Kippt Karlsruhe den Euro-Rettungsschirm?

Das Bundesverfassungsgreicht beschäftigt sich anscheinend ernsthaft mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung gegen das deutsche Gesetz zum Euro-Rettungsschirm. Die Bundesregierung warnt, dies könne eine "sich selbst erfüllende Erwartung auf einen Zahlungsausfall" gefährdeter EU-Staaten zur Folge haben, berichtet der Spiegel.

Karlsruhe muss über einen Eilantrag zum Euro-Rettungsschirm entscheiden. Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle informiert sich schon einmal über die möglichen Folgen, sollte Deutschland das Hilfssystem stoppen. Foto: dpa.
Karlsruhe muss über einen Eilantrag zum Euro-Rettungsschirm entscheiden. Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle informiert sich schon einmal über die möglichen Folgen, sollte Deutschland das Hilfssystem stoppen. Foto: dpa.

Das Bundesverfassungsgreicht beschäftigt sich anscheinend ernsthaft mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung gegen das deutsche Gesetz zum Euro-Rettungsschirm. Die Bundesregierung warnt, dies könne eine „sich selbst erfüllende Erwartung auf einen Zahlungsausfall“ gefährdeter EU-Staaten zur Folge haben, berichtet der Spiegel.

Das Bundesverfassungsgericht prüft einem Bericht des Spiegel zufolge eine einstweilige Anordnung gegen den Euro-Rettungsschirm. Grundlage ist eine Beschwerde des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler (EURACTIV.de vom 28. Mai 2010).

Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle habe der Bundesregierung, dem Bundestag, dem Bundespräsidenten, sämtlichen Landesregierungen, der Europäischen Zentralbank und der Deutschen Bundesbank einen entsprechenden Brief zugestellt.

Darin bittet Voßkuhle um Stellungnahme zu den Folgen, sollte das Gericht die deutsche Aktivierung des Rettungsschirms mit einer einstweiligen Anordnung stoppen. Die Bundesregierung erwiderte dem Spiegel zufolge, wenn die einstweilige Anordnung erginge, könnte dies eine "sich selbst erfüllende Erwartung auf einen Zahlungsausfall" gefährdeter EU-Staaten nach sich ziehen.

Die Regierung verweist laut "Spiegel" darauf, der von den Mitgliedstaaten beschlossene Euro-Rettungspakt stelle "keine rechtsverbindliche völkerrechtliche Vereinbarung, sondern nur eine politische Absichtserklärung" dar. 

Gauweiler argumentiert in seiner Beschwerde, das gebilligte Gesetz zum Rettungspaket sei unvereinbar mit den europarechtlichen Regeln zur Sicherung der Währungsstabilität. Die angestrebte Stabilität des Euro werde so "geradezu in ihr Gegenteil verkehrt". Gauweiler hatte als einer von wenigen Unionsabgeordneten im Bundestag gegen den Rettungsschirm gestimmt. Das Euro-Rettungspaket sieht Kredite von bis zu 750 Milliarden Euro für angeschlagene Länder vor. Deutschland beteiligt sich daran mit Garantien von bis zu 148 Milliarden Euro.

Rechtsexperten des Centrums für Europäische Politik (CEP) sehen in dem Paket ebenfalls einen Bruch des EU-Vertrages (EURACTIV.de vom 21. Mai 2010). Dieser Meinung ist auch der französische Europaminister Pierre Lellouche. Das vereinbarte Hilfssystem sei "in den Verträgen mit der bekannten Klausel gegen Rettungsaktionen ausdrücklich verboten", sagte er der "Financial Times". Gemeint ist die sogenannte "No Bailout"-Klausel in Art. 125 AEUV, die es den Mitgliedsstaaten verbietet, für die Schulden der anderen einzustehen. "De facto haben wir den Vertrag verändert", sagte Lellouche. Diese Kehrtwende erkläre die Zurückhaltung einiger Staaten.

Wie der Spiegel weiter berichtet, will der Verfassungsjurist und Ökonom Markus Kerber mit einer weiteren Klage erreichen, dass Karlruhe die europarechtlichen Fragen des Falls dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegt. "Mit dem Rettungsschirm wird eklatant gegen unser Grundgesetz verstoßen. Insbesondere wird das Verbot des gegenseitigen finanziellen Beistands der Eurostaaten untereinander missachtet", so Kerber einem Bericht der Welt zufolge. Zur Klägergruppe um Kerber gehören unter anderem der Ökonom Dirk Meyer und Thorsten Hilse (SPD), Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses.

Mit der Kerber-Klage wären ingsgesamt vier Klagen gegen den Rettungsschirm in Karlsruhe eingereicht worden.

Voßkuhle beim Bundesrat zum Verhältnis BVG und EuGH

Morgen, Dienstag, wird Voßkuhle auch mit der Europaministerkonferenz (EMK) der Bundesländer zusammentreffen und Fragen zum Verhältnis Bundesverfassungsgericht und EuGH erörtern.

Darüber hinaus wird es, wie EURACTIV.de vom EMK-Vorsitzenden Wolfgang Reinhart erfuhr, auch um die Griechenlandhilfe und den Euro-Rettungsschirm gehen sowie um Grundsatzfragen wie: Wohin geht Europa? Was wollen wir? Wie viel Erweiterung und wie viel Vertiefung wollen wir? Wollen wir ein Kerneuropa? Braucht Europas Wirtschaftspolitik mehr Koordination? Wie weit muss, wie weit darf sie gehen? Wie weit kann eine europäische Wirtschaftspolitik gehen? Wie viel haben die Abgeordneten der Landesparlamente auf der Basis des Lissabon-Vertrags mitzureden?

awr, ekö

Presse

Welt: Euro-Rettungsschirm steht vor dem Verfassungsgericht (7. Juni 2010).

Links


Bundestag:
Entwurf eines Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus. Drucksache 17/1685 (11. Mai 2010)

Peter Gauweiler: Pressemitteilung zur Verfassungsbeschwerde gegen den Euro-Stabilisierungsmechanismus (21. Mai 2010)

CEP: Nach dem Sündenfall: Was jetzt zu tun ist (10. Mai 2010)" /