Vertrag öffnet EU für nationale Parlamente [DE]

EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso schickte diese Woche einen Brief an die Sprecher der 27 nationalen Parlamente, worin er sie über die gestiegenen Befugnisse unter dem Lissabon-Vertrag informierte, wurde EURACTIV mitgeteilt.

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EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso schickte diese Woche einen Brief an die Sprecher der 27 nationalen Parlamente, worin er sie über die gestiegenen Befugnisse unter dem Lissabon-Vertrag informierte, wurde EURACTIV mitgeteilt.

Im Brief an die Sprecher der 40 parlamentarischen Unter- und Oberhäuser der EU, den EURACTIV eingesehen hat, erklären Barroso und die scheidende Vizepräsidentin Margot Wallström, dass „der neue Vertrag die zentrale Bedeutung nationaler Parlamente für das demokratische System der EU anerkennt.“

Zum ersten Mal, so schreiben sie, „tragen nationale Parlamente aktiv zu einer guten Funktionsweise der Union bei” und sorgen dafür, dass die Europäische Union „demokratischer und transparenter” wird.

Der Brief argumentiert, dass die scheidende Kommission „eine starke Verfechterin einer stärkeren Rolle für nationale Parlamente” gewesen sei, und weist auf 500 Treffen mit nationalen Parlamenten zwischen 2004 und 2010 hin. Zudem betonen sie das „begeisterte Echo“ von Parlamenten auf die so genannte ‚Barroso-Initiative’.

Dieses Instrument, das während der „Reflexionsphase” nach Ablehnung der Europäischen Verfassung in Frankreich und den Niederlanden 2005 beschlossen wurde, leitete alle neuen Vorschläge und Konsultationspapiere direkt an nationale Parlamente weiter und „lud sie zu Reaktionen ein, um den Prozess der Politikformulierung zu verbessern.“

Zwischen dem Beginn dieser neuen Initiative im Jahr 2006 und Ende 2008 haben nationale Parlamente der Kommission 368 Meinungen zukommen lassen. Davon stammten 84 von der portugiesischen Assembleia da Republica, 53 vom französischen Senat, 39 vom deutschen Bundestag, 33 vom britischen House of Lords, 23 vom dänischen Folketinget und 22 vom tschechischen Senat.

Jedoch, so ein Parlamentsmitarbeiter gegenüber EURACTIV, zeigten diese Zahlen nicht das ganze Bild, da in einigen Fällen das jeweilige Parlament der Kommission einfach seine Zustimmung zu einem Vorschlag ausgedrückt hätte.

Einige Parlamente „nicht annähernd bereit”

Nach dem Inkrafttreten der Veränderungen ist die große Frage in Brüssel jetzt, wie aktiv die Parlamente diese neuen Möglichkeiten nutzen werden. Wie oben gezeigt, haben einige Parlamente bereits sehr ausgiebig von der ‚Barroso-Initiative’ Gebrauch gemacht, während andere auffallend zurückhaltend geblieben sind.

Die allgemeine Haltung unter den Mitarbeitern europäischer Parlamente, die von EURACTIV kontaktiert wurden, scheint dem Sprichwort zu folgen, dass ‚man ein Pferd zur Tränke führen kann, es jedoch alleine trinken muss.’ Mit anderen Worten liege es an den Parlamenten, das Beste aus den neuen Regeln zu machen, die ihre Beteiligung am EU-Entscheidungsprozess ermutigen.

Von einer hochrangigen Quelle, die anonym bleiben möchte, erfuhr EURACTIV, dass einige Parlamente sich „sehr aktiv“ auf die Veränderungen vorbereiteten, während andere „nicht annähernd für den Lissabon-Vertrag bereit sind.“

Wenn die weniger gut vorbereiteten Kammern dieses nicht bald in den Griff bekämen, riskieren sie laut Quelle, deutlich hinter ihren Kollegen in anderen Ländern zurückzufallen. „Ich denke, dass die besser vorbereiteten Parlamente ihren sich noch mühenden Kollegen helfen“, fügte unsere Quelle optimistisch hinzu.

Europäische und nationale Parlamente in Gesprächen

Währenddessen sind Mitarbeiter sowohl des Europäischen Parlaments als auch der nationalen Parlamente mit dem Erarbeiten von Plänen beschäftigt, die ihr Zusammenwirken mit dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags regeln sollen. Am 12. Dezember wird ein Sondertreffen der Konferenz der parlamentarischen Sprecher in Stockholm stattfinden, um über die Einzelheiten einer Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten zu diskutieren.

Die Verfahrensregeln des Europäischen Parlaments werden abgeändert werden, um die Ergebnisse dieses Treffens widerzuspiegeln. Der Boden für das Treffen wird am nächsten Montag (7. Dezember) in Brüssel mit einem Treffen der Generalsekretäre des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente bereitet.

„Dies ist vollkommen unerforschtes Terrain, und neue Verfahren und Mechanismen sind daher nötig”, so die parlamentarische Quelle abschließend.

Konkrete Maßnahmen für eine vereinfachte Zusammenarbeit

Neben diesen Verpflichtungen zählt Barrosos Brief eine Reihe konkreter Beispiele auf, wie die Kommission den Informationsfluss mit den nationalen Kammern verbessern will.

  • Die Kommission wird all ihre Konsultationsdokumente und Gesetzesentwürfe elektronisch an die nationalen Parlamente übermitteln, zur selben Zeit, wenn diese dem Europäischen Parlament und/oder dem Rat zugeschickt werden.
  • Gesetzesentwürfe, die in den Bereich des Subsidiaritätskontrollmechanismus fallen, d.h. alle Entwürfe im Bereich der geteilten Kompetenzen, werden von einem Übermittlungsbrief („lettre de saisine“) begleitet, der ausdrücklich das Verfahren, auf das in Protokoll Nr. 2 des Vertrags Bezug genommen wird, sowie die entsprechende Frist erwähnt.
  • Zum Ende jeder Woche wird die Kommission eine Erinnerung an Dokumente schicken, die jedes nationale Parlament im Laufe der vergangenen Woche erhalten hat. Sollte der Nichterhalt eines Dokuments von einem nationalen Parlament einen Einfluss auf die in Protokoll Nr. 2 genannte Frist haben, wird die Kommission auf ad hoc eine neue Frist setzen, die den jeweiligen Verzug berücksichtigt, und das nationale Parlament entsprechend informieren. Für alle anderen nationalen Parlamente wird die ursprüngliche Frist weiterhin gelten.
  • Um die Sommerpausen nationaler Parlamente zu berücksichtigen, schlägt die Kommission vor, dass der Monat August bei der Bestimmung dieser Fristen nicht berücksichtigt werden soll.
  • Die Kommission ermutigt die nationalen Parlamente dazu, bei ihren Meinungen so stark wie möglich zwischen Aspekten der Subsidiarität und Anmerkungen zum Inhalt des Vorschlags zu unterscheiden und so klar wie möglich zu sein, was ihre Einschätzung über die Übereinstimmung des Vorschlags mit dem Prinzip der Subsidiarität angeht.


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