Mehrwertsteuer-Revision für Banken und Versicherungen [DE]
Banken und Versicherungen werden wohl dank der neuen Mehrwertsteuer-Regeln, die die Kommission am 28. November 2007 vorgeschlagen hat, von großen Kosteneinsparungen profitieren. Die Mitgliedstaaten auf der anderen Seite befürchten allerdings einen Verlust an Steuereinnahmen. Die Kommission argumentiert, dass allumfassende Effizienzsteigerungen die begrenzten Einnahmeverluste wettmachen würden. Kommissar Kovács erwartet auch, dass alle Kunden von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen von den neuen Regelungen profitieren werden.
Banken und Versicherungen werden wohl dank der neuen Mehrwertsteuer-Regeln, die die Kommission am 28. November 2007 vorgeschlagen hat, von großen Kosteneinsparungen profitieren. Die Mitgliedstaaten auf der anderen Seite befürchten allerdings einen Verlust an Steuereinnahmen. Die Kommission argumentiert, dass allumfassende Effizienzsteigerungen die begrenzten Einnahmeverluste wettmachen würden. Kommissar Kovács erwartet auch, dass alle Kunden von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen von den neuen Regelungen profitieren werden.
Die Kommission hat am 28. November 2007 vorgeschlagen, die existierenden MwSt-Vorschriften zu ändern, indem Befreiungsregelungen für Finanzdienstleistungs- und Versicherungsunternehmen geklärt würden. Die Mitgliedstaaten müssen dem hochsensiblen Vorschlag jedoch noch zustimmen.
László Kovács, der für Steuern zuständige Kommissar, sagte am 28. November 2007: „Alles unverändert zu lassen, ist keine Lösung! Ich bin davon überzeugt, dass das ausgewogene Maßnahmenpaket unseres Vorschlags für die Mehrwertsteuerreform im Finanz- und Versicherungsbereich die beste Lösung ist.“
Zu den wichtigsten Maßnahmen des Vorschlags zählen:
- Eine erhöhte Rechtssicherheit für Unternehmen und Mitgliedstaaten durch die Klärung und Aktualisierung von Bestimmungen über die steuerbefreiten Dienstleistungen;
- Den Banken und Versicherungsgesellschaften die Möglichkeit geben, ihre Dienstleistungen zu besteuern, wenn sie dies wollen, und es ihnen im Gegenzug erlauben, die Mehrwertsteuer, die für Dienstleistungen und Güter gezahlt wurde, abzuziehen, und;
- Die Einführung einer branchenspezifischen Mehrwertsteuerbefreiung bei Kostenteilungsvereinbarungen für Einkäufe, wie beispielweise IT-Systeme – inklusive grenzüberschreitenden Tätigkeiten.