Vom Ringen des EAD um eine Rolle auf der Weltbühne

Die EU-Staaten finanzieren zwar einen großen Teil der UN-Einsätze und haben politisches Gewicht, dennoch muss die EU um die Aufwertung ihrer Rolle in der UNO ringen. Der UN- und EU-Experte Günther Unser beobachtet laufend, was sich zwischen Brüssel und New York tut. Auszug aus dem soeben erschienenen "Jahrbuch der Europäischen Integration 2011".

Das außenpolitische Gewicht der EU verliert sich leicht im New Yorker Gewusel hinter dem UN-Hauptquartier. Foto: Visiting DC.com
Das außenpolitische Gewicht der EU verliert sich leicht im New Yorker Gewusel hinter dem UN-Hauptquartier. Foto: Visiting DC.com

Die EU-Staaten finanzieren zwar einen großen Teil der UN-Einsätze und haben politisches Gewicht, dennoch muss die EU um die Aufwertung ihrer Rolle in der UNO ringen. Der UN- und EU-Experte Günther Unser beobachtet laufend, was sich zwischen Brüssel und New York tut. Auszug aus dem soeben erschienenen „Jahrbuch der Europäischen Integration 2011“.

Der Autor

" /Günther Unser ist Politologe und Experte für UNO und EU am Institut für Politische Wissenschaft an der RWTH Aachen. Er ist Autor zahlreicher Bücher. Sein Standardwerk ist "Die UNO. Aufgaben und Strukturen der Vereinten Nationen".
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In Umsetzung der Vertragsbestimmungen von Lissabon hatte bereits am 6. Januar 2010 ein Vertreter der Delegation der Europäischen Union erstmals an einer Debatte im Sicherheitsrat (über den Afghanistan-Konflikt) teilgenommen. Die Ausgestaltung der VN-Politik der Europäischen Union erfolgte somit auf der Grundlage der institutionellen Neuerungen: Die Funktionen der zuvor unter den EU-Mitgliedsstaaten halbjährlich wechselnden Ratspräsidentschaft nimmt nunmehr – unter der Autorität der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für die Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton – die durch eine Zusammenfügung des vorigen Verbindungsbüros des Rates und der früheren Delegation der Europäischen Kommission entstandene "European Delegation to the United Nations" wahr.

Die EU-Delegation als Bestandteil des neugeschaffenen Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) umfasste Mitte 2011 in New York bereits über 50 Mitarbeiter; sie wird – von Ashton berufen – im Range eines Botschafters derzeit von dem Spanier Pedro Serrano geleitet.

Ashtons "Doppelhut"

Da Ashton durch ihren "Doppelhut" gleichzeitig als eine der Vizepräsidenten der Kommission auch mit den Zuständigkeiten der Kommission im Bereich der Außenbeziehungen betraut ist, soll sie für die "Kohärenz des auswärtigen Handelns" Sorge tragen – d.h. für die Abstimmung zwischen den intergouvernemental zu regelnden Bereichen GASP/ESVP und den weitgehend vergemeinschafteten Feldern, wie etwa der Entwicklungszusammenarbeit (Artikel 18 Absatz 4 EUV). Dies gilt auch als Richtschnur für das Agieren der EU in den Vereinten Nationen.

Während sich Ashton in ihren Stellungnahmen auf das VN-Machtzentrum, den Sicherheitsrat, konzentrierte, vertraten Mitglieder der EU-Delegation die EU-Positionen vor allem im Plenum der Generalversammlung. In deren Ausschüssen und im Wirtschafts- und Sozialrat sprach allerdings weiterhin die jeweilige Ratspräsidentschaft im Namen der EU (d.h. im zweiten Halbjahr 2010 Belgien; im ersten Halbjahr 2011 Ungarn).

Aufgewerteter Status der EU in den Vereinten Nationen

Erst mit Inkrafttreten des Vertragswerks von Lissabon erhielt die EU Rechtspersönlichkeit (Artikel 47 EUV) und trat damit in der Weltorganisation in die Fußstapfen der Europäischen Gemeinschaft (EG), die in der Generalversammlung, im Wirtschafts- und Sozialrat sowie bei der Mehrzahl der VN-Sonderorganisationen einen eng begrenzten Beobachterstatus besessen hatte.

Die EU war danach unter Hinweis auf die neugeschaffenen außenpolitischen Strukturen der Union um eine Aufwertung ihres Beobachterstatus durch größere Beteiligungsrechte bemüht. Künftig sollte sie nicht mehr durch die rotierende Ratspräsidentschaft, sondern durch die neugeschaffenen EU-Institutionen vertreten werden. Ein entsprechender, von der damaligen Ratspräsidentschaft Belgien im Namen aller 27 EU-Mitgliedsstaaten in der Generalversammlung eingebrachter Resolutionsentwurf scheiterte am 14. September 2010 nur knapp – die Behandlung der Resolution wurde vertagt.

Vorbehalte, dass die Mitgliedschaft in der Generalversammlung nur souveränen Staaten vorbehalten sei, kamen vor allem von der Gruppe der afrikanischen Staaten und der Karibischen Gemeinschaft.

Die EU-Institutionen und die EU-Mitgliedsstaaten setzten ihre diplomatischen Bemühungen um eine Aufwertung der Rolle der Union entsprechend ihrem politischen Gewicht jedoch fort, und so brachte schließlich die ungarische Ratspräsidentschaft im Namen aller EU-Staaten am 21. April 2011 einen abgeänderten Resolutionsentwurf ein, der am 3. Mai 2011 vom VN-Plenum mit überwältigender Mehrheit (von 180 VN-Mitgliedsstaaten) angenommen wurde (Participation of the European Union in the work of the United Nations).

Konsequenz: Den ausdrücklich in der Resolution genannten Vertretern der EU (Präsident des Europäischen Rats, der Hohe Vertreter, die Europäische Kommission und die EU-Delegation) wird ein erweitertes Rede- und Vorschlagsrecht in der Generalversammlung eingeräumt, d.h. sie können zwar das Wort ergreifen und Vorschläge einbringen – jedoch weiterhin nicht an Abstimmungen teilnehmen.

Sowohl der Präsident des Europäischen Rats, Herman Van Rompuy, als auch die Hohe Vertreterin Catherine Ashton begrüßten in getrennten Stellungnahmen ausdrücklich die Entscheidung als eine "wichtige Anerkennung" der EU als "globaler Akteur" (so Van Rompuy). Die genauen Modalitäten der Mitwirkungsmöglichkeiten der EU im VN-Plenum enthält eine Zusammenstellung des VN-Generalsekretärs, die von der Generalversammlung am 1. Juni 2011 gebilligt wurde.

EU-Prioritäten auf der Basis des Lissabon-Vertrags

Die Ausarbeitung des alljährlichen Prioritätenpapiers der Europäischen Union, dieses Mal für die im September 2010 beginnende 65. Generalversammlung, erfolgte erstmals auf der

Grundlage des Lissabon-Vertrags. Die von der Hohen Vertreterin präsentierte Textvorlage wurde von der Gruppe "Vereinte Nationen" (CONUN) unter den Mitgliedsstaaten abgestimmt, vom Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee (PSK) am 18. Mai 2010 gebilligt und vom Rat der Europäischen Union am 25. Mai 2010 verabschiedet.

Zuvor bereits hatte das Europäische Parlament, das sichtlich bemüht ist, seinen außenpolitischen Einfluss auszubauen, am 25. März 2010 eine von dem deutschen Abgeordneten der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten in Europa (ALDE) Alexander Graf Lambsdorff konzipierte und eingebrachte Empfehlung an den Rat zur 65. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen.  Tenor – so Graf Lambsdorff: "Wir formulieren klare Botschaften, was unserer Meinung nach für die EU-Staaten im Rahmen der UNO die Prioritäten sein sollten."

Parlament kritisch bei Handlungsdefiziten

Die Empfehlungen des Parlaments sind mit 48 Einzelpunkten etwas umfangreicher als der Katalog des Rats mit 37 Punkten. Beide Dokumente gleichen sich in ihrem Aufbau und orientieren sich an den Hauptaufgabengebieten der Weltorganisation. Handlungsorientierter und kritischer im Aufzeigen von Handlungsdefiziten ist, wie schon in den Vorjahren, das Papier des Parlaments; der Kompromisscharakter der von allen EU-Staaten mitgetragenen Vorlage des Rats ist offensichtlich.

Sowohl Parlament als auch Rat verweisen eingangs auf die durch den Lissabon-Vertrag geschaffenen institutionellen Voraussetzungen einer Stärkung der Handlungsfähigkeit der EU auf der internationalen Bühne, die auch im Rahmen der Vereinten Nationen voll zum Tragen kommen sollte. Grundsätzliche Zielvorgabe ist die Förderung eines "wirksamen Multilateralismus" (Parlamentspapier) ein "stärkeres multilaterales System…, in dem die Vereinten Nationen eine größere Repräsentativität, Transparenz, Rechenschaftspflicht, Effizienz und Durchschlagskraft erhalten" (Ratspapier).

Da im September 2010 der damalige Beobachterstatus der Europäischen Union bei den Vereinten Nationen eine europäische Stellungnahme in der mehrtägigen Generaldebatte zur Eröffnung der 65. Sitzungsperiode des VN-Plenums (noch) nicht zuließ, informierte die EU die einzelnen Mitgliedsstaaten schriftlich über ihre zu setzenden Schwerpunkte und sicherte die "Weiterführung ihres aktiven Beitrags an der Arbeit der Vereinten Nationen" zu.

(Wird fortgesetzt.)

Links

Beiträge von Günther Unser aus den Jahrbüchern 2009 und 2010 auf EURACTIV.de: 

Neues Gefüge zwischen EU und UNO (24. Januar 2011)

EU-Einfluss in UNO nimmt ab (23. Februar 2010)

Informationen zum Jahrbuch der Europäischen Integration 2011