Schmidt-Intervention in Bosnien könnte rechtliches Nachspiel haben

Die für viele überraschende Verfassungsänderung durch den Hohen Repräsentanten in Bosnien Herzegowina, Christian Schmidt, könnte ein rechtliches Nachspiel haben. Der bosnische Verfassungsgerichtshof soll nun über die Rechtmäßigkeit der Verfassungsänderung entscheiden. 

betabriefing mit EURACTIV
European Political Community summit in Prague
Kritikern zufolge gehen diese Vollmachten zu weit. Die Verfassungsänderung wurde daher auch mehrfach als “illegitimer Putsch” bezeichnet. [MARTIN DIVISEK/EPA]

Die für viele überraschende Verfassungsänderung durch den Hohen Repräsentanten in Bosnien Herzegowina, Christian Schmidt, könnte ein rechtliches Nachspiel haben. Der bosnische Verfassungsgerichtshof soll nun über die Rechtmäßigkeit der Verfassungsänderung entscheiden. 

Der scheidende Präsident von Bosnien und Herzegowina, Sefik Dzaferovic, hat einen Antrag an das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina gestellt, um die Verfassungsmäßigkeit der Änderungen des Wahlgesetzes und der Verfassung von Bosnien und Herzegowina zu prüfen, die der Hohe Repräsentant Schmidt ohne vorherige Ankündigung am Tag der bosnischen Präsidentschafts- und Parlamentswahlen durchgesetzt hatte.

Schmitt hatte von seinen Befugnissen als Hoher Repräsentant Gebrauch gemacht. Die Position war durch das Friedensabkommen von Dayton Anfang der Neunziger eingeführt worden, das den Krieg in Bosnien beendete. Der Hohe Repräsentant überwacht seitdem die Umsetzung des Dayton Abkommens und hat weitgehende Vollmachten, von denen Schmidt bei der Verfassungsänderung Gebrauch machte.

Kritiker:innen zufolge gehen diese Vollmachten zu weit. Die Verfassungsänderung wurde daher auch mehrfach als “illegitimer Putsch” bezeichnet.

Der amtierende bosnische Präsident Dzaferovic forderte daher das Verfassungsgericht auf, die von Schmidt auferlegten Bestimmungen im Wahlgesetz und in der Verfassung der Föderation aufzuheben.

Dzaferovic ist bereits das zweite Mitglied der dreigliedrigen Präsidentschaft von Bosnien und Herzegowina, das sich für den Schritt ausgesprochen hatte. Zuvor hatte auch das kroatische Mitglied der Präsidentschaft, Zeljko Komsic, einen Antrag an das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina im Zusammenhang mit den von Schmidt verhängten Entscheidungen gestellt.