Litauen legalisiert Pushbacks von Migranten
Am Dienstag hat das litauische Parlament ein Gesetz verabschiedet, das die Zurückweisung von irregulären Migranten unter gewissen Bedingungen legalisiert. Kritiker halten das Gesetz für völkerrechtswidrig.
Am Dienstag hat das litauische Parlament ein Gesetz verabschiedet, das die Zurückweisung von irregulären Migranten unter gewissen Bedingungen legalisiert. Kritiker halten das Gesetz für völkerrechtswidrig.
Das Parlament hat die Änderungen des Gesetzes über die Staatsgrenze und den Grenzschutz mit 86 Ja-Stimmen zu acht Nein-Stimmen und 20 Enthaltungen angenommen.
Die Änderungen sollen am 3. Mai in Kraft treten, müssen aber noch von Präsident Gitanas Nausėda unterzeichnet werden.
Die vom Innenministerium entworfenen Änderungen konsolidieren die bestehende Praxis der Zurückweisung von Migranten an der Grenze, die zunächst auf Grundlage einer Anordnung des Innenministeriums aus dem Jahr 2021 eingeführt und später durch einen Regierungsbeschluss formalisiert wurden.
Die Änderungen haben die Kritik von Menschenrechtsorganisationen auf sich gezogen, denen zufolge die Gesetzgebung Pushbacks legitimiert, eine Praxis, die gegen internationales Recht verstößt.
Amnesty International zufolge würde das Gesetz „grünes Licht für Folter“ geben.
Das Innenministerium erklärt unterdessen, dass die Änderungen einen klaren Unterschied zwischen natürlicher Migration und der vom belarussischen Regime instrumentalisierten Migration machen würde. Außerdem sei die Gesetzgebung notwendig, um die nationalen Sicherheitsinteressen Litauens zu schützen.
Das Ministerium erklärt weiterhin, dass das Gesetz Schutzvorkehrungen für schutzbedürftige Personen vorsehe.
Mit den Änderungen wird die Möglichkeit eingeführt, Ausländern, die die Staatsgrenze an nicht dafür vorgesehenen Orten oder an Orten, die dafür vorgesehen sind, aber gegen das Verfahren zum Überschreiten der Staatsgrenze verstoßen haben, die Einreise nach Litauen zu verweigern. Dies solle im Falle eines hohen Zustroms von Migranten ausgelöst wurde.
Dem Gesetzentwurf zufolge würde die Bestimmung über die Zurückweisung von Migranten individuell auf jede Person angewandt werden und in bestimmten Fällen nicht gelten, um Migranten, die vor einer militärischen Aggression oder Verfolgung fliehen, die Einreise oder den humanitären Zugang zum litauischen Staatsgebiet zu gewährleisten.
Bei Migranten, denen die Einreise verweigert wurde, müsste eine Bewertung der Hilfsbedürftigkeit durchgeführt werden. Wenn sich herausstellt, dass die Migranten bedürftig sind, müssen sie die dringend erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe erhalten.
Außerdem erlauben die Änderungen die Zurückweisung irregulärer Migranten nur entlang der Grenze – bis zu fünf Kilometer landeinwärts.
Litauische Grenzbeamte haben seit dem 3. August 2021, als sie das Recht erhielten, irreguläre Migranten abzuweisen, rund 20.200 Menschen an der Einreise aus Belarus gehindert. Diese Zahl schließt wiederholte Versuche derselben Personen ein, die Grenze zu überqueren.