Was bedeutet das EU-Klimagesetz für Deutschland?

Die EU arbeitet an einem neuen Klimaziel für 2030. Derweil zeigen erste Gutachten zum deutschen Klimapaket, dass schon die derzeitigen Vorgaben unterschritten werden. So oder so wird es zu einer weiteren Verschärfung der Klimaziele für 2030 kommen. Bloß wann genau?

Euractiv.de
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Das neue Klimapaket Deutschlands erfüllt die Zielvorgaben für 2030 nicht. Das Pariser Abkommen sieht allerdings vor, die nationalen Klimaziele alle fünf Jahre hochzufahren. [S-F/ Shutterstock]

Die EU-Kommission arbeitet an einem neuen Klimaziel für 2030. Derweil zeigen erste Gutachten zum deutschen Klimapaket, dass schon die derzeitigen Vorgaben unterschritten werden. Dass die Klimaziele noch weiter angehoben werden, steht dabei außer Frage. Wie soll das gehen?

Die Zahlen sind gar nicht so schlecht, am Ende reicht es dann aber doch nicht: Das deutsche Klimapaket, das Mitte Dezember in Kraft getreten ist, wird das angestrebte Klimaziel für 2030 nicht erfüllen können. Zwei erste Gutachten, die am Donnerstag vorgestellt wurden, kommen zu dem Schluss, dass die vorgeschriebene Reduktion der CO2-Emissionen um drei bis vier Prozentpunkte verfehlt wird. Besonders im Verkehrssektor reichen die geplanten Maßnahmen nicht aus, denn sie würden nicht einmal die Hälfte der nötigen Einsparungen erreichen. „Die neuen Zahlen geben uns deutliche Warnsignale und zeigen Handlungsbedarf für das Klimakabinett“, kommentierte Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) die Ergebnisse.

Es hapert nicht nur beim Klimagesetz – auch der Ausbau der erneuerbaren Energien stockt massiv, wie der Thinktank Agora Energiewende vergangene Woche aufzeigte. Die Analyse zeigt: Damit Deutschland die nationalen und europäischen Klimaziele für 2030 erfüllt, müssen Berge versetzt werden.

Brüssel verhandelt höhere Klimaziele

Derweil arbeitet man in Brüssel an der nächsten Anhebung der Klimaziele, wie es das Pariser Abkommen vorsieht. Mit der Vorlage des ersten EU-Klimagesetzes ist das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 nun beschlossene Sache. Unklar bleibt aber die Frage, auf welches CO2-Reduktionsziel man sich für 2030 einigen wird. Im September soll dafür eine Analyse der EU-Kommission vorliegen, die bewerten soll, ob die von den Mitgliedsstaaten vorgelegten Maßnahmen für ein Ziel von 50 oder 55 Prozent ausreichen. Das derzeitige Ziel, auf dem auch das deutsche Klimapaket aufbaut, sieht noch eine Einsparung von 40 Prozent vor. Dabei gilt es als sicher, dass mit den jetzigen Maßnahmen bereits 45,6 Prozent erreicht werden können.

Gesetzlich festgelegt wäre das neue Ziel für 2030 dann noch nicht. Im besten Fall könnten die Staats- und RegierungschefInnen sich aber auf eine verbindliche Zusage noch vor der COP26 im November einigen und das neu definierte Ziel bei der Klimarahmenkonvention der UN anmelden.

Die Frage wird sein, ob man sich zeitlich einigen wird. In einem Brief drängten zwölf EU-Mitgliedsstaaten den Vizekommissar Frans Timmermanns diese Woche dazu, die Analyse bis spätestens Juni vorzulegen. Sonst, so die Befürchtung, würden die EU-StaatschefInnen sich im Oktober auf dem einzigen Gipfeltreffen vor der Klimakonferenz in Glasgow nicht auf ein neues 2030-Ziel einigen können. Die EU würde dann mit einem lückenhaften Plan zur Klimaneutralität auf der Klimakonferenz auftreten.

Deutschland unter Zeitdruck

Zuständig für die Klimaverhandlungen innerhalb der EU wird Deutschland sein, das im Juli die EU-Ratspräsidentschaft übernimmt. Doch obwohl eine schnellstmögliche Einigung im Interesse der Bundesrepublik wäre, gehört das Land nicht zu den Unterzeichnern des Briefes an Timmermanns. „Es liegt einfach noch keine gemeinsame Position zwischen den Ressorts vor“, bestätigte am Freitag eine Mitarbeiterin des Umweltministeriums gegenüber EURACTIV. Einen Zeitplan für die Verhandlungen gäbe es noch nicht: „Es gibt noch zu viele Unsicherheiten, um das zu planen“.

Eine dieser Unsicherheiten sind die nationalen Klima- und Energiepläne für 2030, welche die Mitgliedsstaaten bis Ende 2020 in Brüssel hätten einreichen sollen. Fünf Länder, darunter Deutschland und Frankreich, sind damit im Verzug. Auch sie sollen in die Analyse der EU-Kommission dieses Jahr miteinbezogen werden.

Verbindliche Ziele nicht vor 2023

Wann werden die EU-Klimaziele also gesetzlich verbindlich angehoben? Dieser Prozess wird dauern. Denn erst einmal wird die EU-Kommission bis Juni 2021 ihre bestehende Gesetzgebung auf das dann neu festgelegte Klimaziel überprüfen. Dabei wird sie untersuchen, ob die Richtlinien für erneuerbare Energien und Energieeffizienz sowie für Abgaswerte im Transport ausreichend sind. Außerdem wird sie den CO2-Zertifikatehandel (ETS) verschärfen und festlegen, wie viel die Bereiche Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft, die von diesem System ausgeschlossen sind, bis 2030 beitragen müssen.

Erst daraus würden sich dann neue Ziele für die einzelnen Mitgliedsstaaten ergeben. Diese Untersuchung der Kommission würde  die Grundlage für neue Gesetzesvorschläge bilden, die ab Herbst 2021 erarbeitet und dann an Parlament und Rat gereicht würden. Daher könnte ein EU-Klimagesetz inklusive neuem CO2-Ziel für 2030 und neuer Lastenzuteilungen für die Mitgliedsstaaten frühestens 2023 in Kraft treten.

Auch Deutschland wird seine Klimaziele also weiter anheben und besonders im Verkehr- und Gebäudesektor deutlich stärkere Anstrengungen unternehmen müssen – zusätzlich zu dem, was das jetzige Klimapaket vorgibt. „Wir müssen was drauf legen, wir müssen mehr machen“, machte Umweltministerin Schulze vergangene Woche schon angesichts der beiden Gutachten klar.

Dieses Problem dürfte aber Sache der nächsten Bundesregierung sein, die im Oktober 2021 gewählt wird. Dann möglicherweise mit Beteiligung der Grünen.