Ungarn weist EU-Ratsbeschluss für Medienpluralismus zurück
Ungarn kritisiert das Ratsdokument als Ausweitung der EU-Zuständigkeiten im Mediensektor.
Ungarn hat am Freitag die Schlussfolgerungen des Rates zum Zugang zu verlässlichen, freien Medien zurückgewiesen. Die Regierung argumentiert, die EU überschreite ihre Zuständigkeiten und mische sich in die Medienfreiheit ein.
„Nach unserer Auffassung hat die EU laut den Verträgen keinerlei Kompetenz, den Begriff der verlässlichen Nachrichten zu definieren oder zu regulieren“, sagte Katalin Molnár von der ungarischen EU-Botschaft während einer öffentlichen Ratssitzung.
Glenn Micallef, der Kulturchef der EU, betonte, dass ein „resilienter Mediensektor“ für den Informationsraum der EU entscheidend sei – insbesondere angesichts zunehmender Desinformation und Fake News im Netz.
Während Desinformation und Falschmeldungen weiterhin bei Wahlen innerhalb der Europäischen Union auftauchen, steht Ungarn im April 2026 vor Parlamentswahlen.
26 andere EU-Mitgliedstaaten unterstützten den Text. Sie erklärten, dass „der Zugang zu verlässlichen Nachrichten eine grundlegende Voraussetzung dafür ist, dass unsere Demokratien funktionieren können“.
Der Text ist Teil der Position der EU-Staaten zum „Democracy Shield“ der Kommission, den diese Anfang des Monats angenommen hat, um von Moskau gesteuerte Desinformationskampagnen und demokratische Rückschritte zu bekämpfen.
Unter Ministerpräsident Viktor Orbán steht Ungarn seit Jahren in der Kritik der EU – wegen Rückschritten bei demokratischen Standards und wegen der Blockade europäischer Hilfen für die Ukraine im Krieg gegen Russland.
Auch die Pressefreiheit hat sich in Ungarn unter Orbán verschlechtert, wie Medienbeobachter – darunter Reporter ohne Grenzen – feststellen.
Die von den EU-Staaten ausgearbeiteten Schlussfolgerungen – über die Euractiv bereits zuvor berichtet hatte – konzentrieren sich auf den Aspekt freier Medien und verlässlicher Nachrichten.
Micallef fügte hinzu, der Text werde in die anstehende Überarbeitung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste einfließen, die Video-Plattformen wie TikTok, Instagram und YouTube reguliert.
Molnár erklärte zudem, dass eine Zustimmung Ungarns zu dem Text implizieren würde, dass die EU im Bereich der Nachrichtenmedien zuständig sei – eine Frage, die Ungarn derzeit gerichtlich anfechtet.
Im Juli vergangenen Jahres verklagte Ungarn die EU wegen des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFA), das Anfang dieses Jahres in Kraft trat.
Das Gesetz soll die Pressefreiheit schützen – durch Transparenzmaßnahmen zu Medienbesitz und staatlicher Werbung sowie durch starke Schutzmechanismen für Journalistinnen, Journalisten und deren Quellen.
Trotz ungarischer Gegenwehr wurde das Gesetz im April 2024 beschlossen. Ein Gerichtstermin für die ungarische Klage steht noch aus.
Am Donnerstag blockierte Ungarn zudem eine Ratsresolution zur fünfjährigen Strategie der EU für die Bildungszusammenarbeit – als Vergeltungsmaßnahme gegen die anhaltende Sperrung von Erasmus-Geldern für ungarische Einrichtungen durch die Kommission.
(jl)