Annäherung im Streit um EU-Verbraucherrecht
Langfristig will die EU-Kommission am Ziel der Vollharmonisierung festhalten. Deutschland fürchtet um seine hohen Standards im Verbraucherrecht. Nun gibt es Kompromissbereitschaft.
Langfristig will die EU-Kommission am Ziel der Vollharmonisierung festhalten. Deutschland fürchtet um seine hohen Standards im Verbraucherrecht. Nun gibt es Kompromissbereitschaft.
In die Verhandlungen über das neue EU- Verbraucherrecht ist Bewegung gekommen. Bei einem Treffen der zuständigen EU-Minister signalisierte die neue Justizkommissarin Viviane Reding am Dienstag Kompromissbereitschaft. So soll es nicht mehr die völlige europaweite Angleichung des Verbraucherrechts geben. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) begrüßte dies: "Das sollte jetzt Bewegung in die Beratungen bringen", sagte sie der Nachrichtenagentur dpa.
Besonders wichtig sei, dass auch nach Inkrafttreten der neuen EU-Verbraucherrechtsrichtlinie "das in Deutschland bestehende, hohe Verbraucherschutzniveau erhalten bleibt", betonte Aigner.
Bislang gibt es auf EU-Ebene Mindeststandards, die nationalen Regierungen können aber strengere Regelungen festlegen. Nach Ansicht der EU-Kommission schränkt dieser Flickenteppich den grenzüberschreitenden Handel und damit die Auswahl für die Käufer ein. Ursprünglich hatte die Behörde deshalb die Vollharmonisierung vorgeschlagen und damit Lob von den Unternehmen geerntet. "Ich hoffe, dass wir jetzt schnell echte Fortschritte erreichen, zum Nutzen von Verbrauchern und Wirtschaft", sagte Reding.
Langfristig solle am Ziel der Vollharmonisierung festgehalten werden, sagte die Luxemburgerin. Jetzt sei aber erst einmal Pragmatismus nötig.
EU-Regeln für Garantien und Haustürgeschäfte
Der deutsche Botschafter Guido Peruzzo, der die Bundesregierung in den Verhandlungen der Minister vertrat, stimmte zu, dass es bei eher technischen Fragen wie Fristen, Definitionen oder Widerspruchsrecht das Prinzip der Vollharmonisierung geben könne. Ansonsten sollten die Mitgliedstaaten "bewährte Vorschriften" beibehalten können.
Mit der neuen EU-Verbraucherrechtsrichtlinie sollen vier bestehende Richtlinien zusammengefasst werden: Verbrauchsgüterkauf und Garantien, Fernabsatz, Haustürgeschäfte und missbräuchliche Vertragsklauseln. Auch das Europaparlament muss der neuen Direktive zustimmen. Am 3. Juni stimmt der Binnenmarktausschuss ab, im Herbst das Plenum. Danach beginnen Verhandlungen mit Kommission und Mitgliedstaaten über einen Kompromiss ("Trilog").
dpa