13 Milliarden Euro und Schonfrist für HSH Nordbank

Die HSH Nordbank ist vorläufig vor der Pleite gerettet. Hamburg und Schleswig-Holstein dürfen ihrer Landesbank drei Milliarden Euro Kapital zuschießen und übernehmen das Risiko für Verluste von bis zu zehn Milliarden Euro. In drei Monaten muss Deutschland der EU-Kommission ein Zukunftskonzept für die Bank vorlegen. Ein weiteres Einmischen aus Brüssel lehnt der Verband öffentlicher Banken in Deutschland gegenüber Euractiv.de aber konsequent ab.

Neelie Kroes, Foto: World Economic Forum, Creative Commons Attribution ShareAlike 2.0
Neelie Kroes, Foto: World Economic Forum, Creative Commons Attribution ShareAlike 2.0

Die HSH Nordbank ist vorläufig vor der Pleite gerettet. Hamburg und Schleswig-Holstein dürfen ihrer Landesbank drei Milliarden Euro Kapital zuschießen und übernehmen das Risiko für Verluste von bis zu zehn Milliarden Euro. In drei Monaten muss Deutschland der EU-Kommission ein Zukunftskonzept für die Bank vorlegen. Ein weiteres Einmischen aus Brüssel lehnt der Verband öffentlicher Banken in Deutschland gegenüber Euractiv.de aber konsequent ab.

Die EU-Kommission hat wie erwartet die vorläufige Rettung der HSH Nordbank genehmigt. EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes stellte zugleich klar, dass in den kommenden drei Monaten intensiv an einem tragfähigen Konzept für die Zukunft der HSH Nordbank gearbeitet werden müsse.

"Dies wiederum könnte zu einer umfassenderen Umstrukturierung und Konsolidierung des deutschen Landesbankensektors führen", so die Kommissarin.

Wenige Tage später legte Kroes im Interview in der Süddeutschen Zeitung mit ihrer Generalkritik am deutschen Dreisäulenmodell aus Privat- und Genossenschaftsbanken sowie Sparkassen nach. Das System entspreche nicht der Rolle, die die deutsche Wirtschaft spiele und spielen solle.

"Die EU-Kommission kann nicht mit dem Holzhammer kommen und das gut funktionierende System der öffentlichen Banken generell in Frage stellen", erwiderte Stephan Rabe, Sprecher des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) auf Anfrage von Euractiv.de.

Natürlich könne die Kommission die Genehmigung für staatliche Hilfen nach dem Beihilferecht an Auflagen knüpfen. "Für strukturelle Entscheidungen ist aber weder die EU-Kommission noch der Bund zuständig. Das ist allein die Sache der Eigentümer, und das sind im Falle der Landesbanken die Sparkassenverbände und die Landesregierungen", so Rabe.

Die Kritik der Kommission nimmt der VÖB gelassen zur Kenntnis. "Es ist ja nicht neu, dass Frau Kroes den öffentlich-rechtlichen Bankensektor in Deutschland kritisch sieht. Das liegt womöglich an ihrer Herkunft. Als Niederländerin fehlt ihr mit diesem System jegliche Erfahrung", ergänzte Rabe.

Hintergrund

Um den deutschen Finanzmarkt vor dem Kollaps zu retten, stehen Bund und Länder den privaten und den öffentlich-rechtlichen Banken bei. (EURACTIV.de-Dossier vom 26. Mai 2009)

So stecken nicht nur Hamburg und Schleswig-Holstein Kapital in die HSH Nordbank. A auch weitere Bundesländer stehen ihren strauchelnden Banken bei. Das betrifft die Sachsen LB (Freistaat Sachsen), NordLB (Niedersachsen, Sachsen-Anhalt), die WestLB (Nordrhein-Westfalen), BayernLB (Freistaat Bayern) oder die LBBW (Baden-Württemberg).

Details der vorläufigen HSH-Rettung

Die beiden größten Anteilseignern der HSH, die Hansestadt Hamburg und das Land Schleswig-Holstein werden der HSH jeweils 1,5 Milliarden Euro, insgesamt also drei Milliarden Euro neues Kapital in Form stimmberechtigter Stammaktien zur Verfügung stellen. Damit wird die Insolvenz der Bank verhindert.

Ferner werden die öffentlichen Eigentümer für ein vom Wertverlust bedrohtes Investmentportfolio (Buchwert rund 172 Milliarden Euro) eine Garantie in Höhe von maximal zehn Milliarden Euro übernehmen. Das Risiko tragen Hamburg und Schleswig-Holstein jeweils zur Hälfte. (mka)

Weiterführende Dokumente

EU-Institutionen
Kommission: Staatliche Beihilfen: Grünes Licht der Kommission für die Rettung der HSH Nordbank (29. Mai 2009)