Niederlande erleichtern Mobilität der Arbeitnehmer [DE]

Die niederländische Regierung hat sechzehn Bereiche des niederländischen Arbeitsmarktes für Arbeitnehmer aus den acht mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten geöffnet.

Die niederländische Regierung hat sechzehn Bereiche des niederländischen Arbeitsmarktes für Arbeitnehmer aus den acht mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten geöffnet.

Die Entscheidung vom 14. September 2006 betrifft Branchen, in denen Arbeitskräfte knapp sind oder in denen besonders viele Schwarzarbeiter beschäftigt sind. Hintergrund sind die Übergangsbestimmungen, nach denen Arbeitnehmer aus den acht im Mai 2004 der EU beigetretenen mittel- und osteuropäischen Staaten nicht überall in der EU arbeiten dürfen. Mit dem neuen System, das seit dem 17. September Anwendung findet, müssen Arbeitgeber aus den betroffenen Arbeitsmarktsektoren vor Einstellung eines Arbeitnehmers aus den neuen Mitgliedstaaten dem Zentrum für Beschäftigung und Einkommen (Centrum voor Werk en Inkomen; CWI) nicht mehr nachweisen, dass sie für eine bestimmte Stelle keine niederländische Arbeitskraft finden konnten. 

Die betroffenen Branchen sind: die Holzbranche, die Metallindustrie, Bäckereien, Fleischereien und Schlachthäuser, Einzelhandel und Handwerk, Großhandel, Hotel und Gastronomie, Gesundheits-, psychologische und Sozialdienste, bestimmte Unternehmensdienstleistungen, die Baubranche (auf Mörtelarbeiten beschränkt), bestimmte Bereiche der Zentral- und Lokalverwaltung, sowie Telekommunikation.

In einem Brief an das niederländische Parlament teilte der Minister für soziale Angelegenheiten und Beschäftigung H.A.L. van Hoof mit, dass die Niederlande auch in anderen Bereichen nach und nach die Schranken fallen lassen würden. Gleichzeitig gehe die niederländische Regierung gegen Schwarzarbeit vor allem in der Baubranche und im Handwerk vor. Wie Van Hoof hinzufügte, könne nach einer Liberalisierung aller Bereiche auch das Erfordernis einer Arbeitserlaubnis wegfallen.