Kommission gegen deutsch-französische Energievorschläge [DE]
In einem inoffiziellen Papier verurteilt die Kommission einen alternativen Vorschlag zur Energieliberalisierung. Er gehe nicht weit genug, um sicherzustellen, dass Energiekonzerne ihre Versorgungs- und Produktionsaktivitäten vom Netzwerkbetrieb trennten (so genannte ‚eigentumsrechtliche Entflechtung’).
In einem inoffiziellen Papier verurteilt die Kommission einen alternativen Vorschlag zur Energieliberalisierung. Er gehe nicht weit genug, um sicherzustellen, dass Energiekonzerne ihre Versorgungs- und Produktionsaktivitäten vom Netzwerkbetrieb trennten (so genannte ‚eigentumsrechtliche Entflechtung’).
Das inoffizielle Dokument, in das EURACTIV Einsicht nehmen konnte, bewertet den von Frankreich und Deutschland initiierten und von sechs weiteren Mitgliedstaaten unterstützten Vorschlag, als einen ‚nützlichen Beitrag’ zu den Bemühungen, um den Status Quo zu verbessern.
Im Dokument heißt es weiter, der Vorschlag gehe nicht über die bereits unter der bestehenden EU-Gesetzgebung geschaffenen Grundsätze hinaus. Ingesamt schlussfolgert die Analyse der Kommission, dass der ‚Dritte Weg’ nicht zu einer effektiven Trennung der Versorgungs- und Produktionsaktivitäten vom Netzwerkbetrieb führen werde.
Insbesonders betont das Papier, dass der Alternativvorschlag die strukturelle Unabhängigkeit der Entscheidungsfindung der Netzbetreiber nicht sicherstelle. Er würde außerdem den Interessenkonflikt innerhalb des vertikal integrierten Unternehmens nicht in ausreichendem Maß beseitigen.
Folglich würde die vorgeschlagene Lösung keinen Anreiz für den Netzbetreiber schaffen, Investitionen in benachteiligender Form zu tätigen noch den Markt im Allgemeinen, einen gerechten und effizienten Netzbetrieb sowie Transparenz zu fördern, so das Dokument weiter.
Der so genannte ‚Dritte Weg’ für die Liberalisierung des Energiemarktes wurde in einem Brief vom 29. Januar 2008 vorgelegt und war von Österreich, Bulgarien, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Luxemburg, Lettland und der Slowakei unterzeichnet worden.
Der Brief war eine Antwort auf die Kommissionsvorschläge vom 19. September 2007. Diese sehen eine Entflechtung großer integrierter Energiekonzerne vor – als eine Möglichkeit, um den Wettbewerb auf dem europäischen Energiemarkt zu fördern. Frankreich und Deutschland fürchten, dass dies angesichts der Konkurrenz seitens ausländischer Versorger, wie Russlands Gazprom, ihren nationalen Energieriesen schaden werde.
Die Kommission weist dieses Argument jedoch zurück. Sie ist der Meinung, dass eine Entflechtung in Zusammenhang mit einer Reihe weiterer Maßnahmen ihres September-Paketes zu verstehen sei. Dies schließe auch eine Gegenseitigkeitsklausel für ausländische Investitionen ein. Letztere soll die europäischen Unternehmen vor einer möglichen feindlichen Übernahme durch Unternehmen schützen, die ihre Tätigkeiten noch nicht entflochten haben. Diese Klausel wurde kurze Zeit nach deren Veröffentlichung von EU-Beamten in Brüssel ‚Gazprom-Klausel’ genannt (EURACTIV vom 20. September 2007).
Laut der Kommission müsse das dritte Paket einen entscheidenden Schritt hin zur Schaffung eines europäischen Energiemarktes gehen. Dieser Schritt, so schließt das Papier, müsse auch die Beseitigung des Interessenkonfliktes zwischen dem Netzbetrieb einerseits und Herstellung/Versorgung andererseits innerhalb vertikal integrierter Unternehmen einschließen.