Ignorierte die Kommission Beweise?
Das Rekordbußgeld von 1,06 Milliarden Euro für den Chiphersteller Intel sorgte für Furore. Der US-Konzern wehrt sich gegen die Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter und erhält nun Schützenhilfe: Der Ombudsmann der EU soll das intransparente Vorgehen in Brüssel gerügt haben.
Das Rekordbußgeld von 1,06 Milliarden Euro für den Chiphersteller Intel sorgte für Furore. Der US-Konzern wehrt sich gegen die Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter und erhält nun Schützenhilfe: Der Ombudsmann der EU soll das intransparente Vorgehen in Brüssel gerügt haben.
Nikiforos Diamandouros, Ombudsmann der Europäischen Union, soll die EU-Wettbewerbsbehörde für ihr Vorgehen im Intel-Verfahren gerügt haben. In einem noch unveröffentlichten Bericht kritisiere der Grieche das Fehlen eines Ermittlungs-Protokolls, berichtet das "Wall Street Journal" (8. August 2009).
Der Vorwurf: Die Kommission protokollierte die Aussage eines Managers des Computerherstellers Dell nicht, die Intel hätte entlasten können. Stattdessen wurde nur ein interner Bericht verfasst, der Intel nicht zugänglich ist.
Das Wall Street Journal schreibt: "Der Bericht des Ombudsmanns wirft ein peinliches Licht auf die undurchsichtigen Verfahren der weltweit leistungsfähigsten und aggressiven Kartellbehörde."
Kroes: "Intel hat Millionen Verbraucher geschadet"
Die EU-Wettbewerbskommission hatte nach Beschwerden des Intel-Konkurrenten Advanced Micro Devices Inc (AMD) im Jahr 2007 ein Verfahren eingeleitet. Intel soll eine marktbeherrschende Position erreicht haben, indem es Computerherstellern verdeckte Rabatte gewährte. Zudem habe Intel Händlern Provisionen bezahlt, wenn sie ausschließlich Computer mit Intel-Chips verkauften.
Am 13. Mai 2009 verkündete die EU-Kommission die Rekordstrafe von 1,06 Milliarden Euro (siehe EURACTIV.de vom 15. Mai 2009). EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte damals: "Intel hat Millionen europäischer Verbraucher geschadet, indem es viele Jahre lang gezielt versucht hat, Wettbewerbern den Zugang zum Computerchipmarkt zu verwehren. Ein derart schwerer und anhaltender Verstoß gegen das EU-Kartellrecht kann nicht hingenommen werden."
Unmittelbar nach dem Beschluss hat Intel angekündigt (13. Mai 2009), Berufung einzulegen. Konzernchef Paul Otellini erklärte, die Entscheidung sei falsch und ignoriere die Realität auf dem Markt für Mikroprozessoren. "Es ist die natürliche Folge eines wettbewerbsfähigen Marktes mit nur zwei großen Anbietern, dass wenn ein Unternehmen an Verkaufsanteilen gewinnt, das andere dies nicht tut", so Otellini. Man habe nicht gegen europäisches Recht verstoßen. Intels Erfolg beruhe auf Innovationen und dem technischen Vorsprung.
Der Intel-Chef warf der Generaldirektion für Wettbewerb bereits damals vor, "erhebliche Beweise" ingoriert zu haben, die sein Unternehmen entlasten. Dem Wall Street Journal zufolge wird dieser Vorwurf nun durch einen unveröffentlichten Bericht des Ombudsmanns der EU gestützt, der Bürger und Unternehmen bei Beschwerden über EU-Institutionen helfen soll.
Ignorierte die Kommission eine entlastende Aussage?
Der Wall Street Journal zufolge trafen sich die Ermittler der Kommission im August 2006 mit einem namentlich nicht genannten Manager des Computerherstellers Dell. Dieser soll erklärt haben, sein Unternehmen habe sich aus technischen Gründen für den Einsatz von Intel-Chips entschieden, und nicht aufgrund von Rabatten. Wörtlich habe der Dell-Manager damals die Prozessoren des Intel-Konkurrenten AMD als "sehr schwach" bezeichnet, was Intel hätte entlasten können.
Als Intel im Jahr 2008 allerdings um ein Gesprächsprotokoll des Treffens bat, habe die Kommission erklärt, man habe den Dell-Manager "nicht befragt" und es gäbe keine entsprechenden Aufzeichnungen. Nur ein "Aide-mémoire", ein interner Bericht, sei verfasst worden, auf den Intel nicht zugreifen könne. Zudem läge es im Ermessen der Kommission zu entscheiden, welche Beweise entlastend seien.
Der Ombudsmann soll dieses Vorgehen der Kommission nun gerügt haben. Zwar hat die Bewertung des Bürgerbeauftragten keine rechtlich bindende Wirkung, sie könnte Intel allerdings im Berufungsverfahren gegen die Wettbewerbskommission helfen. Wie eine Sprecherin gegenüber EURACTIV.de erklärte, haben in der Vergangenheit bereits NGO’s vor Gericht mit Stellungnahmen des Ombudsmanns argumentiert. Jüngst kritisierte der Bürgerbeauftragte den Ausschluss eines Unternehmens von einer Ausschreibung und empfahl der Firma juristisch dagegen vorzugehen.
Ombudsmann: Beschwerden streng vertraulich
Auf Nachfrage von EURACTIV.de konnte eine Sprecherin nicht bestätigen, dass eine Beschwerde von Intel eingegangen ist. "Wir geben hierzu gar keinen Kommentar ab." Wenn es eine solche Beschwerde also überhaupt gibt, muss der Beschwerdeführer um absolute Vertraulichkeit gebeten haben. Gibt es zudem eine kritische Stellungnahme des Ombudsmanns in diesem Fall, dann stellt sich die Frage, wie sie das Wall Street Journal trotz der absoluten Vertraulichkeit erhalten konnte.
awr
Weiterführende Informationen:
Presse:
"Wall Street Journal" zum Bericht des Ombudsmann (8. August 2009)
Webseite des Ombudsmanns der EU
Zur Kartellstrafe gegen Intel
Kommission: Kartellrechtsentscheidung gegen Intel (13. Mai 2009)
Intel: Stellungnahme (13. Mai 2009)
Verbraucherzentrale Bundesverband: Stellungnahme (13. Mai 2009)