Widerstand im EU-Parlament gegen digitales Handelsabkommen mit Singapur

Das Digitalhandelsabkommen zwischen der EU und Singapur sei nicht mit EU-Recht und den Grundrechten vereinbar und müsse daher vom Europäischen Gerichtshof geprüft werden, argumentieren Abgeordnete der linken Fraktionen.

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Linke EU-Abgeordnete wollen den ersten Schritt unternehmen, um das EU–Singapur-Abkommen über digitalen Handel (DTA) vor dem Europäischen Gerichtshof anzufechten. Sie bringen am selben Tag eine entsprechende Resolution ein, an dem das Parlament voraussichtlich für das Abkommen stimmen wird.

Der Entschließungsantrag – von der Linksfraktion eingebracht und Euractiv vorliegend – hat die Unterstützung von mehr als 72 Abgeordneten erhalten und wird damit in der Plenarsitzung des Parlaments am 13. November zur Abstimmung gestellt.

In der Resolution wird gefordert, dass der Europäische Gerichtshof prüft, ob das Handelsabkommen mit dem EU-Recht vereinbar ist, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz und die Wahrung der Grundrechte.

Martin Schirdewan, Co-Vorsitzender der Fraktion Die Linke im Europäischen Parlament, hatte die Resolution eingebracht. Gegenüber Euractiv sagte er, „ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs kann von Anfang an sicherstellen, dass das digitale Handelsabkommen mit Singapur mit den Europäischen Verträgen, den Grundrechten und der geltenden Gesetzgebung im Einklang steht“.

Er fügte hinzu, „die von der Kommission gewünschte Geschwindigkeit darf nicht über den Inhalt gestellt werden – insbesondere im Fall des ersten eigenständigen digitalen Handelsabkommens“.

Die Kommission hatte das eigenständige digitale Handelsabkommen im Mai mit Singapur unterzeichnet; es muss jedoch noch vom Europäischen Parlament gebilligt werden, bevor es ratifiziert werden kann.

Die Resolution argumentiert jedoch, dass das Abkommen es nicht schaffe, „sowohl den Datenschutz als auch die Privatsphäre zu gewährleisten“, da keine Angemessenheitsentscheidung für den Datentransfer zwischen der EU und Singapur vorliegt.

Ohne eine solche Entscheidung könne nicht gewährleistet werden, dass der Transfer personenbezogener Daten zwischen der EU und Singapur mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Einklang steht, heißt es in dem Text.

Darüber hinaus hebt die Resolution fehlende Schutzmechanismen beim Zugang zu Quellcode hervor und warnt, dass das Abkommen die Fähigkeit der EU einschränken könnte, ihre digitalen Regelwerke wie den Digital Services Act (DSA) und den Digital Markets Act (DMA) durchzusetzen.

Demgegenüber argumentiert der Entwurf des Parlaments zur Zustimmung zum Abkommen, dass die Kommission trotz bestehender Bedenken hinsichtlich der Grundrechte bei grenzüberschreitenden Datenströmen sichergestellt habe, dass die Durchsetzung der EU-Regeln „nicht gefährdet“ werde. Als Beleg verweist der Text auf ähnliche Abkommen mit dem Vereinigten Königreich, Chile und Neuseeland.

Ob der Antrag zur Verzögerung oder Anfechtung des Abkommens eine Mehrheit im Plenum finden wird, bleibt offen.

(jl)