmarkt verstößt gegen die im EU-Vertrag gesicherten Grundfreiheiten. Die EU-Kommission geht gegen Deutschland vor.

Ortsfremde müssen in deutschen Gemeinden oft mehr fürs Eigenheim bezahlen als Einheimische. Diese Benachteiligung von EU-Bürgern will die Kommissioin stoppen (Foto: dpa ServiceLine)
Ortsfremde müssen in deutschen Gemeinden oft mehr fürs Eigenheim bezahlen als Einheimische. Diese Benachteiligung von EU-Bürgern will die Kommissioin stoppen (Foto: dpa ServiceLine)

EU-Bürger zahlen in deutschen Gemeinden oft mehr für Haus und Grund als Einheimische. Diese diskriminierende Behandlung auf dem deutschen Immobilienmarkt verstößt gegen die im EU-Vertrag gesicherten Grundfreiheiten. Die EU-Kommission geht gegen Deutschland vor.

In Deutschland haben einige Gemeinden spezielle Regelungen eingeführt, durch die Ortsansässige beim Immobilienerwerb begünstigt werden. Ortsansässigen werden Baugrundstücke nämlich zu Preisen angeboten, die unter den von Gebietsfremden für vergleichbare Grundstücke verlangten Preisen liegen. Europäische Bürger, die sich aus familiären oder beruflichen Gründen in einer dieser Gemeinden niederlassen möchten, werden dadurch gegenüber Ortsansässigen benachteiligt und müssen für ein vergleichbares Eigenheim mehr zahlen als Einheimische. 

Grundsätze verletzt

Die Europäische Kommission hat beschlossen, tätig zu werden, um eine nichtdiskriminierende Behandlung von EU-Bürgern am Immobilienmarkt sicherzustellen: Sie fordert Deutschland auf, seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) nachzukommen und in seinem Staatsgebiet die Einhaltung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung und der Freizügigkeit der Unionsbürger, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, die Niederlassungsfreiheit und den freien Kapitalverkehr zu gewährleisten.

Die Kommission ist der Auffassung, dass Deutschland gegen die Artikel 18, 21, 45, 49 und 63 AEUV verstößt.

Stellungnahme binnen zweier Monate

Die von der Kommission an Deutschland gerichtete Aufforderung ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme. Geht innerhalb von zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort der zuständigen deutschen Stellen ein, kann die Kommission den Gerichtshof anrufen.

Zweck der EU-Vorschriften

Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Einhaltung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung von EU?Bürgern und zur Gewährleistung der Grundfreiheiten, und zwar sowohl der Freizügigkeit für alle Unionsbürger, für Arbeitnehmer, die in einem anderen Land arbeiten möchten, oder für Personen, die sich in einem anderen Mitgliedstaat niederlassen und dort ihrer Tätigkeit nachgehen möchten, als auch des freien Kapitalverkehrs.

Ortsansässige bevorzugt

In Deutschland haben einige Gemeinden spezielle Regelungen eingeführt, durch die Ortsansässige beim Immobilienerwerb begünstigt werden. Ortsansässigen werden Baugrundstücke nämlich zu Preisen angeboten, die niedriger sind als die von Gebietsfremden für vergleichbare Grundstücke verlangten Preise.

Welche Probleme bereitet diese Situation Bürgern und/oder Unternehmen in der EU? Europäische Bürger, die sich aus familiären oder beruflichen Gründen in einer dieser Gemeinden niederlassen möchten, werden dadurch gegenüber Ortsansässigen benachteiligt und müssen für ein vergleichbares Eigenheim mehr zahlen als Einheimische.

Gleichwohl nehmen sie, sobald sie sich endgültig niedergelassen haben, in gleicher Weise am Wirtschaftsleben teil wie die Einheimischen, die bereits länger dort wohnhaft sind.

Die Kommission ist der Auffassung, dass die von den betreffenden Gemeinden praktizierte Diskriminierung nicht zu rechtfertigen ist und den im AEUV verankerten fundamentalen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung und der Freizügigkeit zuwiderläuft.

Weitere Informationen

Leben und Arbeiten im Binnenmarkt

Aktuelle Informationen über anhängige Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedsstaaten


EURACTIV.de mit Mitteilungen der Europäischen Kommission