Özdemir will neue Agrarregeln später nachbessern

Der Bundesrat hat am Freitag (17. Dezember) letzte Details zur deutschen Umsetzung der EU-Agrarreform verabschiedet. Die Ampel bringt sich derweil für nachträgliche Anpassungen in Stellung.

Euractiv.de
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Als Bedingung für ihre Zustimmung zu den GAP-Verordnungen gaben die Länder an, dass Weidebetriebe besser gefördert werden sollen. [Shutterstock]

Der Bundesrat hat am Freitag (17. Dezember) letzte Details zur deutschen Umsetzung der EU-Agrarreform verabschiedet. Die Ampel bringt sich derweil für nachträgliche Anpassungen in Stellung.

In seiner letzten Sitzung in diesem Jahr stimmte der Bundesrat für zwei Verordnungsentwürfe, die wesentliche Details zu Prämienhöhen und Umweltmaßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) regeln.

So legen die Texte beispielsweise Einzelheiten zu den sogenannten Öko-Regelungen (Eco-Schemes) fest, mit denen Landwirt:innen für bestimmte umweltfreundliche Praktiken entlohnt werden sollen.

Seine Zustimmung knüpfte das Ländergremium allerdings an einige Änderungen.

So warnten die Länder vor regionalen Ungleichheiten und forderten, dass bei der Ausgestaltung der Öko-Regelungen die Möglichkeit zur Teilnahme flächendeckend für alle Betriebe gesichert sein müsse.

Dabei geht es insbesondere um Milcherzeugerbetriebe, die für den Erhalt von Dauergrünland besser entlohnt werden sollen, sowie Öko-Betriebe. Auch Verbände hatten bei der Förderung für Weidebetriebe Nachbesserungen gefordert.

So hatte beispielsweise der Deutsche Bauernverband (DBV) die Länder in einem Positionspapier aufgefordert, im Katalog der Öko-Regelungen die “Angebotslücke” für Grünlandbetriebe zu schließen.

Der Bundesrat bemängelte außerdem, dass die vorgesehene Förderung für Agroforstsysteme nicht lukrativ genug sei und dadurch die Gefahr bestehe, dass die Maßnahme kaum in Anspruch genommen werden könnte.

Sobald die Bundesregierung die vorgeschlagenen Änderungen umsetzt, können die Verordnungen in Kraft treten. Dabei drängt die Zeit, weil Deutschland seinen Nationalen Strategieplan, der darlegt, wie das Land die EU-Agrarreform umsetzen will, bis zum 1. Januar 2022 der europäischen Kommission vorlegen muss.

Kein Spielraum für Anpassungen

Der Bundesrat hatte die Verordnungen deshalb auf Wunsch der Regierung in einem verkürzten Verfahren beraten.

“Wichtig ist jetzt, dass die beiden Verordnungen zügig in Kraft treten können, damit den Landwirtinnen und Landwirten keine Nachteile für die GAP-Förderperiode ab 2023 entstehen,” sagte ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums gegenüber EURACTIV Deutschland.

Nur so hätten die Betriebe die Möglichkeit, ihre Anbauplanung im Sommer 2022 auf die Bedingungen der Agrarförderung einzustellen.

Die beiden Verordnungen waren noch von der vorherigen CDU-Agrarministerin Julia Klöckner auf den Weg gebracht worden. Das scheidende Bundeskabinett hatte seine Zustimmung Ende November gegeben.

Der Koalitionsvertrag der neuen Ampelregierung sieht vor, bei der Agrarförderung noch einmal nachzusteuern.

Um wesentliche Parameter der Regelungen zu ändern, sei eine Gesetzesänderung nötig – hierfür bleibe aber vor Abgabe des Strategieplans nicht genügend Zeit, so der Sprecher. Daher bestehe aktuell “kein zeitlicher Spielraum für Anpassungen”.

Ein Gesetz zur nationalen Umsetzung der GAP hatten Bundestag und Bundesrat bereits im Sommer verabschiedet.

Aufgrund des knappen Zeitplans habe sich die neue Bundesregierung darauf verständigt, nach Abgabe des Plans die Begleitverordnungen zum nationalen Strategieplan “mit dem Ziel des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Einkommenssicherung” anzupassen, erklärte der Ministeriumssprecher.

Zudem wolle die Ampel die aktuelle GAP-Architektur spätestens zur Mitte der Legislaturperiode überprüfen und gegebenenfalls überarbeiten. Das Ministerium soll außerdem bis Ende 2024 die Instrumente zur Förderung von Umwelt, Klima, und Tierwohl evaluieren und insbesondere für die Öko-Regelungen Anpassungsvorschläge machen.

Verbände enttäuscht

Die neue Bundesregierung müsse die GAP-Regeln bereits im ersten Halbjahr 2022 anpassen, forderte dagegen der Vorsitzende der Umweltorganisation BUND, Olaf Bandt. Die vom Bundesrat verabschiedeten Texte seien nicht mit den relevanten europäischen Flaggschiffstrategien, der Farm-to-Fork- und der Biodiversitätsstrategie, im Einklang.

“Den sehr dünnen GAP-Kompromiss zum Wohle von Umwelt, Landwirtschaft und Klima nachzubessern, wird die erste große Baustelle von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir sein”, so Bandt. So müsse beispielsweise der Anteil der Ökoregelungen am Budget deutlich angehoben werden.

Auch der Deutsche Bauernverband zeigte sich enttäuscht von den Beschlüssen des Bundesrats. Die Länder hätten “einem Fehlstart bei den Eco-Schemes zugestimmt”, so DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken.

“Zwar ist nun der Weg für die Vorlage des GAP-Strategieplans bei der EU-Kommission frei”, wesentliche fachliche Unzulänglichkeiten der Entwürfe habe der Bundesrat aber nicht korrigiert. Die Öko-Regelungen blieben laut Krüsken damit für Landwirt:innen “wenig attraktiv”.

Aus Sicht von Martin Schulz, dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) werden die vom Bundesrat verabschiedeten Texte “den ökologischen und sozialen Herausforderungen in großen Teilen nicht gerecht”. Die Bundesregierung müsse ihr Versprechen einlösen, hier nachzusteuern.