Slowakische Zuguntersuchungsstelle erfüllt EU-Kriterien nicht

Die Untersuchungsstelle, die dem Verkehrsministerium untersteht und Hauptanteilseigner des Eisenbahnbetreibers ŽSR und des Zugbetreibers ZSSK ist, ist nicht permanent und unabhängig, wie es die Eisenbahnsicherheitsrichtlinie vorschreibt, heißt es aus Kommissionskreisen gegenüber EURACTIV Slowakei.

EURACTIV.sk
Passenger,Train,On,Railway,Viaduct,Near,Telgart,,Slovakia
Die Richtlinie zur Eisenbahnsicherheit verlangt von den Mitgliedstaaten die Einrichtung einer ständigen und unabhängigen Untersuchungsstelle für Eisenbahnunfälle. [Shutterstock/Richard Semik]

Die Untersuchungsstelle, die dem Verkehrsministerium untersteht und Hauptanteilseigner des Eisenbahnbetreibers ŽSR und des Zugbetreibers ZSSK ist, ist nicht im Einklang mit der Eisenbahnsicherheitsrichtlinie, heißt es aus Kommissionskreisen gegenüber EURACTIV.

Die Richtlinie zur Eisenbahnsicherheit verlangt von den Mitgliedstaaten die Einrichtung einer ständigen und unabhängigen Untersuchungsstelle für Eisenbahnunfälle.

Die slowakische Einrichtung verstößt jedoch gegen Artikel 22 der Richtlinie: Darin heißt es, dass jedes EU-Land sicherstellen muss, dass Unfalluntersuchungen von einer ständigen Stelle durchgeführt werden, die mindestens einen Untersuchungsbeauftragten umfasst. Dieser muss in der Lage sein, die Funktion des Untersuchungsleiters zu übernehmen.

„Wenn die nationale Untersuchungsstelle (NIB) eine Struktureinheit des Ministeriums ist, ist das entscheidende Element für die Unabhängigkeit, ob das Ministerium eine entscheidende Rolle im Management eines Eisenbahnunternehmens oder Infrastrukturbetreibers einnimmt, wie zum Beispiel als Hauptanteilseigner oder durch die Präsenz im Vorstand oder im Aufsichtsrat“, hieß es.

„Sollte dies nicht der Fall sein, sind die Unabhängigkeitskriterien nicht erfüllt.“

Derzeit prüfe die EU-Kommission die Umsetzung der Richtlinie. Daher seien bislang auch noch keine Maßnahmen ergriffen worden, hieß es aus Kommissionskreisen weiter.

In den meisten EU-Mitgliedstaaten gibt es schon seit Jahren aktive Eisenbahnuntersuchungsstellen, die Jahresberichte erstellen. Griechenland hat jedoch erst eine solche Stelle eingerichtet, nachdem am 28. Februar 57 Menschen bei einem Zugunglück ums Leben gekommen waren.

Wie im Falle der Slowakei, hat die Kommission auch gegen Griechenland kein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

„Der Kommission stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung, um ihre Rolle bei der Überwachung der Anwendung des EU-Rechts wahrzunehmen, von denen Vertragsverletzungsverfahren nur eines sind“, so der Kommissionssprecher gegenüber EURACTIV. Er betonte, dass die EU-Kommission „in Kontakt“ mit den griechischen Behörden gestanden habe.

Kürzlich entgleiste der tschechische Schnellzug Pendolino in der Nähe der slowakischen Stadt Žilina, wahrscheinlich aufgrund des schlechten Zustands der slowakischen Gleisanlagen.

Die tschechische Eisenbahngesellschaft ČD hat sich in einem Schreiben an die ŽSR offiziell über den Zustand der slowakischen Schienenwege beschwert und erklärt, dass die „schlechten Bedingungen“ der ČD finanziellen Schaden zufügen.