Österreich schafft kalte Progression in "historischem Schritt" ab
Die Bundes-Koalitionspartner haben sich darauf geeinigt, dass schleichende Steuererhöhungen für Geringverdiener ab Anfang 2023 abgeschafft werden sollen.
Die österreichischen Koalitionspartner haben sich darauf geeinigt, dass schleichende Steuererhöhungen für Geringverdiener ab Anfang 2023 abgeschafft werden sollen.
Die sogenannte „kalte Progression“ tritt auf, wenn die Inflation die Steuerzahler in progressiven Steuersystemen in höhere Einkommenssteuerklassen drängt, weil die Löhne steigen, um mit den steigenden Preisen Schritt zu halten.
Das Ergebnis ist eine Erhöhung der Einkommenssteuern, aber keine Erhöhung des verfügbaren Einkommens, wenn die Anpassung der Einkommenssteuersätze nicht schnell genug erfolgt. Dies stellt ein Problem in Ländern wie Österreich dar, wo die Steuersätze nicht automatisch dem inflationären Druck folgen.
„Die Abschaffung der schleichenden Steuererhöhung ist ein historischer Schritt. Damit stellen wir sicher, dass eine Gehaltserhöhung all jenen, die tagtäglich hart arbeiten, auch tatsächlich zum Leben bleibt und nicht durch das Aufrücken in eine höhere Steuerklasse aufgefressen wird“, sagte Bundeskanzler Karl Nehammer am Dienstag.
Nach Berechnungen des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (WIFO) und des Instituts für Höhere Studien (IHS) beläuft sich die schleichende Steuererhöhung auf 1,85 Milliarden Euro.
Zwei Drittel der Einnahmen werden ab dem 1. Januar 2023 automatisch über die Einkommenssteuer und Abzüge an die Steuerzahler zurückfließen. Das verbleibende Drittel von etwa 600 Millionen Euro kommt den Beziehern niedriger und mittlerer Einkommen zugute, zum Beispiel durch Entlastungsmaßnahmen.
Die Pläne der Bundesregierung sehen unter anderem vor, die Grenzbeträge der beiden untersten Lohngruppen über die Inflationsrate anzuheben. Nach Ansicht der Denkfabrik Agenda Austria hätte die Regierung jedoch „mehr Mut zeigen können.“
Auch die Sozial- und Familienleistungen sollen ab dem nächsten Jahr an die Inflation angepasst werden.
„Zusammen mit den kurzfristig wirksamen Leistungen wie Teuerungsausgleich, Klimabonus und Strompreisbremse ergibt das ein umfassendes Bündel an kurzfristigen und langfristigen Maßnahmen“, sagte Sozialminister Johannes Rauch.