Opel - Kommission weist Gabriels Kritik zurück
Der designierte SPD-Parteichef Sigmar Gabriel hat die EU-Kommission im Streit um Opel-Beihilfen massiv angegriffen. Eine Sprecherin verteidigt die Position der Kommission mit Hinweis auf EU-Recht. Ist ein Tausch "Staatshilfe gegen Standortgarantie" außerhalb des Deutschland-Fonds denkbar? Im Poker um Opel-Subventionen scheint sich das Blatt zu wenden - bald könnten Länder wie Spanien und Großbritannien am Pranger stehen.
Der designierte SPD-Parteichef Sigmar Gabriel hat die EU-Kommission im Streit um Opel-Beihilfen massiv angegriffen. Eine Sprecherin verteidigt die Position der Kommission mit Hinweis auf EU-Recht. Ist ein Tausch „Staatshilfe gegen Standortgarantie“ außerhalb des Deutschland-Fonds denkbar? Im Poker um Opel-Subventionen scheint sich das Blatt zu wenden – bald könnten Länder wie Spanien und Großbritannien am Pranger stehen.
Die EU-Kommission hat die scharfen Attacken des designierten SPD-Parteichefs Sigmar Gabriel an der EU-Position zu Opel zurückgewiesen. Gabriel hatte es am Samstag als "wahnsinnige Position" bezeichnet, wenn staatliche Hilfen nicht an konkrete Bedingungen wie den Erhalt von Opel-Werken geknüpft werden könnten. "Wenn die Menschen den Eindruck haben, die Damen und Herren in Brüssel haben nichts anderes zu tun, als sie arbeitslos und hilflos zu machen, dann geht keiner zur Wahl, und deswegen muss man die EU ändern", so Gabriel (Siehe EURACTIV.de vom 9. November 2009).
"Staatliche Gelder können verwendet werden, um Opel bei Finanzierungsschwierigkeiten zu helfen und auf diese Weise zur Erhaltung der Opel-Werke beitragen. Der Beihilferahmen kann aber nicht dazu genutzt werden, das begünstigte Unternehmen aufzufordern, Restrukturierungsmaßnahmen in anderen EU-Ländern durchzuführen", erklärte heute eine Sprecherin der Kommission gegenüber EURACTIV.de zur Kritik. Die Sprecherin erinnert daran, dass der bislang angewandte Beihilferahmen ein "außergewöhnliches Rechtsinstrument" zur Bekämpfung der Kreditklemme sei.
Die bisherigen Darlehen an Opel hat Deutschland im Rahmen des "Deutschlands-Fonds" vergeben. Diesen hatte die Kommission im Zuge eines befristeten beihilferechtlichen Rahmens (Dezember 2008) einmalig genehmigt. Das Ziel: Die EU-Staaten sollen von der Krise betroffenen Unternehmen in einer Kreditklemme helfen können. Die Genehmigung gilt bis Ende 2010.
Die Kommission pocht darauf, dass der befristete Beihilferahmen nur dazu gedacht ist, Probleme aufgrund der Krise zu bewältigen. Er dürfe nicht dafür verwendet werden, bestimmte Bedingungen für Produktionsstandorte zu erzwingen.
Derartige Bedingungen könnten gegen "Grundsätze des EU-Binnenmarkts" verstoßen, etwa gegen das Recht auf Niederlassungsfreiheit, erklärte die Sprecherin. Sie wären möglicherweise unvereinbar mit der üblichen Rechtsprechung ("established case-law") im gemeinsamen Markt.
Bereits im Oktober erinnerte Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes den damaligen Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg in einem Brief daran, dass Opel-Hilfen im Rahmen des Deutschland-Fonds nicht an Standortgarantien geknüpft werden dürfen. Kroes warnte zudem vor einem "Subventionskrieg" um die Opel-Arbeitsplätze in Europa.
Hilfen auf neuer Rechtsgrundlage?
Es sei nicht ausgeschlossen, Opel auf einer anderen Rechtsgrundlage Beihilfen zu gewähren, erklärt die Kommision. Hierfür müssen allerdings auch Bedingungen erfüllt sein, etwa die "Leitlinien zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten" (2004/C 244/02).
In diesen Leitlinien heißt es, dass Rettungsbeihilfen "aus akuten sozialen Gründen" gerechtfertigt sein müssen und keine "unverhältnismäßig gravierenden Ausstrahlungseffekte in anderen Mitgliedsstaaten" haben dürfen.
Die Inanspruchnahme solcher Rettungsbeihilfen könnte bei GM Europe die Schließung von Werken sogar indirekt beschleunigen. Wie es in den Regeln heißt, kann eine Beihilfe nur dann gewährt werden, "wenn sie von der Durchführung eines Umstrukturierungsplans abhängig gemacht wird, der im Falle von Einzelbeihilfen zuvor von der Kommission gebilligt werden muss". Der "Kapazitätsabbau" bzw. die "Begrenzung der Marktpräsenz des Unternehmens" seien "integraler Bestandteil" des Umstrukturierungsplans, heißt es in den Leitlinien.
Die Kommission stützt sich bei der Prüfung eines Umstrukturierungsplans auf eine Marktstudie und auf "jedwede" andere, auch von "interessierten Dritten" gelieferte Information.
Damit ist klar: Sollte Deutschland neue Hilfen für Opel außerhalb des Deutschlands-Fonds gewähren, wäre eine strenge Prüfung die Folge, bei der sich andere Opel-Länder wie Großbritannien und Spanien einmischen könnten, wenn sie ihre Standorte im Nachteil sehen.
Der Tausch "Staatshilfe gegen Standortgarantie" ist im EU-Wettbewerbsrecht nicht vorgesehen – schon gar nicht, wenn es sich um ein europäisches Unternehmen mit Werken in mehreren Mitgliedsstaaten handelt.
Der neue Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) hat sich inzwischen skeptisch zu möglichen staatlichen Hilfen für Opel geäußert. Der Staat sollte sich mit Interventionen in den Wirtschaftsprozess grundsätzlich zurückhalten, sagte Brüderle am Wochenende der "Wirtschaftswoche".
Opel-Betriebsrat fordert Kroes zur Prüfung auf
Einem Bericht des Handelsblatts (10. November 2009) zufolge hat sich das Blatt inzwischen gewendet. So wolle nun der deutsche Opel-Betriebsrat verhindern, dass andere EU-Staaten mit Subventionen Opel-Arbeitsplätze auf Kosten der deutschen Standorte retten. Opel-Gesamtbetriebsratschef Klaus Franz habe EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes zum Eingreifen aufgefordert. "Ich möchte Sie als EU-Wettbewerbskommissarin bitten, eine Intervention zu prüfen", heiße es in einem Brief.
Die EU-Kommission plant ein neues Minister-Treffen zur Zukunft des krisengeschüttelten Autobauers Opel. "Wir prüfen, ob es möglich ist, ein solches Treffen abzuhalten", sagte der Sprecher des EU-Industriekommissars Günter Verheugen am Montag in Brüssel.
Alexander Wragge
Links
EU-Kommission: Statement zum "Opel-Brief" von Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes an Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg" (16. Oktober 2009)
EU-Kommission: Erklärung zum "befristeten Beihilferahmen" im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise (17. Dezember 2008)
EU-Kommission: Mitteilung zu den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten /(2004/C 244/02) / (1. Oktober 2004)