Jeder dritte Lebendtiertransport in der EU länger als acht Stunden

Kostenunterschiede und eine ungleiche Durchsetzung der EU-Tiertransportvorschriften zwischen den Mitgliedstaaten machen lange, strapaziöse Tiertransporte attraktiv. Zu dem Schluss kommt der Europäischen Rechnungshof in einem neuen Bericht.

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Der Bericht, der am Montag (17. April) vorgestellt wurde, untersuchte öffentlich zugängliche Informationen über den Transport von lebenden Tieren in der EU und stellte fest, dass jedes Jahr Milliarden von lebenden Tieren aufgrund regionaler Kostenunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten transportiert werden. [[SHUTTERSTOCK]]

Kostenunterschiede und eine ungleiche Durchsetzung der EU-Tiertransportvorschriften zwischen den Mitgliedstaaten machen lange, strapaziöse Tiertransporte attraktiv. Zu dem Schluss kommt der Europäischen Rechnungshof in einem neuen Bericht.

Der Bericht, der am Montag (17. April) vorgestellt wurde, stellt auf Basis öffentlich zugängliche Informationen über den Transport lebender Tieren in der EU fest, dass jedes Jahr Milliarden von Tiere aufgrund regionaler Kostenunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten transportiert werden.

Die Untersuchung kam zu dem Schluss, dass wirtschaftliche Faktoren wie die Schlachtkosten in den verschiedenen Mitgliedstaaten, sowie regulatorische Faktoren, beispielsweise unterschiedlich strikte Sanktionssysteme, die Haupttreiber für Lebendtiertransporte seien.

Da einige EU-Regionen hochgradig auf intensive Tierhaltung spezialisiert sind, geht der Trend im Schlachtsektor zudem hin zu weniger und größeren Schlachthöfen, was dem Bericht zufolge ebenfalls eine Steigerung der Lebendtiertransporte mit sich ziehen könnte.

Nach Angaben der Europäischen Kommission dauern mehr als ein Drittel der Transporte von lebenden Tieren in der EU zwischen acht und 24 Stunden.

Bei Pferden, Rindern, Schafen und Ziegen liegt der Anteil solcher längerer Transportzeiten mit über 40 Prozent noch höher.

„Der Transport lebender Tiere über große Entfernungen kann schädliche Folgen für ihr Wohlergehen haben“, sagte Eva Lindström, die beim Rechnungshof für den Bericht zuständig war.

„Die EU-Gesetzgebung für Tiertransporte wird von den Mitgliedsstaaten nicht gleichmäßig durchgesetzt und es besteht das Risiko, dass Transporteure Schlupflöcher ausnutzen, die sich aus den unterschiedlichen nationalen Sanktionssystemen ergeben“, fügte sie hinzu.

Der Bericht hebt auch hervor, dass ein Verstoß gegen die Vorschriften in einigen Fällen trotz drohender Bußgelder für die Erzeuger finanziell lohnenswert sein könne. Dies biete einen Anreiz für den Transport von Tieren, die eigentlich nicht für den Transport geeignet seien.

„Bei einer ihrer Kontrollen stellte die Kommission fest, dass für den Transport eines Bullen mit einem gebrochenen Bein eine Geldstrafe von 250 Euro verhängt worden war, während der ungefähre Wert eines geschlachteten Bullen bei etwa 1.500 Euro liegen kann“, heißt es in dem Bericht.

Eine Möglichkeit, die Tiertransporte zu reduzieren, bestünde nach Ansicht der Prüfer darin, die Schlachthöfe näher an den Produktionsstandort zu bringen.

Der Bericht kommt auch zu dem Schluss, dass der Transport von Fleisch dem Transport von lebenden Tieren im Hinblick auf den Tierschutz vorzuziehen sei.

In Sachen Verbraucherschutz kritisiert der Bericht zudem, dass es in der EU keine harmonisierten Standards für die Fleischkennzeichnung gebe.

„Infolgedessen verfolgen die verschiedenen nationalen Kennzeichnungssysteme unterschiedliche Ansätze“, sagte Lindström. Ein EU-weites Tierwohlkennzeichen könnte dagegen „den Verbrauchern helfen, fundiertere Kaufentscheidungen zu treffen.“

Reform des EU-Tierschutzrechts steht an

Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an einer umfassenden Reform des EU-Tierschutzrechts. Dieses soll an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst werden, sein Anwendungsbereich erweitert, die Durchsetzung der regeln erleichter und letztlich für mehr Tierschutz gesorgt werden.

„Die Kommission nimmt das Thema Tiertransporte sehr ernst und setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, dass die geltenden Rechtsvorschriften von den Mitgliedstaaten ordnungsgemäß durch- und umgesetzt werden“, versicherte ein Kommissionssprecher gegenüber EURACTIV.

Das Thema werde eine „Schlüsselkomponente“ der Tierschutz-Reform sein, die derzeit einer Folgenabschätzung unterzogen wird und „deren mögliche Verabschiedung für die zweite Hälfte des Jahres 2023 geplant ist“, so der Sprecher.

Auch Tierschützer erhoffen sich von der anstehenden Reform eine Trendwende.

„Der Bericht des Europäischen Rechnungshofs bestätigt, dass es so nicht weitergehen kann“, sagte Andreas Manz, EU-Koordinator für Nutztierpolitik bei der Tierschutzorganisation VIER PFOTEN.

„Die seit langem bestehenden Probleme der mangelnden Transparenz, der schwachen Durchsetzung und der ständigen Verstöße gegen den Tierschutz bei Lebendtiertransporten werden weiterhin systematisch auftreten, wenn die Regeln in der kommenden EU-Gesetzgebung nicht geändert werden“, fügte er hinzu.

Die Idee, Langstreckentransporte und Exporte liebender Tiere in Drittländer zu verbieten, hat sich jedoch als Zankapfel erwiesen.

Einige Mitgliedstaaten – wie Deutschland, die Niederlande und Dänemark – haben sich dafür ausgesprochen, Lebendtiertransporte in Drittländer mit Blick auf den Tierschutz zu beschränken.

Andere Länder – wie Spanien, Portugal und Frankreich – haben sich gegen ein mögliches Verbot gewehrt, das aus ihrer Sicht bestehende Lieferketten zu stark unterbrechen würde.

[Bearbeitet von Gerardo Fortuna/Nathalie Weatherald]