Nur Deutsche empfangen EU-Agrarhilfe noch anonym

Deutschland ist das einzige EU- Land, in dem die Empfänger von EU-Agrarsubventionen weiter anonym bleiben. Die EU-Kommission hat Deutschland mit einer Klage gedroht, falls die Daten nicht zügig veröffentlicht werden. Ausgenommen sollen davon nur die Fälle werden, in denen Verwaltungsgerichte die Veröffentlichung vorläufig gestoppt hatten.

Foto: pixelio.de © Klaus-Uwe Gerhardt
Foto: pixelio.de © Klaus-Uwe Gerhardt

Deutschland ist das einzige EU- Land, in dem die Empfänger von EU-Agrarsubventionen weiter anonym bleiben. Die EU-Kommission hat Deutschland mit einer Klage gedroht, falls die Daten nicht zügig veröffentlicht werden. Ausgenommen sollen davon nur die Fälle werden, in denen Verwaltungsgerichte die Veröffentlichung vorläufig gestoppt hatten.

Alle EU-Länder außer Deutschland haben die Daten zu den Empfängern von EU-Agrarsubventionen fristgerecht zum 30. April 2009 ins Internet gestellt. Die Grundlage dafür ist das EU-Transparenzgesetz von 2006, bei dem sich auch Deutschland verpflichtet hat, die Namen der Empfänger zu veröffentlichen.

Damit soll für Jedermann transparent werden, wer welche Gelder wofür aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) erhalten hat.

Immerhin flossen aus dem EU-Haushalt 2008 knapp 52,4 Milliarden Euro in die Bereiche Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums, der Großteil davon (36,8 Milliarden Euro) wurden an Direkthilfen ausgezahlt.

Zwar ist auch in Deutschland die Website, die für mehr Transparenz sorgen soll, bereits eingerichtet, die Namen und die von der EU geforderten Daten fehlen aber.

Der Grund dafür sind die noch laufenden Verfahren bei deutschen Verwaltungsgerichten, wie Sandra Pabst, Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums Euractiv.de erklärte. „Die Bundesministerin Ilse Aigner hat die Bundesländer gebeten, die Veröffentlichung für zwei Wochen auszusetzen, um die Entscheidungen der noch anhänglichen Verfahren  abzuwarten.“

In mehreren Bundesländern hatten die Kläger die Veröffentlichung ihrer Namen und der erhaltenen Gelder verbieten lassen, da sie das Datenschutzrecht verletzt sehen. „Nur wenn die Gerichtsentscheidungen vorliegen, kann eine einheitliche Rechtsauffassung garantiert werden. Dann wird auch die Veröffentlichung der Daten im Internet erfolgen“, so Pabst.

Die verantwortliche EU-Kommissarin Mariann Fischer Boel will dagegen, dass Deutschland innerhalb von zwei Wochen alle Empfänger der EU-Agrarsubventionen – ausgenommen die Einzelfälle, in denen vor Gericht ein Veröffentlichungsstopp erreicht wurde, veröffentlicht werden. Andernfalls droht Deutschland aus Brüssel eine Klage und als letzter Schritt auch eine Geldstrafe.

Michael Kaczmarek

Weiterführende Dokumente

EU-Kommission: Transparenz: Empfänger von GAP-Zahlungen jetzt online; Deutschland muss seine rechtlichen Verpflichtungen erfüllen (1. Mai 2009)