Rettungsdienste: Deutschland bricht EU-Recht

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) fällte heute ein Urteil gegen Deutschland: Mehrere Bundesländer haben wegen nicht ausgeschriebener Rettungsdienste gegen EU-Recht verstoßen.

Notruf – diesmal aus dem Europäischen Gerichtshof (Foto: dpa)
Notruf - diesmal aus dem Europäischen Gerichtshof (Foto: dpa)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) fällte heute ein Urteil gegen Deutschland: Mehrere Bundesländer haben wegen nicht ausgeschriebener Rettungsdienste gegen EU-Recht verstoßen.

Deutschland hat bei der Vergabe öffentlicher Rettungsdienste gegen Europarecht verstoßen. Mit diesem Urteil gab der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg einer Klage der EU-Kommission teilweise statt (Rechtssache C-160/08).

Die Brüsseler Behörde ist für die Einhaltung der EU-Verträge zuständig und warf Deutschland vor, Rettungsdienste ohne europaweite Ausschreibung und nachträgliche Bekanntmachung vergeben zu haben. Dies verstoße gegen die EU-Vergaberichtlinien sowie gegen die Grundsätze der europaweiten Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs.

Ergebnisse nicht veröffentlicht

Die obersten EU-Richter stellten nun fest, dass die Bundesländer Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen Ergebnisse von Verfahren zur Auftragsvergabe nicht veröffentlicht haben. Den Rest der Klage wiesen sie indes aus verfahrens- und beweisrechtlichen Gründen ab.

Die Kommission hatte die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen im Bereich des öffentlichen Rettungsdienstes in diesen vier Bundesländern beanstandet, in denen durchgehend das Submissionsmodell angewendet wird. Gerügt wurde speziell, dass in diesen Bundesländern Aufträge im öffentlichen Rettungsdienst, die den Vergaberichtlinien unterworfen sind, in der Regel nicht ausgeschrieben und nicht transparent vergeben worden seien.

Vergütung nach dem Submissionsmodell

Beim Submissionsmodell erfolgt die Vergütung der Leistungen durch die Träger des Rettungsdienstes, die Kreise oder kreisfreien Städte. Zwar wenden die meisten deutschen Bundesländer das Submissionsmodell an. Betroffen von der Klage sind jedoch nur die genannten vier  Länder, weil sie die rettungsdienstlichen Leistungen mit Auftragsvolumen von „mehreren hundert Millionen Euro pro Jahr“ pro Land nicht europaweit ausgeschrieben haben.

Die Klage der Kommission ging auf Beschwerden ausländischer Rettungsdienstanbieter zurück.

Deutschland hatte argumentiert, ein Rettungsdienst gehöre zu den hoheitlichen Aufgaben. Nach Ansicht der Kommission rechtfertigte dies jedoch nicht den Verstoß gegen europäisches Vergaberecht und die Prinzipien der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit.

red mit dpa