Von der Leyen schlägt Verzögerung von Entwaldungsgesetz vor
Die EU-Kommission hat eine einjährige Verlängerung der Übergangsfrist für die Durchsetzung des europäischen Entwaldungsgesetz vorgeschlagen. Damit beugt sie sich dem monatelangen Druck von EU-Staaten, Handelspartnern und Interessengruppen.
Die EU-Kommission hat eine einjährige Verlängerung der Übergangsfrist für die Durchsetzung des europäischen Entwaldungsgesetz vorgeschlagen. Damit beugt sie sich dem monatelangen Druck von EU-Staaten, Handelspartnern und Interessengruppen.
Nach wochenlangen Spekulationen legte die Kommission am Mittwoch (2. Oktober) einen formellen Vorschlag vor, die Übergangsfrist der EU-Verordnung zur Bekämpfung der Entwaldung (Regulation on Deforestation-free Products, EUDR) um zwölf Monate zu verlängern. Es soll „als Einführungsphase dienen und eine ordnungsgemäße und wirksame Umsetzung zu gewährleisten“, heißt es in der Pressemitteilung der Kommission.
Die Verordnung gilt für Soja, Vieh, Palmöl, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz, die sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU produziert werden. Diese dürfen nachweislich nicht von abgeholzten oder degradierten Flächen stammen.
„Wenn das Europäische Parlament und der Rat zustimmen, würde das Gesetz ab dem 30. Dezember 2025 für große Unternehmen und ab dem 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen gelten“, so der Kommissionsvorschlag.
Nach den derzeitigen Vorschriften haben Unternehmen bis zum 30. Dezember dieses Jahres Zeit, um die neuen Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Kleinere Unternehmen haben hingegen bis zum 30. Juni 2025 Zeit.
Die Kommission hat die Verzögerung mit dem „Feedback“ internationaler Partner zu ihrer Bereitschaft zur Umsetzung begründet. Sie stellte außerdem fest, dass die EU-Akteure unterschiedlich auf die Änderungen vorbereitet sind. Während einige gut vorbereitet sind, äußern andere Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der ursprünglichen Fristen.
Zusätzlich zu dem Vorschlag, die Durchsetzung der EU-Verordnung gegen Abholzung zu verschieben, veröffentlichte die Kommission auch die lang erwarteten Leitlinien. Sie enthalten wichtige Erläuterungen zum Geltungsbereich der Verordnung sowie aktualisierte FAQs und die Methodik zur Entwicklung eines Maßstabs für die Bewertung des Entwaldungsrisikos.
Die nächsten Schritte
Das Europäische Parlament und der Rat haben nun weniger als drei Monate Zeit, um die interinstitutionellen Verhandlungen abzuschließen.
Die Ankündigung löste sofortige Reaktionen von EU-Staaten wie Tschechien und Österreich aus, die sich lautstark für eine Verschiebung ausgesprochen hatten.
„Ich setze mich schon seit langem für eine Verschiebung der Entwaldungsverordnung ein“, kommentierte der tschechische Landwirtschaftsminister Marek Výborný die Entscheidung gegenüber Euractiv. Er ergänzte, dass die Vorschriften bestimmte Unternehmen „in eine prekäre Lage“ bringen würden.
„Ich stimme dem Grundgedanken der Verordnung über die Entwaldung zu […]. Dies ist jedoch weder in Tschechien noch in den meisten europäischen Staaten ein Problem“, schrieb er. Im April 2023 wurde die Verlängerung von mindestens zwölf EU-Landwirtschaftsministern während einer Ratssitzung unterstützt.
Die Befugnis zur Änderung der Verordnung liegt jedoch sowohl beim Rat als auch bei den Mitgliedern des EU-Parlaments. Viele befürchten, dass eine erneute Öffnung der Akte dazu führen könnte, dass einige ihrer Bestimmungen geschwächt werden.
Der Vorsitzende der Europäischen Volkspartei (EVP), Manfred Weber sprach sich für die Verschiebung aus. Andere hingegen verurteilten sie, darunter die Umweltpolitikerin der SPD im EU-Parlament Delara Burkhardt (S&D).
„Wir werden alles in unserer Macht Stehende tun, um sicherzustellen, dass die konservative EVP-Fraktion um CDU und CSU das neu eröffnete Gesetzgebungsverfahren nicht dazu ausnutzt, die Verordnung zu beschneiden“, sagte Burkhard, die auch Verhandlungsführerin der Verordnung war.
Thomas Waitz, Koordinator der Grünen Fraktion im Landwirtschaftsausschuss des EU-Parlaments, sagte, die Verlängerung solle es den Unternehmen ermöglichen, die Vorschriften bis zum nächsten Jahr umzusetzen.
„Mit der verlängerten Frist der EU-Entwaldungsverordnung sollten alle Unternehmen in der Lage sein, sie bis zum nächsten Jahr umzusetzen. Es gibt keine Ausreden mehr. Die Verordnung darf durch die Verschiebung nicht verwässert werden“, ergänzte er.
Eine Koalition von Kakaounternehmen, darunter Nestlé, Ferrero, Mondelēz, Mars, Tony’s Chocolonely und NGOs wie die Rainforest Alliance und Solidaridad, lehnen Forderungen, den Inhalt der EU-Verordnung zur Bekämpfung der Entwaldung während der bevorstehenden Verhandlungen erneut zu erörtern, „nachdrücklich ab“.
„Wir werden unser Bestes tun, damit sie so schnell wie möglich angenommen wird“, sagte eine Quelle der ungarischen Präsidentschaft gegenüber Euractiv.
Um den Prozess zu beschleunigen, könnte das EU-Parlament das Dringlichkeitsverfahren einleiten, indem es den Vorschlag direkt zur Abstimmung im Plenum schickt und dabei den Bericht des Umweltausschusses (ENVI) umgangen würde. Bereits Anfang des Jahres hatte das Parlament diesen Schritt gewählt, um bestimmte Regeln im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) anzupassen.
Der Antrag auf ein Dringlichkeitsverfahren kann von einem Ausschuss, einer Fraktion, einer bestimmten Anzahl von Abgeordneten, dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, dem Rat oder der Kommission gestellt werden.
Die Kommission konnte gegenüber Euractiv nicht bestätigen, dass ein solcher Antrag gestellt wurde.
*Maria Simon Arboleas hat zu diesem Artikel beigetragen.
[Bearbeitet von Angelo Di Mambro/Daniel Eck/Kjeld Neubert]