Liberalisierung des Energiemarktes: Kommission erwärmt sich für ‚dritten Weg’ [DE]
Trotz ihrer ursprünglich zurückhaltenden Reaktion auf die Vorschläge aus Frankreich und Deutschland für eine dritte Option für die Liberalisierung des Energiemarktes hat die Kommission nun angedeutet, dass sie diese Pläne akzeptieren könnte, wenn weitere Sicherheitsklauseln aufgenommen würden. Der Alternativvorschlag, der offiziell in dieser Woche von Frankreich und Deutschland vorgelegt werden wird, würde es großen Energiekonzernen ermöglichen, ihre Eigentumsrechte sowie eine gewisse Kontrolle über Übertragungsnetze zu behalten.
Trotz ihrer ursprünglich zurückhaltenden Reaktion auf die Vorschläge aus Frankreich und Deutschland für eine dritte Option für die Liberalisierung des Energiemarktes hat die Kommission nun angedeutet, dass sie diese Pläne akzeptieren könnte, wenn weitere Sicherheitsklauseln aufgenommen würden. Der Alternativvorschlag, der offiziell in dieser Woche von Frankreich und Deutschland vorgelegt werden wird, würde es großen Energiekonzernen ermöglichen, ihre Eigentumsrechte sowie eine gewisse Kontrolle über Übertragungsnetze zu behalten.
Brüssel habe laut Presseberichten angedeutet, dass die Vorschläge aus Frankreich und Deutschland eine funktionsfähige Alternative zu den Möglichkeiten darstellen könnten, die von der Kommission in ihrem dritten Paket zur weiteren Liberalisierung des Energiemarktes der EU vorgeschlagen worden waren.
Diese positivere Einschätzung steht in Kontrast zur anfänglichen Reaktion der Kommission auf die Vorschläge einer dritter Option (EURACTIV vom 15. Februar 2008). Zunächst hatte die Kommission darauf hingewiesen, dass dieser Plan nicht zu einer effektiven Trennung der Versorgungs- und Produktionsaktivitäten vom Netzwerkbetrieb führen werde. Die Sicherheitsklauseln des Alternativvorschlags würden den Interessenkonflikt innerhalb des vertikal integrierten Unternehmens nicht in ausreichendem Maß beseitigen.
Nun scheint die Kommission laut eines überarbeiteten internen Dokuments, das vergangene Woche (21. Februar 2008) in Umlauf geraten war, ihre Haltung gelockert zu haben.
Wenn bestimmte Sicherheitsmaßnahmen eingeführt würden, könne die Kommission von ihrem Bestehen auf eine Entflechtung großer Energiekonzerne abweichen. Diese Sicherheitsklausel beträfen insbesondere Investitionsentscheidungen von Tochterunternehmen im Bereich Strom- und Gasübertragung – auch bekannt als Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber.
In ihrem dritten Paket vom 19. September 2007 hatt die Kommission die Entflechtung von vertikal integrierten Energiekonzernen vorgeschlagen, die sowohl Anlagen zur Herstellung als auch zur Übertragung von Energie besitzen. Eine solche Entflechtung könne laut dieser Vorschläge durch eine Teilung der Anlagen (‚eigentumsrechtliche Entflechtung’) geschehen, oder durch eine teilweise Abtretung der Kontrolle an einen unabhängigen Systembetreiber, der die Investitionsentscheidungen und das Tagesgeschäft der Netzbetreiber überwachen solle.
Keine der beiden Optionen findet Anklang bei Frankreich, Deutschland und sechs weiteren EU-Mitgliedstaaten, die Druck auf die Kommission ausgeüben, ihre Vorschläge zu überarbeiten.
Statt den Unternehmen Eigentumsrechte oder eine Kontrolle über die Netzbetreiber zu nehmen, wie dies die Kommission vorsieht, schlagen Frankreich und Deutschland vor, dass Konzerne in Netzgesellschaften umgewandelt werden, wobei für die Netzbetreiber eine eigene Geschäftsführung und ein eigener Vorstand eingesetzt würden und der Einfluss der Mutterkonzerne klar begrenzt werden würde.
Die EU-Energieminister werden in dieser Woche (28. Februar 2008) während eines Treffens des Energierates über dieses Dokument debattieren. Die slowenische EU-Ratspräsidentschaft hofft, im Juni eine endgültige Einigung erreichen zu können.