Swift-Mandat: Berlin verlangte Befristung

Trotz massiver Kritik erteilten die EU-Außenminister in Brüssel der EU-Kommission das Verhandlungsmandat mit den USA. Ein neues Abkommen wird den US-Behörden weiterhin Zugriff auf europäische Kontodaten sichern. Berlin bestand auf einer Befristung des Mandats von maximal zwölf Monaten.

Staatsminister Günter Gloser: Sensible Fragen beim EU-Außenministertreffen in Brüssel (Foto: dpa)
Staatsminister Günter Gloser: Sensible Fragen beim EU-Außenministertreffen in Brüssel (Foto: dpa)

Trotz massiver Kritik erteilten die EU-Außenminister in Brüssel der EU-Kommission das Verhandlungsmandat mit den USA. Ein neues Abkommen wird den US-Behörden weiterhin Zugriff auf europäische Kontodaten sichern. Berlin bestand auf einer Befristung des Mandats von maximal zwölf Monaten.

Für Außenminister Frank-Walter Steinmeier nahm Staatsminister Günter Gloser an der Sitzung in Brüssel teil. Der Sprecher des Auswärtigen Amts, Jens Plötner, sagte auf die Frage von EURACTIV.de, dass für den Europastaatssekretär vor der Sitzung drei Punkte festgestanden seien:

Drei Punkte als Vorbedingung

1.       Erstens stehe fest, dass es sich beim heutigen Treffen um ein Mandat über die Verhandlung eines neuen Abkommens gehandelt habe und nicht um ein Abkommen selbst oder eine Entscheidung in der Substanz.

2.       Zweitens sei für die deutsche Regierung elementar gewesen, dass Datenschutz und Rechtssicherheit ihren gebührenden Platz in der Ausformung fänden.

3.       Drittens: Vor allem werde das Mandat der 27 Länder an die EU-Kommission zeitlich befristet sein. Die Laufzeit soll maximal zwölf Monate betragen.

Begrenzte Laufzeit

Mit der begrenzten Laufzeit soll verhindert werden, dass der Gesetzgeber präjudiziert wird. Wie berichtet, erhält das Europäische Parlament erst durch den Lissabon-Vertrag mehr Mitspracherechte. Die Legislative soll die Gelegenheit haben, diese Fragen aus eigener Zuständigkeit nochmals zu prüfen. „Der Sensibilität in dieser Frage sind wir uns bewusst“, sagte Plötner.

Parlament noch ohne Vetorecht

Sollte das Abkommen mit den Amerikanern schon diesen Herbst in Kraft treten und wäre das Mandat nicht befristet, hätte das Europaparlament kein Vetorecht, wäre überhaupt nicht eingebunden und müsste sich mit einem – wie es der Grünen-Fraktionschef Daniel Cohn-Bendit formuliert hat  – „Riesen-Putsch“ zu Wort melden.

Nach Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags soll unter Beteiligung des EU-Parlaments ein neues und langfristiges Abkommen über die Weitergabe der Swift-Daten an die USA ausgehandelt werden.

Welches Interesse hat Deutschland?

Allerdings können zur Zeit nicht einmal die in Deutschland federführenden Ressorts – das Finanz- und das Innenministerium – angeben, worin das Interesse Deutschlands liegen könne, dass die US-Behörden Zugriff auf die Daten haben. Desgleichen ist noch nicht geklärt, ob nur die USA oder auch die deutschen Behörden Zugriff auf die Informationen haben werden. Und ob die Bundesrepublik die Informationen überhaupt haben will.

„Das ist ein Vorhaben der EU und nicht der Bundesregierung“, distanzierte sich ein Sprecher des Innenministeriums am Montag in Berlin.

Noch kein Textentwurf

Ziel der Bundesregierung   sei jedenfalls, das Datenschutzniveau zu beachten. Noch gebe es keinen Entwurf eines entsprechenden Vertrags. Erst müsse ein Textentwurf vorliegen, der dann von den jeweiligen Fachressorts geprüft werde.

Ohne weitere Debatte

Zum Auftakt des Außenministertreffens in Brüssel erklärte die ­schwedische EU-Ratspräsidentschaft, das Mandat für die Verhandlungen solle ohne weitere Debatte beschlossen werden.

Wie sich Bürger wehren können

„Die Bundesregierung habe in den Vorgesprächen intensive Vorgaben gemacht, in deren Rahmen sich die Kommission bei den Verhandlungen auch halten müsse, sagte Gloser. So seien vor Abschluss eines Abkommens mit den USA nicht nur Datenschutzfragen, sondern auch die Rechtsschutzmöglichkeiten zu klären. Damit sind die Optionen betroffener Bürger gemeint, sich zur Wehr zu setzen, wenn sie ins Visier der amerikanischen Terrorfahnder geraten sind.

USA könnten Datenschutzforderungen akzeptieren

Nach Diplomateneinschätzung dürften das Interesse der USA an der Einsicht in die europäischen Daten so groß sein, dass sie bereit sein würden, verschiedene geforderte Datenschutzbestimmungen zu akzeptieren. Unklar bleibt freilich, ob und wie Bankkunden darüber informiert werden, dass die USA auf ihre Daten zugreifen.

Sogar innerhalb Deutschlands im Blick

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, weist darauf hin, dass die amerikanische Regierung neben Überweisungen ins Ausland auch Zugriff auf Transaktionen innerhalb Deutschlands erlangen. Auch eine Überweisung von Hamburg nach Hamburg stünde den Amerikanern offen.

CSU-Chef Seehofer: "Skandal"

Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Horst Seehofer bezeichnete die Zusage der EU-Kommission als "Skandal". Die Pläne seien ein "absolutes Unding". Ähnlich FDP-Chef Guido Westerwelle. Er verlangte, dass die Pläne, wonach die Amerikaner sogar den innerdeutschen Zahlungsverkehr beobachten könnten, sofort gestoppt werden.

Barrot: "Kein Blankoscheck"

Der für Justiz und Inneres zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, Jacques Barrot, betonte, dass die heutige Entscheidung von allen 27 Mitgliedsstaaten einstimmig getroffen worden sei.

"Es geht nicht darum, den USA einen Blanko-Scheck auszustellen, wie einige Kritiker glauben machen wollen. Wie bereits heute der Fall ist, könnte den Vereinigten Staaten weiterhin vorübergehend Zugriff auf für  notwendig erachteten Daten gewährt werden, nachdem ihre Anfrage als rechtens erachtet wurde und unter strikter juristischer Kontrolle steht. Wir müssen sehr sachlich sein: Es gibt keinen unbegrenzten Zugang und keinen Zugang ohne Prüfung – im Gegenteil, es gibt Regeln und ganz klare Grenzen."

Kampf gegen Terror-Finanzierung

In der Zwischenzeit sei das "auf wenige Monate begrenzte" vorläufige Abkommen notwendig, um kein falsches Signal auszusenden. Es wäre äußerst gefährlich, so Barrot, die Überwachung und Überprüfung des Informationsflusses zu unterbrechen, die sich, wie der Bericht von Richter Bruguière deutlich gezeigt hat, als sehr effizient im Kampf gegen die Finanzierung von Terrorismus erwiesen habe.

Hintergrund:

Unter dem Eindruck einer offenbar unerwarteten Kritikwelle und um ihre eigene Rolle darzulegen, teilte die Europäische Kommission am Montag mit:

"Es ist die EU-Ratspräsidenschaft und nicht die Kommission, die mit den Vereinigten Staaten über das SWIFT-Abkommen verhandelt. Gemäß dem derzeit gültigen Vertrag werden Abkommen, die den Bereich Justiz und Inneres betreffen, so genannte ‚3. Säule‘-Vereinbarungen, nicht von der Kommission, sondern von der Ratspräsidentschaft ausgehandelt."

Obwohl die Kommission nicht für die Verhandlungen zuständig sei, werde sie ihren politischen Einfluss geltend machen und dafür sorgen, dass den EU-Datenschutzgrundsätzen im Interim-Abkommen zur Gänze Rechnung getragen und das Europäische Parlament in diesen Prozess umfassend eingebunden werde. "Die Kommission ist der Auffassung, dass der Bruguière-Bericht und die neuesten Empfehlungen des EU-Datenschutzbeauftragten auf sehr wichtige Grundsätze und Bürgerrechte Bezug nehmen, die die schwedische Ratspräsidentschaft bei den Verhandlungen berücksichtigen sollte."

Worauf die Kommission bestand

Ferner verweist die Kommission darauf, was sie im Zusammenhang mit Swift bislang getan habe. So habe sie darauf bestanden, dass das Europäische Parlament eng in das Swift-Abkommen eingebunden wird. Ein Ergebnis davon ist, dass die EU-Ratspräsidentschaft mit den USA nur ein Interimsabkommen aushandeln wird. "Weil die Kommission darauf bestanden hat, wird das endgültige Abkommen erst nach dem In-Kraft-Treten des Lissabon-Vertrages abgeschlossen, wodurch das Europäische Parlament das Recht auf Mitentscheidung beim endgültigen Abkommen erhält."

Kontrollen der Datenweitergabe

Weiters habe sie dafür gesorgt, dass die USA im Juni 2007 der EU gegenüber Verpflichtungen eingegangen seien, was die Kontrollen und Garantien für den Umgang, die Verwendung und Weitergabe von Daten betrifft.

Darüber hinaus habe die Kommission im März 2008 Richter Bruguière zur "renommierten europäischen Persönlichkeit" ernannt. Der Jurist sollte prüfen, ob die US-Maßnahmen so umgesetzt werden, dass sie den EU-Datenschutzbedenken Rechnung tragen. 

ekö