Staatsverschuldung der Mitgliedstaaten: Kommission will flexiblere Regeln
Die Europäische Kommission hat am Mittwoch (9. November) ihre Vorschläge zur Reform der Schulden- und Ausgabenvorschriften für die nationalen Regierungen vorgelegt. Die Reform sieht individuelle Pläne für jedes EU-Land vor, die zwischen den nationalen Regierungen und der Kommission ausgehandelt werden.
Die EU-Kommission hat am Mittwoch ihre Vorschläge zur Reform der Schuldenregeln vorgelegt. Die Reform sieht individuelle Pläne für jedes EU-Land vor, die zwischen den nationalen Regierungen und der Kommission ausgehandelt werden sollen.
In den letzten Jahren waren die EU-Fiskalregeln, die den Spielraum für die Staatsausgaben der Mitgliedsstaaten vorgeben, in die Kritik geraten. Während einige Kritiker:innen sie aufgrund mangelnder Durchsetzung als ineffektiv bezeichnen, finden andere, dass sie die Mitgliedstaaten zu sehr einschränken, vor allem bei Investitionen in den grünen und digitalen Wandel.
Die Kommission hat nun am Mittwoch (9. November) einen Vorschlag vorgelegt, mit dem beide Bedenken adressiert werden sollen.
Den Mitgliedstaaten soll dabei mehr Flexibilität bei der Entscheidung eingeräumt werden, wie sie ihre Staatsverschuldung im Einklang mit den in den EU-Verträgen festgelegten Zielen abbauen wollen. Gleichzeitig soll die Durchsetzung der vereinbarten Zielvorgaben verstärkt werden.
„Wir wollen vor allem die Tragfähigkeit der öffentlichen Verschuldung sicherstellen. Dies erfordert sowohl fiskalische Anpassungen als auch wachstumsfördernde Reformen und Investitionen“, sagte Valdis Dombrovskis, Vizepräsident der Europäischen Kommission zuständig für Wirtschaftsfragen, auf einer Pressekonferenz.
Im Mittelpunkt des Vorschlags steht die Idee, länderspezifische Pläne einzuführen, die individuell zwischen jeder nationalen Regierung und der Europäischen Kommission ausgehandelt werden sollen.
Diese werden einen Pfad zu den „Netto-Primärausgaben“ enthalten, d.h. öffentliche Ausgaben ohne Zinszahlungen oder konjunkturell bedingte Ausgaben für die Arbeitslosenversicherung, aber unter Berücksichtigung diskretionärer Steuererhöhungen, falls eine Regierung beschließt, zusätzliche Ausgaben durch Steuererhöhungen zu finanzieren.
Dadurch, dass die Länder direkt an der Gestaltung der Pläne beteiligt seien, könnten sie sich die Vorhaben stärker zu eigen machen.
„Das ist ein echter Unterschied zur heutigen Situation“, sagte Dombrovskis. Die Mitgliedstaaten könnten dabei ihre Bemühungen zum Schuldenabbau je nach den nationalen Gegebenheiten mit Investitionen zur Steigerung des Wirtschaftswachstums kombinieren, erklärte er.
Abschaffung der 1/20-Regel
Während die Kommission die im EU-Recht verankerten Hauptziele für die öffentlichen Finanzen nicht ändern will, möchte sie eine der Regeln abschaffen, die festlegt, wie die Ziele erreicht werden sollen.
Diese sogenannte 1/20-Regel ist aufgrund der enormen Überschreitungen der Gesamtverschuldung in vielen Staaten unrealistisch geworden.
Wie in der Vergangenheit sollten die Mitgliedstaaten einen Schuldenstand von höchstens 60 Pozent des BIP und ein jährliches Defizit von nicht mehr als 3 Prozent des Bruttoninlandsprodukts (BIP) anstreben.
Die besagte Regel, wonach die Mitgliedstaaten oberhalb der 60-Prozent-Schwelle ihre Staatsverschuldung jedes Jahr um 1/20 der Differenz zur Schwelle reduzieren mussten, soll nun jedoch zugunsten der neuen individuellen Pläne aufgegeben werden.
„Es steht nicht infrage, ob der Schuldenstand auf einen Reduktionspfad in Richtung 60 Prozent des BIP gebracht werden soll. Es geht eher darum, wie jedes Land dorthin kommt, und vor allem, wie die Mitgliedstaaten ihren Weg in einer realistischeren Art und Weise festlegen, als es die derzeitige 1/20-Regel erfordern würde“, sagte Dombrovskis.
Der Vorschlag sieht drei Kategorien von Ländern vor, die im Wesentlichen von der Schuldenquote abhängen, aber auch andere Faktoren berücksichtigen, wie z. B. die voraussichtliche Entwicklung der Staatsverschuldung in den nächsten zehn Jahren.
Die Pläne werden für einen Zeitraum von vier Jahren ausgehandelt. Während hoch verschuldete Länder nachweisen müssen, dass sie spätestens ab Ende des Vierjahreszeitraums mit dem Abbau ihrer Staatsverschuldung beginnen können, haben Länder der mittleren Kategorie drei Jahre länger dafür Zeit.
Die Mitgliedstaaten müssen außerdem nachweisen, dass sie in der Lage sind, innerhalb eines Zeitrahmens von 10 Jahren einen kontinuierlichen Schuldenabbau zu betreiben, wobei es jedoch kein allgemeines Datum gibt, an dem sie eine Schuldenquote von 60 Prozent erreichen müssen.
„Länder mit erheblichen Problemen bei der Staatsverschuldung müssten ihre Schulden immer noch schneller abbauen als Länder mit weniger dringenden Problemen“, so Dombrovskis. Die Mitgliedstaaten können jedoch beantragen, dass sie mehr Zeit bekommen oder ihre Schulden auf einem weniger steilen Pfad abbauen als von der Kommission vorgeschlagen.
Dies wäre „in Gegenleistung für zusätzliche Strukturreformen und Investitionen zur Stärkung der fiskalischen Nachhaltigkeit und des nachhaltigen Wachstums“ möglich und müsste von der Europäischen Kommission und dem Rat der EU-Mitgliedstaaten abgesegnet werden, erklärte Dombrovskis.
Stärkere Durchsetzung der Regeln
„Sobald eine Einigung erzielt wurde, muss jeder Mitgliedstaat seinen Plan während des gesamten Zeitraums einhalten. Das bedeutet eine vollständige Umsetzung“, sagte er und wies darauf hin, dass die Durchsetzung der Vorschriften durch zusätzliche Maßnahmen verstärkt werden wird.
„Wenn wir sehen, dass ein Land seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, können wir einen überarbeiteten Plan mit strengeren Pfaden verlangen und auch finanzielle Sanktionen verhängen“, fügte er hinzu.
Die Kommission wird dabei von niedrigeren Sanktionen als in der Vergangenheit Gebrauch machen, was es für die Kommission realistischer machen dürfte, diese auch tatsächlich zu verhängen. Hohe finanzielle Sanktionen haben den Nachteil, dass sie die finanzielle Lage der Mitgliedstaaten, gegen die sie verhängt werden, weiter verschlechtern.
„Wenn diese Sanktionen besser anwendbar sind, können sie milder ausfallen“, sagte EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni auf der Pressekonferenz. „Das ist ein bisschen so, als würde man von Atomwaffen zu konventionellen Waffen wechseln“, fügte er hinzu.
Er hoffe auch, dass die Mitgliedstaaten aufgrund ihrer „größeren Eigenverantwortung“ eher bereit wären, den Schuldenabbaupfad wie vereinbart umzusetzen.
Nachdem die Kommission ihre Pläne zur Überarbeitung der Regeln vorgestellt hat, wird sie ihre Ideen nun mit den Mitgliedstaaten diskutieren und wolle im ersten Quartal des nächsten Jahres einen Gesetzesvorschlag vorlegen, sagte Gentiloni.
[Bearbeitet von János Allenbach-Ammann]