Mehr Rechte für Energieverbraucher 'nicht Sache der Kommission' [DE]

Die Europäische Kommission hat die Einführung einer Charta der Rechte der Energieverbraucher vorgeschlagen. Das deutsche Centrum für Europäische Politik (CEP) stellt in einem Papier vom Juli 2007 fest, dass eine solche Charta in die Vertrags- sowie Berufsfreiheit eingreifen und die Entwicklung der Märkte behindern würde.

Die Europäische Kommission hat die Einführung einer Charta der Rechte der Energieverbraucher vorgeschlagen. Das deutsche Centrum für Europäische Politik (CEP) stellt in einem Papier vom Juli 2007 fest, dass eine solche Charta in die Vertrags- sowie Berufsfreiheit eingreifen und die Entwicklung der Märkte behindern würde.

Die Kommissionsmitteilung vom 9. Juli 2007 steht in Zusammenhang mit einer älteren Mitteilung, welche die Kommission im Januar 2007 vorgelegt hatte. Damals hatte die Kommission erklärt, dass sie sich für die umfassende Wahrung der Verbraucherinteressen einsetzen werde. 

Die jüngste Mitteilung „Auf dem Weg zu einer Charta der Rechte der Energieverbraucher“ fasst die bestehenden Verbraucherrechte im Energiebereich zusammen und legt vier Hauptziele fest, auf denen die Charta basieren sollte:

  • effizienterer Schutz der schwächsten Bürger, indem ihnen eine kostenlose Mindestversorgung mit Energie (für Strom, Heizung und Licht) zur Verfügung gestellt werden soll, um Energiearmut zu vermeiden; 
  • die Verbraucher besser über Versorgungsmöglichkeiten zu informieren; 
  • weniger Formalitäten beim Lieferantenwechsel; 
  • Schutz der Verbraucher vor unlauteren Verkaufspraktiken. 

Das CEP kritisiert diesen Vorschlag, der „planwirtschaftliche Züge“ aufweise, aus drei Gründen:

Erstens sei die EU in diesem Bereich nicht zuständig, weil Fragen der Energieversorgung zum einen ein „relevanter transnationaler Bezug“ fehle und zum anderen in jedem Mitgliedstaat unterschiedlich ausgeprägt seien. 

Zudem betreffe der Kommissionsvorschlag die Sozialpolitik, wenn Energiedienste sozial schwachen Verbrauchern zu niedrigeren Preisen oder kostenlos angeboten würden; bisher bestehe jedoch für die Sozialpolitik keine Gemeinschaftskompetenz. 

Zweitens vertritt das CEP die Meinung, dass die „vorgeschlagenen Mittel verfehlt“ seien: Die Versorger würden die Kosten für eine günstigere oder kostenlose Energieversorgung sozial Schwächerer tragen müssen, was ohne entsprechende Entschädigungszahlungen des Staates gegen geltendes Recht verstoße. Darüber hinaus werde dieses Vorgehen in das Preissystem und damit in die Vertrags- und Berufsfreiheit eingreifen.

Drittens stellt CEP fest: „Energie zum Preis Null für sozialschwächere Verbraucher erzwingt (…) höhere Preise für die übrigen Verbraucher.“ Daher erwartet es eine Schädigung des Wachstums und der Beschäftigung, vor allem in energieintensiven Branchen. 

Die CEP fordert daher, dass die Kommission sich auf die Zusammenfassung des geltenden Verbraucherrechts im Energiebereich beschränken und die Vorschläge zu weiteren Verbraucherrechten fallen lassen sollte, vor allem zur kostenlosen Energieversorgung für sozial schwache Bürger.