Freizügiges Europa? [DE]

Die neuen EU-Mitglieder pochen auf Freizügigkeit, fürchten aber den Brain-Drain, der alternde Westen blockiert die Zuwanderung, obwohl er junge Arbeitskräfte gut brauchen könnte. In diesem Artikeln von café babel befasst sich Stella Willborn mit der paradoxen Welt der Migrationspolitik.

Die neuen EU-Mitglieder pochen auf Freizügigkeit, fürchten aber den Brain-Drain, der alternde Westen blockiert die Zuwanderung, obwohl er junge Arbeitskräfte gut brauchen könnte. In diesem Artikeln von café babel befasst sich Stella Willborn mit der paradoxen Welt der Migrationspolitik.


Auszug:

Während sich in Zentral- und Osteuropa zunehmend Befürchtungen vor dem Weggang hochqualifizierter Arbeitnehmer wie Ärzte und Informatiker breitmachen, herrscht im Westen die Angst vor einer Einwanderungsflut. Die meisten alten EU-Mitgliedsstaaten führten folgerichtig nach der EU-Erweiterung Übergangsregeln für die Arbeitnehmerfreizügigkeit ein – obwohl jene mit der Dienstleistungsfreiheit sowie dem freien Waren- und Kapitalverkehr zu den vier Grundfreiheiten der Europäischen Gemeinschaft gehört, die bereits Bestandteil des EG-Vertrags von 1957 waren. Doch in den Genuss, sich den Arbeitsplatz in der EU frei zu wählen, kommen Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Malta und Zypern) vorerst nicht. Stattdessen wird mehrheitlich das „2+3+2-Modell angewendet. Zwei Jahre lang, bis 2006 gelten die von den nationalen Regierungen erlassenen Übergangsregelungen, danach überprüft die Europäische Kommission die Situation und die Mitgliedstaaten erklären, ob und wenn warum sie die Beschränkungen aufrecht erhalten wollen. Die Überprüfung findet erneut nach drei Jahren statt und die Einschränkungen könnten dann ein letztes Mal um zwei Jahre verlängert werden.

Ohne Arbeitserlaubnis läuft nichts

In der Praxis bedeutet dies für einen polnischen, lettischen oder tschechischen EU-Bürger, dass er eine Arbeitserlaubnis benötigt, um beispielsweise in Deutschland, Belgien oder Österreich arbeiten zu können. Die Kriterien, um eine solche Genehmigung zu erlangen, variieren in den einzelnen Staaten und sind meist von der Situation am heimischen Arbeitsmarkt abhängig. Lediglich in Irland, Schweden und mit Einschränkungen im Vereinigten Königreich können Bürger aus den neuen Ländern ohne eine Genehmigung eine Arbeit annehmen.

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