Reisen mit mehr Rechten
Nach den Flug- und Bahnreisenden sind nun die Schiffs- und Busreisenden an der Reihe. Auch sie werden mehr Rechte bei Verspätungen und Gepäckverlust bekommen. Das Europäische Parlament verabschiedete die Neuregelung. Schiffspassagiere haben demnach sogar mehr Rechte als Fluggäste.
Nach den Flug- und Bahnreisenden sind nun die Schiffs- und Busreisenden an der Reihe. Auch sie werden mehr Rechte bei Verspätungen und Gepäckverlust bekommen. Das Europäische Parlament verabschiedete die Neuregelung. Schiffspassagiere haben demnach sogar mehr Rechte als Fluggäste.
Ähnlich wie für Flug- und Zugreisende sollen in der EU auch Schiffspassagiere ab 2012 bei Verspätungen oder Unfällen besser entschädigt werden. Darauf zielt eine Neuregelung ab, die vom Europaparlament verabschiedet wurde. Da es bereits eine Einigung mit den EU-Mitgliedsländern gibt, dürfte der Ministerrat die Neuregelung in Kürze absegnen.
Die neuen Regeln sehen Hilfeleistungen und Entschädigungen bei Verspätungen sowie kostenlose Hilfeleistungen für behinderte Fahrgäste vor. Das Parlament drängt auch auf ähnliche Rechte für Busreisende, jedoch müssen diese erst noch mit den Mitgliedstaaten verhandelt werden.
Verspätungen ab 90 Minuten
Wenn sich die Abfahrt um mehr als 90 Minuten verzögert oder sie annulliert wird, haben Fahrgäste künftigAnspruch auf eine Ersatz-Beförderung, um schneller an ihr Reiseziel zu gelangen, oder auf Erstattung des Fahrpreises bei Nichtantritt der Reise. Es sei denn, der Beförderer kann nachweisen, dass die Verspätung durch Wetterbedingungen oder außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Den Fahrgästen sind außerdem nach Möglichkeit kostenlos Imbisse, Mahlzeiten oder Erfrischungen anzubieten.
Unabhängig davon, ob die Fahrgäste sich für oder gegen den Antritt der Reise entscheiden, beträgt die Entschädigung mindestens 25 Prozent des Fahrpreises bei:
– Reisen, die auf bis zu 4 Stunden Dauer angesetzt wurden und bei Ankunft mindestens eine Stunde Verspätung haben;
– Reisen, die auf 4 bis 8 Stunden Dauer angesetzt wurden und bei Ankunft mindestens zwei Stunden Verspätung haben;
– Reisen, die auf 8 bis 24 Stunden Dauer angesetzt wurden und bei Ankunft mindestens drei Stunden Verspätung haben;
– Reisen, die auf über 24 Stunden Dauer angesetzt wurden und bei Ankunft mindestens sechs Stunden Verspätung habe
Entschädigungen auf Wunsch in bar
Sollte die Verspätung doppelt so hoch sein wie die hier festgesetzte Mindestzeit, beträgt die Entschädigung 50 Prozent des Fahrpreises.
Die Entschädigung muss auf Wunsch des Fahrgastes bar ausgezahlt werden. Zusätzlich wird Fahrgästen, die zu einem Aufenthalt von ein oder mehreren Nächten an ihrem Abfahrtsort gezwungen sind, die Kosten der Unterkunft in Höhe von maximal 80 Euro bei maximal drei Nächten erstattet.
Behinderte an Bord
Die Verordnung sagt ferner aus, dass Fahrgästen die Reise nicht wegen ihrer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität verweigert werden dürfe. Sie sollen in Häfen und an Bord von Fahrgastschiffen Anspruch auf Hilfeleistungen haben, solange dem Beförderer oder Terminalbetreiber spätestens 48 Stunden vorher gemeldet wird, dass eine Hilfeleistung benötigt wird. Dies gilt auch für Passagiere auf Kreuzfahrtschiffen.
Die neuen Vorschriften werden 2012 in Kraft treten. Alle Passagierschiffe, die mehr als zwölf Fahrgäste befördern, fallen in diesen Geltungsbereich, mit einigen Ausnahmen für Ausflugs- und Besichtigungsfahrten.
Fahrgästen im Schiffsverkehr werden mehr Rechte als Fluggästen nach geltendem EU-Recht zugestanden, da es im letzteren Fall keine Erstattung bei Flugverspätungen, sondern nur bei Annullierungen gibt.
Rechte von Busreisenden noch in Verhandlung
Das Parlament hat außerdem Änderungen zum Entwurf einer Verordnung angenommen, welche die Fahrgastrechte bei Busreisen betreffen. Darin wird die finanzielle Erstattung oder anderweitige Beförderung im Fall einer Verspätung von mehr als zwei Stunden gefordert oder eine Entschädigung in Höhe von maximal 1800 Euro je Fahrgast bei Verlust oder Beschädigung des Gepäcks.
Die Abgeordneten verlangen, dass bei Busunfällen im Todesfall die Entschädigungszahlung nicht begrenzt wird.
Ferner bestehen die Parlamentarier darauf, dass bei Verspätung wegen einer Buspanne den Fahrgästen kostenlose Hilfeleistungen oder Schadensersatzansprüche zugestanden werden.
Fahrgästen mit Behinderung müssen ebenfalls unentgeltlich Hilfeleistungen angeboten werden.
Auch für Regionalbusverkehr geplant
Die Abgeordneten sind sogar dafür, dass die Verordnung nicht nur für den Fernbusverkehr, sondern auch für den Regionalbusverkehr gelten soll. Da die Verhandlungen mit dem Rat noch nicht abgeschlossen sind, ist ein Vermittlungsverfahren wahrscheinlich.
EURACTIV.de mit Mitteilungen des Europäischen Parlaments
Links:
Der angenommene Texte wird hier in Kürze verfügbar sein (Klicken Sie auf 6. Juli)
Entwurfstext zu Fahrgastrechten im Kraftomnibusverkehr
Entwurfstext zu Fahrgastrechten im Schiffsverkehr
EURACTIV.de-Artikel: "Situation bei verlorenem Gepäck unhaltbar"