Ukrainekrieg und Pandemie: Bei Saisonarbeit drohen erneut Engpässe

Wegen des Kriegs in der Ukraine und der anhaltenden Pandemie könnte es dieses Jahr erneut Engpässe geben. Während der Bauernverband gesetzliche Lockerungen fordert, weisen Kritiker:innen auf tiefergehende Probleme hin.

Euractiv.de
Asparagus,Harvest
Für die anstehende Erntesaison von Produkten wie Spargel oder Erdbeeren werden in Deutschland zu einem großen Teil ausländische Saisonarbeitskräfte in kurzfristiger Beschäftigung eingesetzt. [Shutterstock]

Wegen des Kriegs in der Ukraine und der anhaltenden Pandemie könnte es dieses Jahr erneut Engpässe geben. Während der Bauernverband gesetzliche Lockerungen fordert, weisen Kritiker:innen auf tiefergehende Probleme hin.

Für die anstehende Erntesaison von Produkten wie Spargel oder Erdbeeren werden in Deutschland zu einem großen Teil ausländische Saisonarbeitskräfte in kurzfristiger Beschäftigung eingesetzt. Sowohl der Krieg in der Ukraine als auch die anhaltende Coronapandemie könnten den Zufluss jedoch auch in diesem Jahr beeinträchtigen.

“Bei Saisonarbeitskräften besteht derzeit eine erhebliche Unsicherheit über die Verfügbarkeit von Erntehelfern aus Osteuropa in diesem Sommer”, so der Deutsche Bauernverband (DBV) in einem Positionspapier zu den Auswirkungen des Ukrainekriegs.

Gleichzeitig stellen laut dem Verband auch die hohen Corona-Fallzahlen weiterhin ein Problem dar, weil Ausfälle durch Arbeiter:innen in Quarantäne drohen.

Auch in Österreich fürchten die Höfe Engpässe. So setzen Medienberichten zufolge viele Betriebe nun darauf, Arbeitskräfte aus asiatischen Ländern wie Vietnam zu rekrutieren.

Der DBV fordert angesichts der Situation befristete Lockerungen der gesetzlichen Regeln für die befristete Beschäftigung, wie es sie zuletzt bereits wegen der Reisebeschränkungen im Zuge der Coronapandemie gegeben hatte. So solle beispielsweise die Zeitgrenze für kurzfristige Beschäftigung ausgeweitet werden.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium rechnet dagegen nicht mit einem Rückgang ausländischer Saisonarbeitskräfte in diesem Sommer, wie eine Sprecherin gegenüber EURACTIV Deutschland mitteilte.

Mindestlohn soll Arbeitskräfte anziehen

“Ausländische Arbeitskräfte, die eine Saisonbeschäftigung in der Landwirtschaft aufnehmen, kommen derzeit überwiegend aus den EU-Mitgliedstaaten, vorwiegend aus Polen und Rumänien”, so die Sprecherin.

In den letzten Jahren waren außerdem Vermittlungsabkommen mit Georgien und der Republik Moldau abgeschlossen worden. Aus beiden Ländern werden nach Angaben des Ministeriums dieses Jahr Arbeitskräfte erwartet.

Laut einem Bericht der Initiative Faire Landarbeit der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) von 2021 machen ukrainische Arbeitskräfte jedoch konzentriert in bestimmten Regionen, wie Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, eine wichtige Gruppe unter den Saisonarbeiter:innen aus.

Gleichzeitig zeigt sich das Ministerium optimistisch, dass die Erhöhung des allgemeinen Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde deutsche Betriebe als Arbeitgeber attraktiv genug macht, um ausreichend Arbeitskräfte anzuziehen.

Der Bauernverband fordert hingegen, die Mindestlohnerhöhung zu verschieben und stufenweise vorzunehmen, “um den massiven Kostensteigerungen in der Landwirtschaft zumindest teilweise zu begegnen.”

Aufseiten der Gewerkschaften ist man von den Forderungen des Bauernverbands wenig begeistert. “Die Diskussion um den Mindestlohn ist schon Geschichte, die zwölf Euro müssen laut Gesetzgeber ab 1. Oktober bezahlt werden – und das ist auch gut so”, sagte Harald Schaum, stellvertretender Bundesvorsitzender der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt gegenüber EURACTIV Deutschland.

Auch die Regelungen zur kurzfristigen Beschäftigung sollten laut Schaum nicht, wie von den Landwirt:innen gefordert, abgeschafft werden. Stattdessen fordert er, die Saisonbeschäftigten besser als bisher sozial abzusichern.

Schnelle Arbeitserlaubnis für Geflüchtete

Das Agrarministerium sieht den gesetzlichen Schutz der Saisonarbeitskräfte derweil als ausreichend an. Um ihre Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten, “ist der betriebliche Arbeitsschutz in Deutschland in zahlreichen Gesetzen, Regelwerken und Verordnungen geregelt”, so die Sprecherin.

Ein erheblicher Teil der ukrainischen Arbeitskräfte kam laut dem Bericht der Initiative Faire Landwirtschaft bisher über Ferienjobs oder studienfachbezogene Praktika zur Arbeit nach Deutschland.

Während solche Arrangements durch den Krieg im Land aller Voraussicht nach wegfallen, sieht der Bauernverband gleichzeitig Potenzial, unter den nach Europa geflüchteten Ukrainer:innen Arbeitskräfte zu finden.

Der Verband fordert, arbeitssuchende Flüchtlinge sollten schnell eine Arbeitserlaubnis in Deutschland erhalten. Dem schloss sich auch Schaum von der IG BAU an: “Das hilft ihnen und uns”, betonte er.

Die EU-Staaten hatten sich vor wenigen Wochen darauf verständigt, Flüchtlingen aus der Ukraine sogenannten vorübergehenden Schutz zu gewähren. Damit können die Menschen sich nicht nur visafrei in der EU aufhalten, sondern auch Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

Systemische Probleme

Das Problem möglicher Engpässe bei der Saisonarbeit droht in dieser Saison nicht zum ersten Mal. Bereits in den vergangenen Jahren hatte es wegen der Corona-Pandemie erhebliche Probleme gegeben. So hatte Deutschland teils Reisebeschränkungen speziell für Saisonarbeitskräfte gelockert, um die Ernte zu ermöglichen.

Aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) deuten die wiederholten Schwierigkeiten auf ein tieferliegendes Problem hin. “Landwirtschaftliche Betriebe brauchen kostendeckende Preise, um nicht unter dem massiven Kostensenkungsdruck zu stehen”, der es erfordere, im Ausland nach günstigen Arbeitskräften zu suchen, erklärte eine Sprecherin gegenüber EURACTIV Deutschland.

“Dagegen vorzugehen, dass es hier kein wirksames Arbeitsrecht gibt, muss höchste Priorität haben”, fügte sie hinzu.

Die EU hatte mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die vergangenes Jahr in Brüssel verabschiedet wurde, erstmals eine sogenannte soziale Konditionalität eingeführt, mit der die Agrarsubventionen teilweise an Mindestanforderungen zu Arbeitsbedingungen und -schutz geknüpft werden.

Deutschland hat allerdings die von der EU erlaubte Übergangsfrist in Anspruch genommen und will die neue Regelung erst 2025 einführen.