SEPA: Es gibt immer noch Probleme beim grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr
Mit dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA wurden neue, europaweit einheitliche Verfahren für Überweisungen und Lastschriften eingeführt. Doch gerade im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr scheint noch nicht alles so zu funktionieren, wie es sollte.
Mit dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA wurden neue, europaweit einheitliche Verfahren für Überweisungen und Lastschriften eingeführt. Doch gerade im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr scheint noch nicht alles so zu funktionieren, wie es sollte.
Seit dem 1. August 2014 ist der neue Zahlungsverkehr SEPA (Single Euro Payments Area) für Firmen und Vereine in 28 Ländern Pflicht. Nun dürfen Unternehmen keine grenzüberschreitenden Zahlungen per Lastschrift oder Überweisung aus einem der Länder des SEPA-Raums verweigern, wenn sie diese im nationalen Zahlungsverkehr akzeptieren.
Wie das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland allerdings am Donnerstag mitteilt, würden aktuelle Beschwerden bei ihnen zeigen, dass gerade im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr noch nicht alles so funktioniert, wie es sollte.
Hindernisse würden so zum Beispiel bei der Bezahlung der Stromrechnungen für ein Ferienhaus im Ausland auftreten, beim Begleichen der Mitgliedschaftsgebühr für einen ausländischen Sportverein oder beim Abschluss eines Handyvertrages im Nachbarland. Eine typische Anfrage laute: „Ich lebe in Frankreich, habe mein Konto bei einer deutschen Bank und mein französischer Handyprovider sagt, dass er keine Abbuchungen von Konten im Ausland durchführen kann. Was soll ich da machen?“
Die Beschwerden verdeutlichen, dass viele Unternehmen die Umstellung auf SEPA ganz offensichtlich verschlafen haben, heißt es beim EVZ Deutschland. Bislang war es Verbrauchern nicht möglich, dem Unternehmen einfach eine Einzugsermächtigung für das deutsche Konto zu erteilen. Rechnungen mussten einzeln überwiesen oder gar ein Konto im Ausland eröffnet werden. Mit IBAN und BIC sollten aber mittlerweile alle Zahlungen reibungslos über europäische Grenzen laufen.
„Es scheint ein längerer Prozess zu sein, bis sich alle Unternehmen auf SEPA eingestellt haben“, sagt Bernd Krieger, Leiter des EVZ Deutschland. „Verbraucher sollten sich von Ausreden der Unternehmer aber nicht beeindrucken lassen und auf ihr Recht bestehen, dass die Abbuchung von einem ausländischen Konto akzeptiert werden muss.“
SEPA wurde am 1. Februar 2014 eingeführt. Ab diesem Datum mussten Überweisungen und Lastschriften grundsätzlich nach den SEPA-Verfahren durchgeführt werden. Bis zum 1. August 2014 konnten Banken und Sparkassen nach Absprache mit dem Kunden Zahlungsaufträge im nationalen Altformat noch ausnahmsweise akzeptieren. Noch bis 1. Februar 2016 dürfen Banken und Sparkassen von Verbrauchern Zahlungsaufträge mit der Angabe der Kontonummer und Bankleitzahl entgegennehmen. Sie führen in diesem Fall eine Konvertierung in die IBAN durch.
Bei grenzüberschreitenden SEPA-Zahlungen in die 34 teilnehmenden SEPA-Länder muss vorübergehend neben der IBAN noch der BIC (Business Identifier Code) angegeben werden. Das ist ein international standardisierter Bank-Code (vergleichbar mit der Bankleitzahl in Deutschland), mit dem Zahlungsdienstleister weltweit eindeutig identifiziert werden. Ab 1. Februar 2016 entfällt auch bei grenzüberschreitenden Zahlungen die Pflicht, den BIC anzugeben.