Slowakische Regierung legt erstes Klimaschutzgesetz vor
Das Klimagesetz, mit dem erstmals offiziell das Ziel der CO2-Neutralität bis 2050 gesetzlich verankert wird, wurde am Montag vom slowakischen Umweltministerium vorgestellt.
Das Klimagesetz, mit dem erstmals offiziell das Ziel der CO2-Neutralität bis 2050 gesetzlich verankert wird, wurde am Montag vom slowakischen Umweltministerium vorgestellt.
„Es ist unser erstes Klimagesetz in der Geschichte. Zum ersten Mal werden wir lernen, wie wir das Land an die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts anpassen können“, sagte Umweltminister Ján Budaj.
Das Gesetz setzt dabei auch mittelfristige Ziele für die Reduzierung der Emissionen auf der Ebene ganzer Staaten, Regionen, Städte oder Unternehmen.
Der Vorschlag gibt den Bürger:innen die Möglichkeit, Klimaklagen gegen den Staat einzureichen, falls dieser seinen Verpflichtungen zur Erreichung der Klimaziele nicht nachkommt.
Mit dem Gesetz wird auch ein Klimarat geschaffen, der die Befugnis erhält, einzelne Ministerien bei der Umsetzung von Klimaplänen zu kontrollieren und gegebenenfalls Sanktionen gegen sie zu verhängen – ähnlich dem deutschen Vorbild.
„Die meisten Klimapolitiken werden nicht in unserem Ministerium erstellt. Das Ziel dieses Gesetzes ist es, auf andere Ministerien einzuwirken und sie in gewisser Weise freiwillig zu motivieren, ihre sektoralen Ziele zu erfüllen“, sagte Milan Zvara vom Umweltministerium.
Die Nichtregierungsorganisationen begrüßten das Gesetz, weil es „den Klimaschutz in der Slowakei verbessern könnte“. Sie haben jedoch mehrere Vorbehalte angemerkt, insbesondere die Tatsache, dass die Ziele für die Emissionsreduzierung nicht ausreichend sind.
„Wir haben starke Bedenken, dass die Dekarbonisierungsziele für einzelne Sektoren nicht ausreichend sind. Uns ist nicht klar, wie die Analyst:innen sie berechnet haben, und in dieser Hinsicht halten wir sie für wenig ambitioniert“, sagte Dana Mareková von der slowakischen Klimakoalition.
Die NGO-Vertreter:innen wiesen auch darauf hin, dass die sektoralen Ziele und Verpflichtungen nur die Bereiche betreffen, die nicht unter das Emissionshandelssystem (EU ETS) fallen, also den Straßenverkehr, Gebäude oder die Landwirtschaft.
Für den Energiesektor und die Schwerindustrie, die Sektoren mit den größten Emissionen, sieht der Vorschlag lediglich das allgemeine Ziel vor, die Emissionen bis 2030 um 62 Prozent gegenüber dem Stand von 2005 zu senken.
Der Gesetzesentwurf wird jetzt den Interessengruppen, staatlichen Institutionen und lokalen Behörden zur Stellungnahme vorgelegt. Die endgültige Fassung des Gesetzes muss dann von der Regierung und anschließend vom Parlament verabschiedet werden.