Presseförderung auf dem Prüfstand
Schweden muss seine Presse-Subventionen neu regulieren. Das fordert die Kommission und unterbreitet Vorschläge.
Schweden muss seine Presse-Subventionen neu regulieren. Das fordert die Kommission und unterbreitet Vorschläge.
Die Europäische Kommission hat Schweden einen offiziellen Vorschlag unterbreitet, wie die langjährige schwedische Beihilferegelung zugunsten schwedischer Printmedien künftig aussehen könnte.
So schlägt die Kommission u.a. vor, die Beihilfehöchstgrenzen für große überregionale Zeitungen nach und nach abzuseneken. Jetzt muss Schweden binnen drei Monaten (die Frist kann gegebenenfalls verlängert werden) der Kommission mitteilen, ob es die Vorschläge akzeptiert. Sollte es nicht zu einer Einigung kommen, kann die Kommission ein förmliches Prüfverfahren einleiten.
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte hierzu: "Die Kommission ist sich bewusst, dass die kulturelle, demokratische und öffentliche Debatte in den Mitgliedstaaten Medienvielfalt und somit auch Zeitungen braucht. Ein Zeitungsverlag ist aber auch eine wirtschaftliche Unternehmung, und es ist Aufgabe der Kommission, dafür zu sorgen, dass staatliche Subventionen nicht zu übermäßigen Wettbewerbsverzerrungen führen. Das derzeitige wirtschaftliche Klima hat gravierende Folgen für die Printmedien und insbesondere für Zeitungen, die keine Unterstützung erhalten."
Die schwedische Beihilferegelung für Printmedien wurde 1971, d. h. vor dem EU-Beitritt Schwedens, eingeführt und wird deshalb als bestehende Beihilfe betrachtet, so dass die wettbewerbsrechtliche Prüfung einem besonderen Kooperationsverfahren zwischen Schweden und der Kommission unterliegt. Eines der Ziele der Beihilferegelung besteht darin, durch Unterstützung der zweitgrößten Zeitung (und kleinerer Zeitungen) einer jeden Stadt und Provinz den Medienpluralismus zu fördern.
Im November 2008 leitete die Kommission nach Eingang von Beschwerden eine förmliche Prüfung ein und kam jetzt zu dem Schluss, dass derzeit unverhältnismäßig viel Staatsgeld an große Medienkonzerne fließt, die hochauflagige überregionale Zeitungen herausgeben, ohne dass ein Höchstbetrag festgelegt ist, der in direktem Verhältnis zu den Gesamtbetriebskosten des betreffenden Zeitungsverlags steht.
Die Kommission hat folgende Änderungen vorgeschlagen:
– Die Beihilfebeträge für große überregionale Zeitungen müssen herabgesetzt werden, um dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit zu entsprechen. Ein progressiver Übergang von den alten zu den neuen Höchstgrenzen wäre für die Kommission annehmbar.
– Die derzeit geltenden Obergrenzen für regionale Zeitungen mit hoher und mittlerer Auflage sowie für Zeitungen mit geringer Auflage können beibehalten werden.
– Für die Gesamtbetriebskosten für eine Zeitung sollte eine Schwelle eingeführt werden, um Anreizwirkung und Verhältnismäßigkeit der Beihilfe sicherzustellen.
– Die Unterstützung muss (z. B. auf sechs Jahre) befristet werden, und vor einer etwaigen Verlängerung ist zu prüfen, wie sich die Beihilfe auf den Medienpluralismus und den Wettbewerb ausgewirkt hat.