Neuer EU-Vertrag: EU zur Unterstützung von Sprachrechten aufgefordert [DE]

Die Europäische Kommission solle die mit dem Lissabon-Vertrag eingeführten rechtlichen Änderungen nutzen, um die Rechte der sprachlichen Minderheiten in der Europäischen Union zu schützen, so eine Forderung der lettischen Europaabgeordneten Tatjana Zdanoka.

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Die Europäische Kommission solle die mit dem Lissabon-Vertrag eingeführten rechtlichen Änderungen nutzen, um die Rechte der sprachlichen Minderheiten in der Europäischen Union zu schützen, so eine Forderung der lettischen Europaabgeordneten Tatjana Zdanoka.

Die Europaabgeordnete der Grünen/Europäischen Freien Allianz Zdanoka, Mitglied im Parlamentsausschuss für bürgerliche Freiheiten, rief die EU-Exekutive dazu auf, Mitgliedstaaten, die Minderheitensprachen nicht ausreichend schützen, klar und deutlich zu benennen.

Die lettische MdEP wies darauf hin, dass ab heute (1. Dezember) eine EU-Vertragsklausel festhält, dass die Union „auf den Werten der Wahrung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören, beruht.“

Der Lissabon-Vertrag der EU, Ergebnis eines acht Jahre langen Prozesses, trat heute in der Union der 27 Mitgliedstaaten in Kraft.

EU-Spitzenvertreter glauben, dass der Lissabon-Vertrag den Entscheidungsapparat der EU-Institutionen verjüngen wird und die Funktionsweise der Union der 27 Staaten effizienter und demokratischer machen wird.

Die Kommission solle klarstellen, dass jeder, „der gegen die Rechte von Personen, die einer Minderheit angehören (einschließlich Sprachrechte) verstößt, gegen die grundlegenden Werte der Europäischen Union verstößt“, sagte Zdanoka und forderte eine „stärker zielgerichtete Erklärung“ von der EU-Exekutive bezüglich der Minderheitenrechte.

„Wir benennen öffentlich die Länder außerhalb der EU, die eine schlechte Menschenrechtsbilanz haben, obwohl die EU ihnen keine rechtsverbindlichen Verpflichtungen aufzwingen kann. Warum, also, sind wir so unwillig, die schlechten Beispiele innerhalb der EU zu nennen – selbst wenn wir ihnen keine Verpflichtungen auferlegen können?“, fragte sie.

Minderheitensprachen sind vor kurzem in die Schlagzeilen geraten, als befürchtet wurde, dass ein vom slowakischen Parlament verabschiedetes Sprachgesetz möglicherweise nicht mit EU-Standards übereinstimmt, da es den Gebrauch von Sprachen ethnischer Minderheiten im Land kriminalisiert (EURACTIV vom 10. Juli 2009EURACTIV vom 1. September 2009).

Anfang dieses Jahres hatte eine Abstimmung im Europäischen Parlament Unterschiede zwischen konservativen Europaabgeordneten und ihren linksgerichteten sozialdemokratischen, grünen und liberalen Kollegen über die Frage aufgezeigt, wie weit die EU bei der Unterstützung des Erlernens von Minderheitensprachen gehen sollte (EURACTIV vom 25. März 2009).

Zdanoka glaubt, dass mehr getan werden muss, um Mehrsprachigkeit in den EU-Institutionen zu fördern, und drückte ihr Bedauern darüber aus, dass sie vor dem Parlament bisher nicht in ihrer Muttersprache – Russisch – reden dürfe, obwohl diese Sprache die Muttersprache von 40% der lettischen Bevölkerung ist.

Für den Gebrauch von Minderheitensprachen in den EU-Institutionen gibt es einen Präzedenzfall: Im Juli wurde eine Einigung zwischen der Europäischen Kommission und der britischen Regierung getroffen, nach der es Walisern möglich sein wird, der EU-Exekutive in ihrer Muttersprache zu schreiben (EURACTIV vom 9. Juli 2009).

Zudem wurde letzten November bei einem Treffen der Kulturminister zum ersten Mal auf EU-Ebene walisisch gesprochen und gedolmetscht (EURACTIV vom 24. November 2008).

Seitdem dürfen Waliser dem Europäischen Rat auf walisisch schreiben und erhalten eine Antwort in ihrer Muttersprache.

In der Zwischenzeit möchte Zdanoka, dass die Kommission mehr unternimmt, um den Umgang mit Minderheitensprachen in EU-Ländern zu überwachen.