Vorenthaltene Pestizidstudien: Brüssel wirft Bayer Rechtsbruch vor

Die Agrochemie-Konzerne Bayer und Syngenta haben aus Sicht der EU-Kommission gegen ihre rechtlichen Verpflichtungen verstoßen, weil sie Informationen über das Risiko der Hirntoxizität von Pestiziden zurückgehalten haben.

Euractiv.com
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Die Kommentare gehen auf eine im Juni in der Zeitschrift Environmental Health veröffentlichte Studie zurück, in der Forscher feststellten, dass die beiden Unternehmen den zuständigen EU-Behörden mehrere Studien über die Hirntoxizität einiger ihrer Pestizide nicht offengelegt hatten. [<a href="https://www.shutterstock.com/image-photo/fruit-grower-protective-suit-mask-walking-1929377198" target="_blank" rel="noopener">[SHUTTERSTOCK]</a>]

Die Agrochemie-Konzerne Bayer und Syngenta haben aus Sicht der EU-Kommission gegen ihre rechtlichen Verpflichtungen verstoßen, weil sie Informationen über das Risiko der Hirntoxizität von Pestiziden zurückgehalten haben.

Eine im Juni in der Zeitschrift Environmental Health veröffentlichte Studie war zu dem Ergebnis gekommen, dass die beiden Unternehmen den zuständigen EU-Behörden mehrere Studien über die Hirntoxizität einiger ihrer Pestizide nicht offengelegt hatten.

„Dies ist sehr besorgniserregend und wir halten es für einen Verstoß gegen die rechtlichen Verpflichtungen dieser Unternehmen“, sagte Claire Bury, stellvertretende Generaldirektorin für Gesundheit und Verbraucherschutz der EU-Kommission, am Dienstag (18. Juli) während einer Sitzung des Umweltausschusses im EU-Parlament.

Die Sicherheitsbewertungen von Pestiziden und anderen Pflanzenschutzmitteln (PSM) in der EU stützen sich in hohem Maße auf Studien, die von den Herstellern der Produkte in Auftrag gegeben wurden. Diese sind verpflichtet, alle Ergebnisse an die EU-Behörden weiterzugeben, insbesondere an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA).

Die Forscher stellten jedoch fest, dass von den 35 Studien, die die Unternehmen den US-Behörden vorgelegt hatten, neun der EU nicht vorgelegt wurden, obwohl die meisten von ihnen „tatsächliche oder potenzielle regulatorische Auswirkungen“ gehabt hätten, so die Studie.

Die beiden Unternehmen haben dagegen erklärt, sie hätten alle von ihnen verlangten Anforderungen erfüllt.

Die Studien habe man „den EU-Regulierungsbehörden damals nicht vorgelegt, weil sie nicht verpflichtend waren und wir festgestellt haben, dass sie keine neuen Informationen enthielten“, sagte Alexandra Brand, Executive Director für Europa, Afrika und den Nahen Osten bei Syngenta, während der Anhörung.

Im Rahmen der damals gültigen EU-Pflanzenschutzverordnung seien die Hersteller dazu aufgerufen gewesen, „nur die notwendigen Daten vorzulegen.“

Kommissionsvertreterin Bury wollte dies jedoch nicht gelten lassen.

„Was getan wurde, war nicht korrekt. Die EU-Kommission ist der Meinung, dass die Studien hätten vorgelegt werden müssen“, betonte sie.

Auch der geschäftsführende Direktor der EFSA, Bernard Url, erklärte, dass er aus „ethischer und wissenschaftlicher Sicht“ den Unternehmen nicht zustimmen könne. „Es ist nicht nur unethisch, sondern auch ein Verstoß gegen die Verordnung“, sagte er.

Aus Burys Sicht wären die fraglichen Studien jedoch ohnehin nicht das „ausschlaggebende Element“ für die Entscheidung über die erneute Zulassung der betroffenen Pestizide gewesen.

Axel Mie, Forscher an der Universität Stockholm, der die ursprüngliche Studie mitverfasst hat, sah dies allerdings anders. Ihm zufolge ist es „möglich, aber nicht sicher“, dass die Offenlegung der Studien die Zulassung in der EU hätte blockieren können.

Mögliche Sanktionen?

Nach Ansicht der Kommission obliegt es den EU-Ländern, Sanktionen und Strafen für die Antragsteller vorzuschlagen, wenn sie gegen rechtliche Verpflichtungen verstoßen, beispielsweise durch Nichtvorlage relevanter Dokumente.

Bislang hat jedoch noch kein Mitgliedstaat die EU-Kommission über seine Absicht informiert, dies zu tun, obwohl die Kommission sie „ausdrücklich an diese Fälle erinnert“ habe, wie Bury erklärte.

„Wir haben die Mitgliedstaaten […] daran erinnert, dass sie Sanktionen und Strafen für Fehlverhalten vorsehen und diese konsequent anwenden müssen“, sagte Bury.

Url forderte seinerseits die EU-Länder auf, finanzielle Sanktionen in Betracht zu ziehen.

„Diejenigen, die sich nicht an die Regeln halten, sollten ein großes Risiko finanzieller Nachteile haben“, sagte er.

[Bearbeitet von Gerardo Fortuna/Zoran Radosavljevic]