PNR - "Sinnloser Grundrechtseingriff"

Der EU-Rat hat das umstrittene Fluggastdatenabkommen mit Australien unterzeichnet. Passagierdaten sollen künftig fünfeinhalb Jahre lang gespeichert werden. EU-Abgeordnete warnen: "Das EU-Parlament darf diesen sinnlosen Grundrechtseingriff nicht zulassen."

Der EU-Rat hat ein neues Abkommen zur Weitergabe von Flugpassagierdaten an australische Sicherheitsbehörden unterzeichnet. Foto: dpa
Der EU-Rat hat ein neues Abkommen zur Weitergabe von Flugpassagierdaten an australische Sicherheitsbehörden unterzeichnet. Foto: dpa

Der EU-Rat hat das umstrittene Fluggastdatenabkommen mit Australien unterzeichnet. Passagierdaten sollen künftig fünfeinhalb Jahre lang gespeichert werden. EU-Abgeordnete warnen: „Das EU-Parlament darf diesen sinnlosen Grundrechtseingriff nicht zulassen.“

Der polnische EU-Botschafter Jan Tombinski und Brendan Nelson, Botschafter Australiens bei der EU, unterzeichneten am Donnerstag das umstrittene Fluggastdatenabkommen mit Australien. Die Daten (Passenger Name Records – PNR) europäischer Fluggäste sollen demnach künftig fünf Jahre und sechs Monate lang in Australien gespeichert und für die Terrorismusbekämpfung ausgewertet werden dürfen.

Insgesamt 19 Passagierdaten verlangt Australien von den Fluggesellschaften. Diese umfassen Kontaktinformationen und Angaben über die Person (Adresse, Mobiltelefonnummer, Geburtstag, Kreditkartendaten) sowie Informationen über Reisevorlieben, Speisewünsche für den Flug und Hotelbuchungen. Die Daten werden während des Buchungsvorgangs erhoben.

Der Innenausschuss des EU-Parlaments wird vermutlich noch im Oktober zu einer Vorentscheidung zum Abkommen fällen. Die endgültige Annahme könnte frühestens Ende Oktober in Straßburg erfolgen. Die EU verhandelt derzeit noch mit den USA und Kanada über die Übermittlung von Fluggastdaten.

Dammbruch für weitere Abkommen?

Der unabhängige EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser erklärte: "Das EU-Parlament darf diesen sinnlosen Grundrechtseingriff nicht zulassen. Wir müssen dieses Abkommen stoppen." Die Speicherung von Passagierdaten für fünf Jahre und sechs Monate "auf Vorrat" und der Umfang der betroffenen Datensätze würden einen "unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte" der Bürger darstellen. Darüber hinaus sieht Ehrenhauser einen "Dammbruch" für Abkommen mit weiteren Ländern und die "verdachtsunabhängige permanente Rasterfahndung unbescholtener Bürger" durch die Möglichkeit einer Nutzung der Daten für Profiling-Zwecke.

"Mit der heutigen Unterschrift kann nun noch das EU-Parlament als letzte Instanz die umstrittene Übermittlung der Fluggastdaten nach Australien stoppen. Die Abgeordneten müssen nun zeigen, dass ihnen die bürgerlichen Freiheiten wichtig sind. Datenschutz und das Recht auf Privatsphäre dürfen kein Lippenbekenntnis sein", erklärte Alexander Sander von der Initiative NoPNR.

"Handfester Skandal"

Der Grüne Innenexperte im EU-Parlament, Jan Philipp Albrecht, hatte das Abkommen Ende vergangener Woche als Verstoß gegen das europäische Datenschutzrecht und gegen grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien in Europa bezeichnet. "Mehrfach haben Verfassungsgerichte von EU-Staaten sowie der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg die anlasslose Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten für grundrechtswidrig erklärt. Angesichts der nicht erfüllten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ist es ein handfester Skandal, dass die deutsche Bundesregierung das Abkommen im Rat nicht abgelehnt, sondern sich lediglich enthalten hat", erklärte der EU-Abgeordnete.
 
Es sei "offensichtlich, dass die vom EU-Parlament formulierten Kritikpunkte an der Auswertung von Fluggastdaten noch immer nicht ausgeräumt" sind. "Eine Speicherung der Informationen aller einreisenden EU-Bürger auf fünfeinhalb Jahre ist und bleibt unverhältnismäßig. Zudem ist die Zweckdefinition für die Datenverwendung unbestimmt und umfasst deutlich mehr als lediglich die Terrorismusbekämpfung. Das größte Problem stellt das so genannte ‚Profiling‘ dar, bei dem Personen und ihr Verhalten ins Blaue hinein mit Verdachtsprofilen abgeglichen werden. Diese Rasterfahndung ist mit den Menschenrechten und der rechtsstaatlichen Unschuldsvermutung nicht vereinbar und muss ausgeschlossen werden. Das vorliegende Abkommen muss daher im EU-Parlament abgelehnt werden", so Albrecht.

dto

Links

Dokumente

Council of the European Union: Signature of the EU-Australia agreement on Passenger Name Records (PNR) (29. September 2011)

Council of the European Union: Agreement between the European Union and Australia on the processing and transfer of Passenger Name Record (PNR) data by air carriers to the Australian Customs and Border Protection Service (13. September 2011)

Presse

Futurezone.at: EU: Abkommen über Fluggastdaten unterzeichnet (29. September 2011)

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"Totalüberwachung des europäischen Flugverkehrs" (7. April 2011)