Kritik an geplanter EEG-Novelle
Der offizielle Entwurf für eine Novelle des EEG ist offiziell in die Ressortabstimmung gegangen. Darin finden sich Anreize für mehr Windenergie in Süddeutschland und die Förderung alter Anlagen. Kritiker meinen: Es gibt noch viel Luft nach oben.
Der offizielle Entwurf für eine Novelle des EEG ist in die Ressortabstimmung gegangen. Darin finden sich Anreize für mehr Windenergie in Süddeutschland und die Förderung alter Anlagen. Kritiker meinen: Es gibt noch viel Luft nach oben.
Lange wurde auf das Dokument erwartet, seit dieser Woche ist der Referentenentwurf für die geplante Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bekannt. Am vergangenen Montag leitete das Bundeswirtschaftsministerium das Dokument an seine Ressortkollegen weiter. Am 23. September soll das Bundeskabinett über den Entwurf abstimmen, damit die neuen Regelungen des seit 20 Jahren bestehenden Gesetzes am 01. Januar in Kraft treten können.
Hauptziel des neuen EEG ist die Erreichung des Ziels, den Anteil erneuerbarer Energien in Deutschland von derzeit etwa 50 auf 65 Prozent bis 2030 anzuheben. Dazu legt das Gesetz Ausbaupfade fest, die im Jahr 2023 neu definiert werden sollen. Der jetzt vorgelegte Plan sieht eine Verdoppelung der bisher installierten Solarleistung bis 2030 vor. Der Zubau von PV-Anlagen soll jährlich von derzeit etwa vier auf Zubau von 4,6 bis 5,6 GW steigen. Dazu sollen unter anderem auch große Dachanlagen, zum Beispiel auf Supermärkten, zur Bebauung ausgeschrieben werden.
Im Bereich der Onshore-Windenergie strebt das Wirtschaftsministerium eine deutliche Ambitionssteigerung an: Anstelle der derzeitigen 2,9 GW pro Jahr sollen in Zukunft etwa vier GW ausgeschrieben werden. Die Windenergie auf Land bleibt das große Sorgenkind der deutschen Energiewende. In den vergangenen Jahren war ihr Ausbau aufgrund bürokratischer und gesellschaftlicher Widerstände stetig zurückgegangen. 2019 wurde nur rund ein Gigawatt Onshore-Leistung installiert.
Quote für Windräder in Süddeutschland
Um dem Ausbau erneuerbarer Energien wieder neuen Schwung zu vergeben, sollen Hemmnisse abgebaut werden. So entfallen die Regeln, die nur eine bestimmte Zubaumenge von Windrädern in einer Region erlauben. Kommunen sollen in Zukunft finanziell am Betrieb neuer Windräder beteiligt werden, um die zahlreichen Klagen gegen neue Bauprojekte einzudämmen. Verbesserungen soll es auch beim Mieterstrom geben.
Eine besondere Baustelle bleibt die Finanzierung von Altanlagen, die nach 20 Jahren keinen Anspruch auf EEG-Förderung mehr haben. Um ihren Betreibern zu helfen, sollen sie ihren Strom bis 2027 über den Netzbetreiber indirekt am Markt verkaufen dürfen. Neue Instrumente im EEG sollen außerdem den Bau von Windanlagen in Süddeutschland fördern, wo der Ausbau noch immer stark lahmt. So sollen in den Jahren 2021 bis 2023 in den Ausschreibungen 15 Prozent der Zuschläge in den Wind-Ausschreibungen speziell an die weniger windstarken Standorte in Süddeutschland gehen, danach steigt die Quote auf 20 Prozent.
Evaluierung kommt zu spät
Die Reaktionen auf den lang erwarteten EEG-Entwurf fielen gemischt aus. Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der deutschen Umwelthilfe, sprach von einem enttäuschenden Vorschlag: Dass die Regierung die Ausbauziele erst 2023 verschärfen wolle sei „völlig absurd“, damit würden wertvolle Jahre verschenkt. Höhere Ausbauziele wünscht sich auch der Bundesverband Erneuerbare Energie. Vor allem bei der Solarenergie fordert er die doppelte Menge des vom Wirtschaftsministerium angepeilten Ausbaus.
Lob gibt es dagegen vom Verband der kommunalen Unternehmen. Die Vorschläge seien eine „solide Basis“ für eine EEG-Novelle und zielten deutlich auf die Erreichung des 65 Prozent Ziels ab. „Der EEG-Entwurf lässt erkennen, dass auch das BMWi maßgeblich von diesen Zielen geleitet wird“, sagte Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Um den Energiemarkt fit für die Sektorkopplung zu machen brauche es bereits in der kommenden Legislaturperiode eine Neuordnung der Steuern, Abgaben und Umlagen im Energiebereich.
Sozialdemokraten fordern Paradigmenwechsel
Enttäuscht zeigte sich auch die SPD-Abgeordnete Nina Scheer. „Man hat aus den Erfahrungen der Vergangenheit offensichtlich nicht gelernt. Wir haben gesehen, dass die Umstellung auf Ausschreibungen im Jahr 2016 den Ausbau der erneuerbaren Energien nur behindert hat – aber dahingehend wurde überhaupt nichts verbessert“, sagte sie zu EURACTIV Deutschland.
2018 lancierte Scheer einen Appell zur Energiewende, an dem sich SPD-nahe Unterstützer beteiligen. Vergangene Woche sandten diese ein Forderungsschreiben an die Parteispitze, um sich für einen „Paradigmenwechsel“ im EEG auszusprechen. Dazu gehöre vor allem eine Anhebung des 2030-Ziels auf mindestens 75 Prozent sowie höhere Ausschreibungsmengen. Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen sollen sich aussuchen können, ob sie an den staatlichen Ausschreibungen teilnehmen, oder wieder auf eine garantierte Einspeisevergütung erhalten wollen. Die geltenden Mengenbegrenzungen seien „die denkbar ungünstigste Variante“ und müssten daher immer ein Mindestziel sein. Positiv findet Scheer dafür die finanzielle Beteiligung von Anwohnern an Windrädern. „Aber dabei handelt es sich nur um ein ökonomisches Instrument, das nicht zwangsläufig die Partizipation fördert. Dadurch wird kein einziges Windrad mehr gebaut.“