Medienfreiheit: Einigung im EU-Ministerrat in Sichtweite

Der EU-Rat wird voraussichtlich noch in diesem Monat auf der Grundlage eines Kompromisstextes, der EURACTIV vorliegt, seine Position zum Europäischen Medienfreiheitsgesetz, einem wichtigen Rechtsakt für den Mediensektor, festlegen.

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ie schwedische EU-Ratspräsidentschaft verteilte den unvollständigen Text am Mittwoch (7. Juni) vor einer für Montag angesetzten Sitzung der Arbeitsgruppe „Audiovisueller Sektor und Medien", einem technischen Gremium des Rates. Es wird eine Annäherung an das Thema erwartet. [[Tero Vesalainen / Shutterstock]]

Der EU-Ministerrat wird voraussichtlich noch in diesem Monat auf der Grundlage eines Kompromisstextes, der EURACTIV vorliegt, seine Position zum Europäischen Medienfreiheitsgesetz festlegen.

Das Dokument soll am 21. Juni auf EU-Botschafterebene angenommen werden, ohne dass eine ministerielle Genehmigung erforderlich ist. Der jüngste Entwurf enthält einige kleinere Änderungen im Vergleich zu den vorherigen Versionen, hält aber auch einige frühere Änderungen bei, welche die Mitgliedsstaaten bisher gespalten haben.

Einem EU-Mitarbeiter zufolge wird das Dokument im Eiltempo durch den Gesetzgebungsprozess geschleust, obwohl einige Teile noch nicht vollständig ausgebaut sind. Der Hauptgrund für diese Eile ist der Druck seitens der Europäischen Kommission, den Standpunkt des Rates noch im Rahmen der schwedischen Ratspräsidentschaft zu erreichen, die am 30. Juni endet.

Nationales Recht

Der ursprüngliche Text verlangte, dass die nationalen Vorschriften, die die Mediendiensteanbieter betreffen, hinreichend begründet und verhältnismäßig sein müssen. Diese Einschränkung des nationalen Handlungsspielraumes der EU-Länder wurde jetzt nur noch auf Maßnahmen beschränkt, die den Medienpluralismus oder die redaktionelle Unabhängigkeit der Mediendiensteanbieter beeinträchtigen können.

Staatliche Werbung

Das Medienfreiheitsgesetz schreibt vor, dass der Kauf von staatlicher Werbung transparent, offen, verhältnismäßig und mit nicht-diskriminierenden Verfahrensweisen erfolgen muss. Diese Maßnahme, mit der eine ungerechtfertigte Einmischung der staatlichen Behörden in den Medienmarkt vermieden werden soll, wurde auch auf die Vergabe von Aufträgen und Dienstleistungen ausgedehnt.

Recht auf Individualisierung

Ebenfalls führt das Mediengesetz den Grundsatz ein, Nutzern von Mediendiensten das Recht zu gewähren, diese Dienste nach ihren Interessen und Vorlieben zu kontrollieren und zu verwalten.

Neben den Herstellern und Entwicklern sind damit nun auch die Betreiber in die Bestimmungen über das Recht auf individuelle Gestaltung von Medienangeboten aufgenommen worden.

Nach den Änderungen müssen diese Akteure auch sicherstellen, dass Geräte und Benutzeroberflächen es den Nutzern ermöglichen, die Standardeinstellungen für den Zugang und die Nutzung von Mediendiensten zu ändern.

Ausnahme für die nationale Sicherheit

Neben diesen Ergänzungen wurden viele frühere Änderungen des Textes beibehalten, einschließlich einiger Aspekte, die unter den Mitgliedstaaten und außerhalb des Rates für Streit gesorgt haben.

Die prominenteste dieser Änderungen, die beibehalten wurde, bezieht sich auf eine Bestimmung zum Schutz journalistischer Quellen, die auf Drängen Frankreichs um eine Ausnahmeregelung „zum Schutz der nationalen Sicherheit“ ergänzt wurde.

Die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden

Ein weiterer umstrittener Punkt war der Verwaltungsapparat, der hinter dem neuen Vorsitz des Europäischen Rats für Mediendienste steht, der die Gruppe der europäischen Regulierungsbehörden für audiovisuelle Mediendienste (ERGA) ersetzen wird.

Die Unabhängigkeit dieses neuen Aufsichtsgremiums hat eine heftige Debatte ausgelöst, zumal im ursprünglichen Text, die EU-Kommission für die Ernennung des Sekretariats des Ausschusses zuständig sein sollte.

Es wurden auch einige Schritte unternommen, um eine größere Ungebundenheit zwischen der Kommission und dem Ausschuss herzustellen. Darunter fallen die Einführung einer Zwei-Drittel-Abstimmungsregel und die Abschwächung der Sprache in Bezug auf das Ausmaß der Zustimmung, die die Kommission verlangt, damit der Ausschuss seine verschiedenen Aufgaben wahrnehmen kann.

Außerdem ist geplant, das neue Gremium mit nationalen Experten zu besetzten. Einige EU-Länder sind jedoch nach wie vor mit diesen Zugeständnissen für eine größere Unabhängigkeit unzufrieden.

Eine blockierende Minderheit scheint es jedoch nicht zu geben.

[Bearbeitet von Luca Bertuzzi/Zoran Radosavljevic/Kjeld Neubert]