Europas Zukunft: 30 Jahre nach dem Vertrag von Maastricht
Wir, die Vorsitzenden der Europäischen Bewegungen in Deutschland, Frankreich und Italien, rufen dazu auf, am 30. Jahrestag des Vertrags von Maastricht europapolitisch Bilanz zu ziehen und geschichtsbewusst nach vorn zu schauen.
Wir, die Vorsitzenden der Europäischen Bewegungen in Deutschland, Frankreich und Italien, rufen dazu auf, am 30. Jahrestag des Vertrags von Maastricht europapolitisch Bilanz zu ziehen und geschichtsbewusst nach vorn zu schauen. Die ehrgeizige europäische Agenda der neuen Bundesregierung, die französische EU-Ratspräsidentschaft, die Unterzeichnung des Quirinal-Vertrags, um EU-Reformen zu initiieren, und die Wiederwahl des italienischen Präsidenten Mattarella bieten großes Potenzial für unsere drei Länder, um Europa zukunfts- und krisenfest zu gestalten.
Dr. Linn Selle ist Präsidentin der Europäischen Bewegung Deutschland, Yves Bertoncini ist Präsident der Europäischen Bewegung Frankreich, Pier Virgilio Dastoli ist der Präsident der Europäischen Bewegung Italien.
Am 7. Februar 1992, vor 30 Jahren, wurde der Maastrichter Vertrag von zwölf Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft unterzeichnet – mit dem Ziel, den Kalten Krieg durch einen immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker zu überwinden. Als einer der wichtigsten Texte des europäischen Einigungswerkes ging der Vertrag über wirtschaftliche Ziele hinaus und gab der Europäischen Union eine starke politische Grundlage. Die Strukturierung der EU entlang von drei Säulen brachte dabei viele konkrete Errungenschaften. Der Vertrag von Maastricht legte den Grundstein für unser Europa, wie wir es heute kennen. Gleichzeitig müssen jedoch noch einige seiner Versprechen erfüllt werden, um Europas Zukunft nachhaltig zu gestalten.
Der Vertrag von Maastricht hat die Voraussetzungen für ein stärkeres Europa geschaffen: Mit dem Vertrag wurde das Konzept der Unionsbürgerschaft mit seiner Besonderheit einer eigenen rechtlichen Anerkennung innerhalb der EU eingeführt. Dennoch müssen wir die Stärkung und Demokratisierung der EU weiter vorantreiben und die europäische Identität stärken. Dafür sollte die Arbeit von Rat und Kommission, aber auch die des Europäischen Parlaments transparenter werden: das Europäische Parlament sollte ein Initiativ- und Mitentscheidungsrecht in allen Gesetzgebungs- und Haushaltsfragen erhalten. Die Präsidentin oder der Präsident der Europäischen Kommission sollte aus dem Kreis der „Spitzenkandidatinnen und -kandidaten“ gewählt werden, die mit transnationalen Listen in den Wahlkampf ziehen. Die Konferenz zur Zukunft Europas kann den Weg für diese Fortschritte ebnen und Europa in einem breiten, ergebnisorientierten Dialog und mit einem hohen Maß an demokratischer Verantwortung zukunftsfähig machen. Um dieses Ergebnis zu erreichen, braucht die Konferenz jedoch genügend Zeit, um eine echte Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.
Darüber hinaus sind die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und die Einführung des Euro zweifellos zwei der wichtigsten Errungenschaften des Maastrichter Vertrags. Sie haben dazu beigetragen, die durchschnittliche Inflation in den ersten 20 Jahren des Bestehens der WWU einzudämmen und die Eurozone zu vertiefen als auch zu steuern, insbesondere durch den Einsatz der Europäischen Zentralbank, die Einführung von Rettungsschirmen und die stärkere Integration in Richtung einer Europäischen Bankenunion. Weiterhin sind Fortschritte bei der Koordinierung nationaler Wirtschaftspolitiken hin zu einer gemeinschaftlicheren Verfahrensweise, weniger Intergouvernementalismus, zusätzliche gemeinsame Investitionskapazitäten und eine Stärkung der europäischen Haushaltsregeln erforderlich. Dies sind wesentliche Faktoren, um ein weiteres Auseinanderdriften der nationalen Volkswirtschaften zu verhindern und die verschiedenen Wirtschafts- und Währungspolitiken auf Ebene der Eurozone dauerhaft zu koordinieren. Außerdem wäre dies ein wichtiger politischer Schritt nach der Verabschiedung von „Next Generation EU“ und für eine vorausschauende Flexibilität des Stabilitäts- und Wachstumspakts nach der Corona-Krise.
Des Weiteren hat der Vertrag von Maastricht einen wichtigen Beitrag für ein soziales Europa geleistet. Das dem Vertrag beigefügte Sozialprotokoll umfasst die Ausgestaltung von Arbeitsbedingungen, die Gleichstellung von Männern und Frauen, die Integration von Menschen, die vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind, und die soziale Sicherheit. Mit der finanziellen Unterstützung von Kurzarbeitergeld während der Pandemie (SURE-Mechanismus) hat die EU jedoch gezeigt, dass sie im sozialen Bereich noch mehr tun kann, indem sie die bestehenden Regelungen mit Leben füllt.
Trotz solch wichtiger Errungenschaften bei der Wirtschafts- und Sozialpolitik wurden die Ziele des Maastrichter Vertrags im Bereich der kollektiven Sicherheit nicht erreicht. Stattdessen führt die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der EU und den Mitgliedstaaten zu Spannungen und Ineffektivität. Im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, die gemeinsames Handeln in globalen Angelegenheiten ermöglichen soll, werden die institutionellen Voraussetzungen zu langsam geschaffen, um den europäischen Zielen und Werten gerecht werden zu können. Die derzeitige geopolitische Instabilität verlangt von der EU jedoch ein ehrgeizigeres, schnelleres und wirksameres Vorgehen in einer Welt, die andernfalls von den beiden Polen USA und China dominiert zu werden droht. Die aktuelle Krise zwischen Russland und der Ukraine verdeutlicht nur einmal mehr die mangelnde Souveränität der EU in außenpolitischen Fragen und die Dringlichkeit, die EU als Akteurin auf der internationalen Bühne stärken zu müssen.
Auch die vertiefte polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit – ein weiterer wichtiger Aspekt des Maastrichter Vertrags – muss noch verbessert werden, insbesondere da sie auf globaler Ebene immer mehr an Bedeutung gewinnt. Die Positionen der Mitgliedstaaten zu den EU-Außengrenzen, Migration und zum Kampf gegen Terrorismus sind allerdings sehr unterschiedlich. Während wir für ein Europa stehen, das den Schutz von Menschen über den von Grenzen stellt, stehen andere Mitgliedstaaten diesem Grundsatz ablehnend gegenüber. Hier einen Kompromiss zu finden, wird eine der wichtigsten Aufgaben Europas in den kommenden Jahren sein.
Und schließlich: Dass einige Mitgliedstaaten das Subsidiaritätsprinzip – und damit den Vorrang europäischen Rechts vor nationalem – anzweifeln, wird Europa auf die Probe stellen. Der Vertrag von Maastricht bekräftigte zwar das Subsidiaritätsprinzip und erweiterte die Zuständigkeiten der Gemeinschaft auf neue Bereiche (z. B. im Bereich der Bildung und öffentlichen Gesundheit), doch viele Zuständigkeiten blieben vordergründig in den Händen der Mitgliedstaaten. Obwohl der Geltungsbereich des europäischen Rechts begrenzt ist, stellen einige Mitgliedsländer dennoch den Grundsatz des Vorrangs in Frage. Dabei geht es um eine existenzielle Debatte für die EU, die bereits beim „Brexit“ eine Rolle spielte und die nur gewonnen werden kann, indem Zuständigkeiten geklärt werden.
Auch wenn der Maastrichter Vertrag vor dreißig Jahren die richtigen Grundlagen für die Europäische Union schaffte, es sind noch längst nicht alle Vorhaben umgesetzt. Gemeinsam können die Bürgerinnen und Bürger, gesellschaftlichen Kräfte, Parlamente und Regierungen unserer drei Länder viel mehr erreichen. Unsere Interessen und Ideen können dabei helfen, unsere Zukunft in einer Welt zu gestalten, die viel instabiler geworden ist als vor 30 Jahren. Die Konferenz zur Zukunft Europas bietet in dieser Hinsicht eine einzigartige Gelegenheit, als Ideengrundlage für die Europawahlen im Frühjahr 2024 zu dienen.