Weizen-Einfuhrstopp: EU sagt Ukraine-Nachbarn 100 Millionen Euro zu
Die Europäische Kommission will ein weiteres Hilfspaket in Höhe von 100 Millionen Euro für fünf östliche EU-Länder bereitstellen, um den Druck auf die dortige Landwirtschaft zu mindern, die unter dem Zustrom von Agrarimporten aus der Ukraine leidet.
Die Europäische Kommission will ein weiteres Hilfspaket in Höhe von 100 Millionen Euro für fünf östliche EU-Länder bereitstellen, um den Druck auf die dortige Landwirtschaft zu mindern, die unter dem Zustrom von Agrarimporten aus der Ukraine leidet.
Die Kommission kündigte die zusätzlichen Mittel am Mittwoch (19. April) an, nachdem Polen, Ungarn und die Slowakei Anfang der Woche einseitig beschlossen hatten, die Einfuhr von Agrarerzeugnissen aus der Ukraine zu verbieten.
Am selben Tag richtete Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ein Schreiben an die Staats- und Regierungschefs Polens, Ungarns, der Slowakei, Rumäniens und Bulgariens, in dem sie für deren Besorgnis über die Folgen der erhöhten Importe aus der Ukraine Verständnis zeigte.
Die Situation ist auf den Erfolg der sogenannten Solidaritätskorridore zurückzuführen – einer Initiative der EU, mit der die Ukraine bei der Ausfuhr von Agrarrohstoffen über alle verfügbaren Wege unterstützt wurde. Gleichzeitig wurde eine befristete Handelsliberalisierung eingeführt, mit der Zölle und Kontingente für Agrar- und Lebensmittelimporte aus der Ukraine ausgesetzt wurden.
„Wir bereiten uns nun darauf vor, ein zweites finanzielles Unterstützungspaket in Höhe von 100 Millionen Euro mit einem Kofinanzierungssatz von 200 Prozent für die betroffenen Landwirte als Teil eines gemeinsamen europäischen Ansatzes vorzulegen“, so von der Leyen in dem Schreiben.
Am Mittwochnachmittag traf Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis mit den Ministern der fünf betroffenen EU-Mitgliedstaaten und Vertretern der Ukraine zusammen, um über zusätzliche Unterstützung zu sprechen.
Ein erstes Hilfspaket in Höhe von 56 Millionen Euro für Polen, Bulgarien und Rumänien war Ende März beschlossen worden und soll aus der Krisenreserve der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) finanziert werden.
Aus Kommissionskreisen hieß es, dass sich einige Mitgliedstaaten auf dem letzten EU-Gipfel darüber beschwert hätten, das erste Paket sei nicht zielgerichtet genug gewesen, um die Landwirte für die Verluste, die sie erlitten hätten, vollständig zu entschädigen.
„Die Kommissionspräsidentin war der Meinung, dass die Länder, die die Ukraine in dieser schwierigen Situation unterstützen, nicht darunter leiden sollten. Daher haben wir beschlossen, einen ergänzenden Beschluss zu fassen“, hieß es nun.
Wie das erste Paket wird auch diese zusätzliche Unterstützung aus dem GAP-Reservefonds finanziert, der mit 450 Millionen Euro pro Jahr ausgestattet ist.
Bislang wurden in diesem Jahr 101,5 Millionen Euro aus der Reserve ausgegeben, sodass noch etwa 348 Millionen Euro aus dem Fonds zur Verfügung stehen. Aus diesem verbleibenden Finanzrahmen soll das zusätzliche 100-Millionen-Euro-Paket finanziert werden.
Verteilungsfrage offen
Wie das Geld auf die verschiedenen betroffenen Länder verteilt werden soll, ist derzeit noch offen. Zudem ist unklar, mit welcher Begründung die EU-Kommission zu der Zahl von 100 Millionen Euro gekommen ist.
Beim ersten Paket erfolgte die Berechnung auf der Grundlage objektiver Kriterien wie dem Druck auf die lokalen Preise aufgrund des Überangebots an Getreide und Ölsaaten sowie Spannungen in den Logistikketten aufgrund des verstärkten Transits von Produkten aus der Ukraine.
Um festzustellen, ob ein Land für die zusätzliche Unterstützung infrage kommt, hatte die Kommission für das erste Paket beispielsweise das Kriterium der durchschnittlichen Lagerkapazität in den verschiedenen Ländern über einen Zeitraum von fünf Jahren als Ausgangswert verwendet.
Diese Berechnungen für das erste Paket dauerten mehrere Wochen, während von der Ankündigung des zweiten Pakets bis zur Festlegung des Finanzrahmens nur gut 48 Stunden vergingen.
Auf die Frage, ob die Entscheidung über die Höhe der Ausgaben politisch oder evidenzbasiert sei, hieß es, dass es in erster Linie darum gehe, „die Bedenken darüber auszuräumen, wer unsere Ernährungssicherheit in Europa gewährleistet.“
„Man kann nicht ignorieren, dass die Märkte extrem empfindlich sind, auch in politischer Hinsicht“, fuhr der Beamte fort. Er fügte hinzu, der Ansatz der EU basiere auf Belegen für Marktstörungen, aber auch auf Überlegungen, dass „dies ein politisch extrem sensibler Bereich ist.“
Die Nutzung der Agrarreserve unterliegt der Entscheidung der Europäischen Kommission über die sogenannten Durchführungsrechtsakte, also sekundäre Rechtsvorschriften, die eine Konsultation mit den Mitgliedstaaten erfordern.
Die Kommission scheint jedoch nicht übermäßig besorgt über das rechtliche Verfahren zu sein. „Um Ihnen einen Eindruck zu vermitteln: Die erste Entscheidung wurde von fast allen Mitgliedstaaten unterstützt“, hieß es.
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic]